Ein Spezialfall unter den Vorsorgedokumenten: die Patientenverfügung ist, im Gegensatz zu Testament, Vorsorgevollmacht oder Bestattungsverfügung kein reines “Rechtsdokument”- sie regelt in erster Linie Fragen der medizinischen Versorgung. Als solche ist eine Patientenverfügung per Definition mächtig- sie schützt den Patientenwillen und gibt Angehörigen Orientierung in einer hochgradig belastenden Situation. Doch die Erstellung ist nicht einfach- und inhaltlich für medizinische Laien ohne Hilfe nicht machbar. Alles Wissenswerte haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt. Zudem bietet der DIPAT Vorsorge-Kanal auf YouTube zahlreiche informative Videos zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht & Co.
Eine Patientenverfügung- was ist das eigentlich? Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen und Ihre Wünsche für zukünftige Behandlungen festlegen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich mitzuteilen. Dabei erklären Sie, welche medizinische Behandlung Sie in welcher Situation möchten und welche nicht. Hierbei geht es oft um Eingriffe, die umgangssprachlich als “lebensverlängernde Maßnahmen” bezeichnet werden.
Außerdem können Sie in einer Patientenverfügung festlegen, welche gesundheitlichen Einschränkungen Sie als Folge einer ärztlichen Behandlung akzeptieren würden und welche nicht. Auch unerwünschten Eingriffen können Sie so widersprechen.
Im Rahmen des Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts wurde 2009 erstmals die Definition einer Patientenverfügung mit dem § 1901a in das Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen:
(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
§ 1901a BGB
Zum Erstellen einer wirksamen Willenserklärung durch die Patientenverfügung sollten Sie vorab wissen, welche Inhalte eine Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht mindestens enthalten sollte:
Diese Entscheidungen müssen medizinisch präzise getroffen und vor allem schriftlich festgehalten werden. Es ist also zwingend erforderlich konkrete Behandlungswünsche detailliert für ganz bestimmte Situationen festzulegen!
Aus Ihrer Patientenverfügung muss für den Arzt ersichtlich werden, welche Einstellung Sie zum Leben haben und welche körperlichen und geistigen Einschränkungen Sie in Ihrem Leben noch als lebenswert betrachten.
Den rechtlichen Rahmen für eine Patientenverfügung liefert §1901a BGB. Der Artikel umfasst folgende Punkte (zusammengefasst):
Grundsätzlich kann jede volljährige Person, die zum Zeitpunkt der Erstellung einer Patientenverfügung einwilligungsfähig ist, eine Patientenverfügung für sich selbst erstellen.
Für eine wirksame Patientenverfügung ist es nie zu früh. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit, dass man eine Patientenverfügung in jungen Jahren braucht niedriger, als bei älteren Menschen. In der Praxis sind aber die Fälle, in denen junge Menschen durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr für sich selbst sprechen können, umso tragischer. Die Belastung für Eltern oder Partnerinnen und Partner, in einer solchen Situation über medizinische Behandlungen oder deren Ende entscheiden zu müssen, ist oft unerträglich. Daher ist es in jedem Alter wichtig und sinnvoll, sich und seine Lieben mit einer Patientenverfügung abzusichern.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich von einer volljährigen Person aufgesetzt werden- die Einwilligungsfähigkeit vorausgesetzt. Sind diese Anforderungen erfüllt, erhält man mit großer Sicherheit ein rechtlich wirksames Dokument. Die deutlich größere Hürde besteht allerdings darin, dass die Patientenverfügung auch medizinisch wirksam, also praxistauglich ist. Eine Patientenverfügung verfassen kann also theoretisch jeder Erwachsene- für ihre Gültigkeit muss jedoch eine Reihe von inhaltlichen und formellen Anforderungen entsprochen werden.
Ohne externe Hilfe ist es für einen Laien quasi unmöglich, eine wirksame Patientenverfügung zu erstellen. Medizinische Beratung ist sinnvoll, um Tragweite von einzelnen Entscheidungen zu verstehen und zwischen diversen Therapien und Diagnosen überhaupt unterscheiden zu können. Wichtig: da die Patientenverfügung ein medizinisches Dokument ist, nützt die fachliche Unterstützung von Juristinnen und Juristen in der Regel wenig. Trotzdem gibt es auch viele Anwältinnen und Anwälte, die die Erstellung einer Patientenverfügung anbieten- was oft auch mit hohen Kosten verbunden ist.
Eine Beglaubigung der Patientenverfügung bringt keinen Vorteil. So sehr sie Verbindlichkeit suggeriert- für die Wirksamkeit der Patientenverfügung ist es irrelevant, ob die Unterschrift unter einer Patientenverfügung beglaubigt wurde, oder nicht.
