Patientenverfügung 2021
Was Sie jetzt beachten sollten
Über den Sinn einer vorsorglich verfassten Patientenverfügung denken längst nicht mehr nur alte und kranke Menschen nach. Denn wie verletzlich der Mensch in jedem Alter sein kann, hat auch das neuartige Corona-Virus gezeigt, das selbst Junge und Gesunde schwer erkranken lässt. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei einer Patientenverfügung achten sollten, ob sich für die Willenserklärung im Jahr 2021 etwas ändert und welche juristischen oder politischen Entscheidungen 2020 wichtig für Patientenrechte waren.
In diesem Artikel erfahren Sie
- Was ändert sich 2021 bei der Patientenverfügung?
- Patientenverfügung 2021: Das Wichtigste in Kürze
- Was gehört in eine Patientenverfügung?
- Wann ist die Patientenverfügung 2021 rechtlich bindend?
- Wo bekomme ich ein Formular für eine Patientenverfügung?
- Wie komme ich an eine individuelle Patientenverfügung?
- Vorteil DIPAT Patientenverfügung: Notfall-Aufkleber informiert Ärzte
- Corona und Covid-19: Muss ich die Patientenverfügung anpassen?
- Patientenverfügung 2020: Meldungen aus Justiz und Politik
Was ändert sich 2021 bei der Patientenverfügung?
Eine gute Nachricht für alle, die schon eine Patientenverfügung haben: Beim Thema gibt es fürs neue Jahr keine aktuellen Erkenntnisse oder Gerichtsurteile, die Inhalt oder Form einer Patientenverfügung betreffen. Also kann Ihre Willenserklärung vorerst bleiben wie sie ist. Vielleicht nutzen Sie dennoch den Jahreswechsel, um Ihre Patientenverfügung noch einmal kritisch zu lesen. Experten empfehlen ohnehin, regelmäßig die Inhalte auf ihre Aktualität hin zu überprüfen. Hat sich am Gesundheitszustand etwas verändert? Entsprechen die Erklärungen noch Ihrem Willen? Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der neuen Lungenkrankheit Covid-19 lohnt sich ein genauer Blick auf die Details.
Vielleicht beschäftigen Sie sich auch zum ersten Mal mit dem Thema? Dann helfen Ihnen unsere Tipps in diesem Text und anderen Artikeln zur Patientenverfügung sicher weiter. Darin navigieren wir Sie durch das Meer von formalen Anforderungen, inhaltlichen Bedeutungen und zweifelsfreien Formulierungen.
Patientenverfügung 2021: Das Wichtigste in Kürze
Wir alle möchten bis zum Ende selbstbestimmt über unser Leben entscheiden. Auch dann noch, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, unseren Willen zu äußern. Dabei kann eine individuell verfasste Patientenverfügung mit ausführlichen und präzisen Formulierungen helfen. In solch einem Dokument legen Sie schriftlich fest, welche konkreten Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Ihre Erklärung ist für Ärzte verbindlich. Und hilft auch Ihren Angehörigen oder Vertrauten, im Notfall in Ihrem Sinn handeln zu können.
Was gehört in eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung sollten Sie möglichst detailliert und konkret niederlegen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Ein paar beispielhafte Fragen helfen Ihnen dabei: Wie möchten Sie leben, wenn Sie pflege- oder hilfsbedürftig sind? Welche Behandlungen wollen Sie, wenn sie das Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit erreicht haben? Unter welchen Umständen möchten Sie lebenserhaltende Maßnahmen, eine Schmerzbehandlung, eine künstliche Beatmung oder Ernährung? Keine leichte Aufgabe, an alles zu denken, was wichtig, für Sie relevant und juristisch wasserdicht ist. Hilfreich ist da die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Sie erklärt nicht nur verständlich wichtige formale und inhaltliche Voraussetzungen der Patientenverfügung, sondern widmet sich auch ausführlich medizinischen Behandlungen oder Therapien und deren Konsequenzen.
Wann ist die Patientenverfügung 2021 rechtlich bindend?
