Vorsorgevollmacht & Untervollmacht

Unterschied, Gültigkeit, Rechte & Pflichten

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit eine vertrauenswürdige Person Ihre Angelegenheiten regelt. Neben der Hauptvollmacht können Sie eine Untervollmacht erteilen, um spezifische Aufgaben an weitere Personen zu delegieren. Dies bietet zusätzliche Flexibilität und Sicherheit bei der Vorsorgeplanung.

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Was ist eine Untervollmacht?

Wenn der Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht seine Aufgabe temporär nicht wahrnehmen kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Aufgaben weiterhin sicher zu verwalten:

Der Bevollmächtigte kann eine Untervollmacht erteilen, um eine andere Vertrauensperson als Untervertreter für die Dauer seiner Abwesenheit und für bestimmte Entscheidungsbereiche zu bevollmächtigen. Dies gewährleistet, dass die Angelegenheiten weiterhin ordnungsgemäß geregelt werden.

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Ob ein Vollmachtnehmer überhaupt Untervollmachten erteilen darf, kann bei der Erstellung der Vollmacht festgelegt werden. Denn mit der Möglichkeit, Untervollmachten an Andere zu erteilen, geben Sie als Vollmachtgeber ein Stück weit die Kontrolle aus der Hand, wer Entscheidungen für Sie treffen darf.

Was passiert, wenn die bevollmächtigte Person dauerhaft nicht mehr zur Verfügung steht?

Wenn die bevollmächtigte Person dauerhaft nicht mehr zur Verfügung steht, gibt es mehrere Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass Ihre Angelegenheiten weiterhin geregelt werden können:

Ersatzbevollmächtigter: Wenn in der Vorsorgevollmacht ein Ersatzbevollmächtigter benannt wurde, übernimmt diese Person automatisch die Aufgaben des ursprünglichen Bevollmächtigten. Dies ist eine der einfachsten und effektivsten Lösungen, um Kontinuität zu gewährleisten.

Unterbevollmächtigter: Ist in der Vorsorgevollmacht die Möglichkeit zur Erstellung einer Untervollmacht enthalten, kann der Unterbevollmächtigte auch dauerhaft als Vertreter für den Hauptbevollmächtigten eingesetzt werden, sofern dies in der Untervollmacht und in der Hauptvollmacht entsprechend geregelt ist.

Neue Vollmacht: Wenn kein Ersatzbevollmächtigter benannt wurde oder der Ersatzbevollmächtigte ebenfalls nicht zur Verfügung steht, können Sie eine neue Vorsorgevollmacht erstellen und eine neue vertrauenswürdige Person benennen. Dies erfordert Ihre Geschäftsfähigkeit und kann in Zusammenarbeit mit einem Notar erfolgen.

Gerichtliche Betreuung: Falls kein Ersatzbevollmächtigter vorhanden ist oder keine neue  Vorsorgevollmacht erstellt werden kann, kann das Gericht einen Betreuer bestellen. Dies geschieht auf Antrag und nach Prüfung der Situation durch das Betreuungsgericht. Der bestellte Betreuer muss nicht unbedingt eine Person sein, die Sie selbst gewählt hätten.

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Um zu vermeiden, dass Sie keine Vertretung mehr haben, ist es ratsam, in der Vorsorgevollmacht immer einen oder mehrere Ersatzbevollmächtigte zu benennen und regelmäßig zu überprüfen, ob die benannten Personen noch verfügbar und bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen.

Wen vertritt der in der Untervollmacht benannte Unterbevollmächtigte?

Der Unterbevollmächtigte übernimmt bestimmte Aufgaben und Entscheidungen, die ihm vom Hauptbevollmächtigten übertragen wurden. Er handelt also im Auftrag des Hauptbevollmächtigten und nicht direkt im Namen des Vollmachtgebers. Die Befugnisse des Unterbevollmächtigten sind in der Regel auf die spezifischen Aufgaben beschränkt, die ihm vom Hauptbevollmächtigten zugewiesen wurden.

Wann wird die Untervollmacht wirksam?