Wann immer eine Ärztin oder ein Arzt einen Eingriff, sei es therapeutischer oder diagnostischer Natur, an Ihnen vornehmen möchte, muss sie oder er im Vorfeld Ihr Einverständnis einholen. Liegt keine Patientenverfügung vor,Andernfalls würde auch die kleinste Behandlung an ihrem Körper als Körperverletzung zu betrachten sein. Doch was passiert, wenn Sie einer Behandlung nicht zustimmen können? Oder sie nicht ablehnen können? Damit das medizinische Personal trotzdem in Ihrem Interesse handeln kann, ist eine wirksame Patientenverfügung zur Wahrung Ihrer Selbstbestimmung unbedingt notwendig. Liegt keine Patientenverfügung vor, ist ein schnelles Handeln in Ihrem Interesse möglicherweise kaum denkbar.
Medizinisch präzise Patientenverfügung erstellen und ausdrucken.
Eine Patientenverfügung - so sie vorhanden ist - kommt dann zum Einsatz, wenn eine Patientin oder ein Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu formulieren. Anstelle des Patienten selbst, “spricht” diese dann in seinem oder ihrem Namen, und stimmt einer Behandlung zuzustimmen oder lehnt diese ab.
Eine wirksame Patientenverfügung listet vor allem die Diagnosen auf, in denen bestimmte Therapien nicht mehr das individuell mindestens gewünschte Ergebnis erzielen. Vielleicht ist es der individuelle Wunsch einer Person, niemals bettlägerig sein zu müssen. Die Patientenverfügung verhindert eventuell nicht, dass diese Situation eintritt- jedoch unbedingt, dass daraus ein Dauerzustand wird. Man kann in ihr außerdem bestimmte Therapien grundsätzlich ablehnen, Regelungen für Pflege und Betreuungsfälle festhalten- und die Organspendewünsche notieren.
Ärzte müssen im Falle einer Regelungslücke den wahrscheinlichen Wunsch des Patienten ermitteln. Dabei müssen sie, sofern vorhanden, alle anderen Äußerungen des Patienten zugrundelegen und nahestehende Personen befragen.
Im Zweifelsfall werden Ärzte in diesem Fall bis zur Beantragung einer gerichtlichen Betreuungsregelung gehen.
Eine Patientenverfügung darf ausschließlich legale Festlegungen treffen. Ein typisches Beispiel für eine illegale Forderung wäre die “aktive Sterbehilfe”.
Ja, sofern die entsprechende Festlegung ausreichend deutlich ist und insbesondere deutlich macht, dass dem betreffenden Patienten die Konsequenzen in vollem Umfang bewusst sind.
In der Hauptsache beinhaltet die Patientenverfügung die konkreten Behandlungswünsche, also die Einwilligung oder Ablehnung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen in konkreten Situationen (bsp. bei bestimmten Diagnosen).
Neben den Behandlungswünschen empfehlen wir weiterhin folgende Inhalte:
Darüber hinaus umfasst eine gute Patientenverfügung Regelungen zum Thema Organspende und eine Betreuungsverfügung. Beim Erstellen der Patientenverfügung sind also viele Punkte zu beachten- ein Grund mehr, bei diesem wichtigen Thema auf einen Experten zu vertrauen und sich nicht auf einfach, vermeintlich nützliche Vordrucke zu verlassen.
Medizinisch präzise Patientenverfügung erstellen und ausdrucken.
Das Patientenverfügungs- Dokument zu erstellen, ist grundsätzlich kein großer Aufwand. Wirklich schwierig ist die Entscheidungsfindung: welche Regelungen will ich treffen? Nehmen Sie sich also unbedingt Zeit um Ihre Patientenverfügung auszufüllen. Es sollte jederzeit möglich sein getroffene Regelungen vor Abschluss zu ändern, die Erstellung zu pausieren oder anhand von Beispielen eine Situation konkret beurteilen zu können.
Die Grundfrage, die sie vorher für sich bedenken sollten: welche Maßstäbe lege ich für mein Leben an, sodass es mir lebenswert ist? Wovor soll mich meine Patientenverfügung schützen? Überlegen Sie in Ruhe, vielleicht auch im Gespräch mit einem Vertrauten:
Ist es denkbar für mich, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen?
Kann ich beispielsweise auf Sprache zur Kommunikation verzichten?
In welchem Umfang kann ich mir die Nutzung von Hilfsmitteln vorstellen?
In einer guten Patientenverfügung sind viele konkrete Fälle und Situationen benannt- nie jedoch alle. Daher ist es immer ratsam und wichtig, eine Betreuungsverfügung zu ergänzen. Durch den gerichtlich bestellten Betreuer können Entscheidungen für Sie getroffen werden, die Sie selbst nicht bedacht haben oder nicht treffen können.
Fehler #1: Sie verwenden eine kostenlose Vorlage für Ihre Patientenverfügung
Vorlagen von Verbänden, Kirchen oder vergleichbaren Einrichtungen richten sich in Einheitsform an eine große Masse. Da Behandlungswünsche aber so verschieden sind wie die Menschen, die sie betreffen, kann eine einzige Vorlage nicht für alle Menschen gleichzeitig passen.