Sie haben sich Gedanken über Ihren Willen in bestimmten Situationen gemacht und individuell festgelegt, welche Behandlung sie möchten oder ablehnen? Im nächsten Schritt kommt es darauf an, dass die Willenserklärung genügend konkrete Formulierungen enthält, damit sie rechtswirksam ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2018 entschieden und festgelegt, dass pauschale Formulierungen wie „ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ nicht ausreichen. Stattdessen sollten die Ausführungen genaue Angaben zu Themen wie künstlicher Ernährung und Beatmung, Schmerzbehandlung, Wiederbelebung oder Organspende enthalten. Zusätzlich sollte eine Patientenverfügung auch persönliche gesundheitliche Situationen widerspiegeln, um Wünsche nachvollziehbar zu machen. Das kann beispielsweise so aussehen: „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, wünsche ich, dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgen.“
Die Forderung nach detaillierten Angaben ist so berechtigt wie lebenswichtig: Ein Arzt muss daraus zweifelsfrei lesen können, ob und wie er Sie behandeln soll. Deshalb empfiehlt es sich auch, zum Beispiel einen Hausarzt, Facharzt oder Palliativmediziner beim Verfassen der medizinischen Details um Rat zu fragen.
Auch wichtig: Die Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt sein. Wirksam wird sie durch Ihre eigenhändige Unterschrift und eine Datumsangabe. Sie können sie zudem jederzeit ergänzen, ändern oder widerrufen.
Wo bekomme ich ein Formular für eine Patientenverfügung?
Einfach im Internet bei einem der zahlreichen Anbieter nach einer Vorlage für eine Patientenverfügung suchen, ein Formular ausfüllen, fertig! So einfach geht das dann doch nicht. Schließlich soll die Patientenverfügung individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche sowie die bisherige Krankengeschichte abgestimmt sein. Für eine genaue Beschreibung Ihres Willens muss die Patientenverfügung also viele persönliche und medizinische Angaben enthalten. Einem Standardvordruck fehlt die individuelle Zuspitzung. Auch vorformatierte Textbausteine einiger Dienstleister im Netz, die nur auf gängige Situationen eingehen, können das nicht leisten. Der Bundesgerichtshof hat deshalb im Juli 2016 Millionen solcher Patientenverfügungen „von der Stange“ für unwirksam erklärt.
Wie komme ich an eine individuelle Patientenverfügung?
Wir von DIPAT unterstützen Ratsuchende seit 2016 dabei, eine detailliert formulierte Patientenverfügung zu erstellen, die Ihre Bedürfnisse widerspiegelt. Und die zudem Ärzten im Notfall klare Handlungsanweisungen gibt sowie juristisch einwandfrei ist. Und das geht so: Ein einfaches Online-Interview hilft Ihnen, Schritt für Schritt die nötigen Erklärungen für Ihren Patientenwillen zu dokumentieren. Danach lassen wir Ihre Angaben in eine persönliche, medizinisch genaue und ausführliche Patientenverfügung einfließen. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, können Sie das Dokument jederzeit verändern oder aktualisieren.
Übrigens: DIPAT wurde von einem medizinischen Experten – dem Notarzt und Intensivmediziner Dr. Paul Brandenburg – gegründet, damit Patienten, Angehörige und Ärzte sich auf die Klarheit und Sicherheit einer Patientenverfügung verlassen können.
Vorteil DIPAT Patientenverfügung: Notfall-Aufkleber informiert Ärzte
Ein weiterer Vorteil einer DIPAT Patientenverfügung: Während andere Patientenverfügungen oft erst nach ein paar Tagen beim Arzt ankommen – oder erst gar nicht von Angehörigen gefunden werden, kann der Arzt Ihre DIPAT Patientenverfügung jederzeit einsehen. Denn sie ist dank des einzigartigen Notfall-Aufklebers, den Sie auf Ihre Versichertenkarte kleben, rund um die Uhr abrufbar: Der Aufkleber enthält einen Abruf-Code für den Zugang zu Ihrer Patientenverfügung. Ein Arzt oder Rettungssanitäter braucht also nur eine Internetverbindung, um den „Tresor“ zu öffnen, Ihre Patientenverfügung zu lesen und Ihre Wünsche sofort zu berücksichtigen.