Die Untervollmacht wird wirksam, sobald der Hauptbevollmächtigte sie erteilt hat und der Unterbevollmächtigte die Annahme erklärt hat. Hier sind die typischen Schritte und Bedingungen, die zur Wirksamkeit der Untervollmacht führen:

  1. Erteilung durch den Hauptbevollmächtigten: Der Hauptbevollmächtigte muss die Untervollmacht formell erteilen. Dies kann schriftlich oder, je nach den Anforderungen der ursprünglichen Vollmacht, auch notariell beurkundet geschehen.
  2. Annahme durch den Unterbevollmächtigten: Der Unterbevollmächtigte muss die ihm erteilte Untervollmacht annehmen. Dies kann ebenfalls schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei eine schriftliche Annahme aus Beweisgründen meist vorzuziehen ist.
  3. Einhaltung spezieller Formvorschriften: Wenn die ursprüngliche Vorsorgevollmacht spezielle Formvorschriften für die Erteilung von Untervollmachten festlegt (z.B. notarielle Beglaubigung), müssen diese eingehalten werden, damit die Untervollmacht wirksam wird.
  4. Spezifizierung der Befugnisse: Die Untervollmacht muss klar die Befugnisse und Aufgaben des Unterbevollmächtigten definieren, um Missverständnisse zu vermeiden und die rechtliche Wirksamkeit sicherzustellen.
  5. Information des Vollmachtgebers (falls erforderlich): In manchen Fällen kann es notwendig sein, den Vollmachtgeber über die Erteilung der Untervollmacht zu informieren, insbesondere wenn die ursprüngliche Vollmacht dies vorsieht.

Die Untervollmacht tritt in Kraft, sobald diese Bedingungen erfüllt sind, und der Unterbevollmächtigte kann die ihm übertragenen Aufgaben übernehmen. Es ist ratsam, alle Schritte und Dokumente sorgfältig zu dokumentieren, um die Wirksamkeit und den Umfang der Untervollmacht bei Bedarf nachweisen zu können.

Wie lange ist eine Untervollmacht wirksam?

Die Wirksamkeit einer Untervollmacht hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann durch spezifische Bestimmungen im Dokument selbst oder durch äußere Umstände beeinflusst werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die die Dauer der Wirksamkeit einer Untervollmacht bestimmen:

  1. Befristung im Dokument: Eine Untervollmacht kann zeitlich befristet sein, wenn im Dokument ein bestimmtes Enddatum oder eine spezifische Dauer festgelegt wurde. In diesem Fall endet die Wirksamkeit automatisch mit Ablauf der festgelegten Frist.
  2. Erfüllung des Zwecks: Wenn die Untervollmacht für einen bestimmten Zweck oder eine spezifische Aufgabe erteilt wurde, endet sie, sobald dieser Zweck erfüllt oder die Aufgabe abgeschlossen ist.
  3. Beendigung der Hauptvollmacht: Die Untervollmacht ist an die Hauptvollmacht gebunden. Wenn die Hauptvollmacht endet – z.B. durch Widerruf, Tod des Vollmachtgebers oder Verlust der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers (sofern die Vollmacht nicht über den Tod hinaus gilt) – endet auch die Wirksamkeit der Untervollmacht.
  4. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Unterbevollmächtigten: Wenn der Unterbevollmächtigte verstirbt oder geschäftsunfähig wird, endet die Wirksamkeit der Untervollmacht ebenfalls.
  5. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen: Veränderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen können ebenfalls die Wirksamkeit einer Untervollmacht beeinflussen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn neue Gesetze oder Verordnungen in Kraft treten, die die Gültigkeit von bestehenden Vollmachten betreffen.

Es ist wichtig, die Bedingungen und eventuelle Fristen in der Untervollmacht klar zu definieren und schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden und die rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Ist es möglich, eine Untervollmacht zu widerrufen?

Der Hauptbevollmächtigte hat in der Regel das Recht, eine Untervollmacht zu widerrufen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und der Unterbevollmächtigte muss darüber informiert werden. Es ist auch ratsam, Dritte, die von der Untervollmacht betroffen sind, zu benachrichtigen. Dabei sollten alle Formvorschriften der ursprünglichen Vorsorgevollmacht beachtet werden. Falls notwendig, kann der Hauptbevollmächtigte eine neue Untervollmacht an eine andere Person erteilen, um eine nahtlose Vertretung sicherzustellen.

Hat der Unterbevollmächtigte die gleichen Rechte und Pflichten wie der Bevollmächtigte?

Der Hauptbevollmächtigte kann festlegen, welche Rechte und Pflichten der Unterbevollmächtigte hat. Der Unterbevollmächtigte ist dem Hauptbevollmächtigten gegenüber rechenschaftspflichtig. Das bedeutet, dass er dem Hauptbevollmächtigten Bericht erstatten muss und dessen Weisungen folgen muss.

Wie wird eine Untervollmacht erstellt (Inhalt, Form)?