Fehler #2: Ihre Patientenverfügung enthält ungenaue und allgemeine Formulierungen
Phrasen wie “lebenserhaltende Maßnahmen” oder Überbegriffe wie “künstliche Ernährung” sind zu allgemein. Sie sind für das Verständnis bezüglich Ihrer Behandlungswünsche durch medizinisches Personal nicht hilfreich- eher im Gegenteil hinderlich. Ist ein Wunsch nicht klar formuliert, kann er nicht umgesetzt werden.
Fehler #3: Sie erstellen Ihre Patientenverfügung ohne fachliche Unterstützung
Eine fachärztliche Erstellung der Patientenverfügung wird in jedem Fall empfohlen. Hilfe bietet Ihr Hausarzt aber auch die DIPAT Patientenverfügung. Erstellen Sie Ihre wirksame Patientenverfügung hier direkt online.
Fehler #4: Ihre Patientenverfügung ist im Ernstfall nicht sofort griffbereit
Sie haben Ihre Patientenverfügung vor Jahren erstellt und sie dann in die Schublade gelegt? Ein weit verbreiteter Fehler. Denn damit eine Verfügung sofort vom Arzt umgesetzt werden kann, sollte sie sofort im Bedarfsfall beim Patienten sein – nicht erst nach Stunden.
Fehler #5: Ihre Patientenverfügung ist nicht aktuell
Einmal erstellt und nie wieder angesehen - so geht es vielen Menschen mit Ihrer Patientenverfügung. Wir raten dazu eine Patientenverfügung alle ein bis zwei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Ihre Lebenssituation und damit Behandlungswünsche können sich schnell ändern. Eventuell haben sich auch rechtliche Änderungen ergeben, die in Ihrer Patientenverfügung berücksichtigt werden sollten. Oder simple Formalitäten wie Name oder Wohnort müssen angepasst werden.
Fehler #6: Sie verstehen den Inhalt Ihrer Patientenverfügung selbst nicht
Die meisten Menschen erstellen Ihre Patientenverfügung ohne medizinische Fachkenntnis. Um eine gute von einer schlechten Patientenverfügung zu unterscheiden, braucht es ein wenig Zeit sich mit Ihrem Inhalt auseinanderzusetzen. Sie müssen verstehen welche medizinischen Möglichkeiten es gibt, um zu entscheiden, ob Sie sie in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
In der von DIPAT erstellten Info-Broschüre finden Sie alles Wichtige zum Thema Patientenverfügung noch einmal kurz zusammengefasst.
Ja, Entscheidungen von bevollmächtigten Personen, Betreuerinnen oder Betreuern sowie Ärztinnen oder Ärzten können grundsätzlich von einem Betreuungsgericht außer Kraft gesetzt bzw. übergangen werden. Etwa dann, wenn es berechtigte Zweifel gibt, dass diese Im Interesse des Betroffenen, und nicht aus persönlichen Gründen getroffen wurden.
Der Einwilligende muss grundsätzlich in der Lage sein (etwa durch seine geistige Reife) eine Situation begreifen und beurteilen zu können- und die Tragweite gewisser Entscheidungen. In der Regel liegt bei geistig gesunden Personen über 18 Jahren die Einwilligungsfähigkeit vor.
Eine Anpassung der Patientenverfügung in Hinblick auf eine Covid-19-Erkrankung ist grundsätzlich möglich. Jedoch kann in vielen Fällen bei Eintritt einer Beatmungspflichtigkeit nicht sicher gesagt werden, weswegen diese nun besteht. Die Frage, die eine Patientenverfügung grundsätzlich beantworten muss, lautet: Sind die medizinisch zu erreichenden Ergebnisse einer Beatmungstherapie auch aus Sicht des Patienten „Behandlungserfolge”? Entsprechend sollte man hierzu in seiner Patientenverfügung sehr detaillierte und medizinisch präzise Angaben machen.
Eine christliche Patientenverfügung ist eine Patientenverfügung, in der die christlichen Glaubensgrundsätze und Überzeugungen prägend sind für die inhaltliche Ausgestaltung. Für Entscheidungen bezüglich des Lebensendes spielen in einer christlichen Patientenverfügung neben den gesetzlich zulässigen auch die theologischen Aspekte eine Rolle- etwa beim Thema Sterbehilfe.
Das Advance Care Planning (ACP) kommt aus den USA, wo es seit den 1990er Jahren Anwendung findet. In Deutschland ist es bisher noch weitgehend unbekannt. Beim ACP handelt es sich um ein dynamisches Konzept, welches einen lebenslangen Gesprächsprozess zwischen dem Patienten und einem geschulten Dialogpartner vorsieht. Somit wird der Wille des Patienten nicht nur punktuell festgelegt, sondern fortwährend unter wechselnden Bedingungen überprüft. Hierbei können eventuell auftretende Unklarheiten, Ängste und Missverständnisse im persönlichen Gespräch ausgeräumt werden; neu gestellte Diagnosen werden umgehend in den Gesprächsverlauf integriert und der Behandlungswille entsprechen angepasst².
Medizinisch präzise Patientenverfügung erstellen und ausdrucken.