Corona und Covid-19: Muss ich die Patientenverfügung anpassen?
Das neuartige Corona-Virus und die damit verbundene Lungenkrankheit COVID-19 sind auch für Ärzte und Krankenhäuser eine große Herausforderung. Weil schwere Krankheitsverläufe manchmal auch eine künstliche Beatmung nötig machen, stellt sich mancher die Frage nach einer dementsprechenden Aktualisierung der Patientenverfügung. Eine künstliche Beatmung am Lebensende lehnen nämlich viele Menschen ab. Im Notfall möchten sie aber bei einem schweren Covid-19-Verlauf doch beatmet werden. Sie können beruhigt sein: Eine Behandlung wegen Covid-19 ist kein Fall für eine Änderung der Patientenverfügung. Denn wenn Ärzte Patienten für eine Beatmung in ein vorübergehendes künstliches Koma versetzen, zielt die Therapie darauf ab, die eigene Atmung wieder zu stabilisieren. Sie müssen also nicht ausdrücklich COVID-19 als Grund für eine Entscheidung benennen. Vielmehr sollten Sie grundsätzlich erklären, ob und unter welchen Umständen Sie eine Intensivbehandlung und damit auch gegebenenfalls eine Beatmung zulassen oder ablehnen.
Patientenverfügung 2020: Meldungen aus Justiz und Politik
Der Inhalt einer Patientenverfügung berührt Fragen im Krankheitsfall, für die Pflege und das Sterben. Wichtige existenzielle Themen, die sich auch in Entscheidungen der Gerichte und des Gesetzgebers wiederfinden. Zwei besonders interessante Meldungen zum Thema Organspende und Verbesserung von Patientenverfügungen aus dem letzten Jahr stellen wir Ihnen hier vor:
- Reform des Organspendegesetzes:
Im Januar 2020 hat der Bundestag eine Reform der Organspende beschlossen, die Anfang 2022 in Kraft treten soll. Demnach sollen Bürger künftig häufiger als bislang aktiv daran erinnert werden, über ihre Haltung zur Organspende nachzudenken. Organspenden bleiben jedoch weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Darüber können Sie nicht nur mit einem Organspendeausweis entscheiden, sondern Ihren Willen auch in einer Patientenverfügung bekunden. - Zentrales Vorsorgeregister für Patientenverfügung öffnen:
Die Justizministerkonferenz hat sich im November 2020 dafür ausgesprochen, die Qualität der Patientenverfügung zu verbessern. Gut 40 % aller Willenserklärungen seien nicht vollständig oder nachvollziehbar ausgefüllt. Deshalb erreichten Sie im Notfall die Ärzte auch nicht. Das Land Bayern schlug vor, das bereits vorhandene zentrale Vorsorgeregister künftig auch für Patientenverfügung zu öffnen. Dort ließen sich Verfügungen auch digital speichern.
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Ein Beitrag von
Heike Byn
Freie Autorin & Journalistin
Verfasst medizinisch fundierte Fachartikel mit Expertise vor allem in Gesundheits-, Familien- und Gesellschaftsthemen.
Zitate und Quellen
Broschüre des BMJV zum Abfassen von Patientenverfügungen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=29
BGH-Urteil von November 2018 zur Rechtswirksamkeit von Patientenverfügungen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&anz=198&pos=13&nr=90401&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
BGH-Urteil von Juli 2016 gegen standardisierte Patientenverfügungen:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=75565&pos=0&anz=1
Bundestag beschließt Reform des Organspendegesetzes im Januar 2020:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw03-de-transplantationsgesetz-674682
Bericht über die Herbsttagung der Justizminister zur Verbesserung von Patientenverfügungen:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/beschluesse-der-herbst-2020-justizministerkonferenz