Eine Untervollmacht wird erstellt, um eine Person (den Unterbevollmächtigten) zu befähigen, im Namen des ursprünglichen Bevollmächtigten (des Hauptbevollmächtigten) zu handeln. Das Untervollmacht-Schema muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein. Nachfolgend finden Sie das Muster einer Untervollmacht:


UNTERVOLLMACHT MUSTER

Ich, [Name des Hauptbevollmächtigten], wohnhaft in [Adresse des Hauptbevollmächtigten], bevollmächtige hiermit

[Name des Unterbevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum des Unterbevollmächtigten], wohnhaft in [Adresse des Unterbevollmächtigten],

in meinem Namen und mit meinen Rechten und Pflichten gemäß der mir erteilten Vollmacht vom [Datum der Hauptvollmacht] folgende Handlungen vorzunehmen:

  1. [Beschreibung der spezifischen Befugnisse, z.B. Vertretung vor Gericht, Durchführung von Bankgeschäften, etc.]
  2. [Weitere Befugnisse, falls vorhanden]

- Darüber hinaus ermächtige ich den Unterbevollmächtigten, weitere Untervollmachten zu erteilen, sofern dies für die Ausübung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich ist. - (falls der Unterbevollmächtigte weitere Untervollmachten erstellen darf)

Diese Untervollmacht gilt ab [Beginn der Gültigkeit] und erlischt am [Ende der Gültigkeit], sofern sie nicht zuvor von mir widerrufen wird.

 

Ort, Datum

 

_________________________

[Unterschrift des Hauptbevollmächtigten]

[Name des Hauptbevollmächtigten]

 

Beigefügt: Kopie der Hauptvollmacht


In der Regel ist die Schriftform erforderlich, besonders wenn die Hauptvollmacht selbst schriftlich erteilt wurde. Dies ist auch aus Beweisgründen empfehlenswert. Falls die Hauptvollmacht notariell beurkundet wurde, muss auch die Untervollmacht notariell beurkundet werden, um dieselbe rechtliche Gültigkeit zu haben.

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Es ist wichtig, dass der Unterbevollmächtigte die Untervollmacht im Original oder eine beglaubigte Kopie davon bei sich führt, um bei Bedarf nachweisen zu können, dass er berechtigt ist, im Namen des Hauptbevollmächtigten zu handeln.

 

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FAQ

Gibt es eine Alternative zur Untervollmacht?

Es gibt einige Alternativen zur Untervollmacht, wie die direkte Bevollmächtigung durch den Hauptvollmachtgeber, die Erteilung mehrerer Hauptvollmachten an verschiedene Personen oder die Nutzung gemeinsamer Vollmachten, bei denen mehrere Bevollmächtigte nur gemeinsam handeln können. Diese Alternativen bieten mehr Kontrolle und Klarheit, erfordern jedoch oft eine sorgfältige Koordination und können den Verwaltungsaufwand erhöhen. Welche Option die Beste ist, hängt von den spezifischen Bedürfnissen und der rechtlichen Situation ab.

Was ist der Unterschied zwischen einer Untervollmacht und einer Ersatzvollmacht?

Eine Untervollmacht erlaubt es dem Hauptbevollmächtigten, Aufgaben an einen Dritten weiter zu delegieren, während er selbst weiterhin handlungsfähig bleibt. Eine Ersatzvollmacht benennt einen Ersatzbevollmächtigten, der einspringt, wenn der ursprüngliche Bevollmächtigte nicht mehr in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen. Der Hauptunterschied liegt also darin, dass die Untervollmacht zur Delegation von Aufgaben dient, während die Ersatzvollmacht als Absicherung für den Ausfall des Bevollmächtigten fungiert.

Was ist besser: Mehrere Hauptbevollmächtigte oder Untervollmachten?

Mehrere Hauptbevollmächtigte sind sinnvoll, wenn eine direkte und gleichberechtigte Vertretung gewünscht wird und ausreichende Koordination gewährleistet werden kann. Untervollmachten bieten mehr Flexibilität und eine klarere Hierarchie, sind aber von der Hauptvollmacht abhängig und erfordern klare Regelungen. Die Wahl hängt von den spezifischen Anforderungen der Situation, der Notwendigkeit der Flexibilität und der Fähigkeit zur Koordination ab.

Patienten­verfügung

Mit einer Patientenverfügung sagen sie einem Arzt, welche gesundheitlichen Einschränkungen Sie als Folge einer ärztlichen Behandlung akzeptieren würden und welche nicht.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie "persönliche Stellvertreter" für bestimmte Lebensbereiche bevollmächtigen, Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie es nicht (mehr) können.

Organspende

Die Organspende kann auf Wunsch nach dem unabhängig festgestellten Hirntod erfolgen. Sie wird in einer Patientenverfügung oder mit dem Organspendeausweis geregelt.

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