Ein weiteres Grundsatzurteil zum Leid am Lebensende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: „Leben kann kein Schaden sein“, auch dann nicht, wenn es für den betroffenen Patienten möglicherweise eine Qual war. Denn, so der BGH: Auch wenn ein Patient selbst sein Leben als lebensunwert erachtet – die Verfassungsordnung verbietet aller staatlichen Gewalt, das Leben als Schaden zu beurteilen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Entscheidungen des Gerichts ist diese weder klug noch mutig. Es lässt die Betroffenen im Stich. Indirekt gibt der BGH aber einen wichtigen Hinweis, wie Patienten sich vor unerwünschten Behandlungen schützen können: Mit einer rechtzeitig erstellten Patientenverfügung.