DIPAT Wissen

Zusatzinformationen zur selbstbestimmten Vorsorge

Erfahren Sie Wissenswertes zu den Themen Patientenverfügung & Recht, Pflege & Betreuung sowie medizinische Hintergründe. Wählen Sie ein Fachgebiet aus oder scollen Sie durch alle Artikel.

In unserer Rubrik Vorsorge finden Sie zudem umfassende Informationen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Organspende sowie Sterbehilfe.

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Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen für einen Antrag auf Pflegegrad 3 gegeben sein müssen und auf welche Leistungen, Hilfen und Unterstützungsangebote Sie einen Anspruch haben.

Unser Ratgeber erklärt Ihnen die Voraussetzungen für einen Antrag auf Pflegegrad 2 und Ihre Ansprüche auf die damit verbundenen Geld- und Sachleistungen. Dazu geben wir Ihnen Tipps, wo Sie dabei Unterstützung finden.

Mit unseren praktischen Tipps und Hinweisen rund um das Thema Pflegegrad 1 begleiten wir Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Antrag. Außerdem erfahren Sie, mit welchen finanziellen und sonstigen Hilfen Sie rechnen können.

Letzte Beiträge

Ein aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Rechte von Patienten in psychiatrischer Behandlung. Die Richter des zweiten Senats betonen darin, dass eine medikamentöse Zwangsbehandlung dann Grenzen hat, wenn der Patient sie vorher unmissverständlich abgelehnt hat – wie in einer Patientenverfügung.

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Ein Räuber muss sich auch dann wegen „Raubes mit Todesfolge“ vor Gericht verantworten, wenn sein schwer verletztes Opfer laut einer Patientenverfügung bis zum Tod nicht weiter lebenserhaltend behandelt werden wollte. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom März 2020. Das schriftliche Urteil wurde jetzt im November veröffentlicht.

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Im Juli hat der Bundesgerichtshof (BGH) über zwei Fälle entschieden, in denen Ärzte aus Berlin und Hamburg Patientinnen in den selbstgewählten Tod begleitet haben. Beide Ärzte wurden vom Vorwurf der Tötung durch Unterlassen freigesprochen. Diese Urteile sind einerseits ein Sieg für das Selbstbestimmungsrecht von Patienten. Andererseits befürchten Kritiker, sie könnten zu einer „schleichenden Legalisierung des ärztlich begleiteten Suizids” führen und so die Gewissenskonflikte für Ärzte verschärfen.

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Ein weiteres Grundsatzurteil zum Leid am Lebensende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: „Leben kann kein Schaden sein“, auch dann nicht, wenn es für den betroffenen Patienten möglicherweise eine Qual war. Denn, so der BGH: Auch wenn ein Patient selbst sein Leben als lebensunwert erachtet – die Verfassungsordnung verbietet aller staatlichen Gewalt, das Leben als Schaden zu beurteilen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Entscheidungen des Gerichts ist diese weder klug noch mutig. Es lässt die Betroffenen im Stich. Indirekt gibt der BGH aber einen wichtigen Hinweis, wie Patienten sich vor unerwünschten Behandlungen schützen können: Mit einer rechtzeitig erstellten Patientenverfügung.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Patienten: Der eindeutige Wunsch in einer Patientenverfügung sterben zu wollen, muss respektiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Wunsch dadurch zum Ausdruck kommt, dass eine bestimmte Behandlung oder ein bestimmter Krankheitszustand abgelehnt wird. Letzteres war bisher nicht allgemein als zulässige Festlegungsmöglichkeit anerkannt.

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Gestern wurde eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14. November 2018 bekannt. In seinem neuen Urteil (Aktenzeichen XII ZB 107/18) stärkt der BGH die Patientenverfügung. Indirekt bestätigt das Gericht dabei: Die von DIPAT-Gründer Dr. med. Paul Brandenburg entwickelte Form der Patientenverfügung ist der richtige Weg, die Wirksamkeit zu sichern. Ausdrücklich bekräftigt hat der BGH die Notwendigkeit maximaler medizinischer Genauigkeit bei allen Festlegungen.

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Die aktuellste BGH-Entscheidung ist unmissverständlich: Eine Patientenverfügung ist nur wirksam, wenn sie ausreichend konkret ist. Dazu muss sie eine Erklärungen zu den ärztlichen Maßnahmen, in die eingewilligt oder die untersagt werden, beinhalten und außerdem erkennen lassen, in welchen konkreten Behandlungssituationen die Verfügung gelten soll.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein weitreichendes Urteil zu Patientenverfügungen und auch Vorsorgevollmachten gefällt. Faktisch erklärt er alle für wirkungslos, die unpräzise Festlegungen zu Umfang und Grenzen „lebensverlängernder Maßnahmen“ beinhalten. Dieses Problem trifft nach ärztlicher Erfahrung auf den ganz überwiegenden Teil aller in Deutschland bisher erstellten Verfügungen zu.