Vorsorgevollmacht - Kosten & Aufbewahrung

Was kostet die Erstellung und wie kann ich sie aufbewahren?

Wer frühzeitig vorsorgt, schützt sich und seine Angehörigen im Ernstfall. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens zu bestimmen, die im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie handeln dürfen. Doch viele Menschen fragen sich: Was kostet eine Vorsorgevollmacht? Und genauso wichtig: Wie bewahre ich sie sicher auf? In diesem Beitrag beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um die Kosten, Möglichkeiten der Erstellung und die richtige Aufbewahrung Ihrer Vorsorgevollmacht.

Wussten Sie? Mit DIPAT können Sie nicht nur Ihre Patientenverfügung inkl. Betreuungsverfügung, sondern zusätzlich auch Vorsorgevollmachten erstellen.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht können stark variieren – je nachdem, wie Sie sie erstellen (lassen). Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:

1. Vorsorgevollmacht selbst erstellen (kostenfrei)

Die günstigste Variante ist, die Vorsorgevollmacht selbst zu erstellen, zum Beispiel mit Hilfe von Vorlagen aus dem Internet oder von spezialisierten Online-Anbietern.

  • Kosten: kostenlos

  • Vorteil: Schnell und günstig

  • Nachteil: Bei unklarer Formulierung oder rechtlichen Fehlern kann die Vollmacht im Ernstfall unwirksam sein.

2. Erstellung mit anwaltlicher Unterstützung

Eine rechtlich abgesicherte Variante ist die Erstellung zusammen mit einem Anwalt oder einer spezialisierten Rechtsberatung.

  • Kosten: ca. 150 € bis 500 €

  • Vorteil: Rechtssicherheit, individuelle Beratung

  • Nachteil: Höhere Kosten, Termin beim Anwalt/Rechtsberatung notwendig

3. Notarielle Vorsorgevollmacht

In bestimmten Fällen – etwa bei größeren Vermögenswerten oder wenn Grundstücksgeschäfte erlaubt sein sollen – empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung.

  • Kosten: Je nach Vermögenswert, z. B. 60 € bis 200 € bei kleineren Vermögen, bis über 1.000 € bei größeren Werten (laut Gebührenordnung)

  • Vorteil: Höchste Rechtssicherheit, Eintrag ins Zentrale Vorsorgeregister möglich

  • Nachteil: Kostspieliger, Termin beim Notar notwendig

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Tipp: Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre Vorsorgevollmacht auch bei Banken oder im Gesundheitswesen problemlos akzeptiert wird, ist eine notarielle Beglaubigung oft sinnvoll. Manche Banken verlangen auch eine gesonderte Bankvollmacht.

Vorsorgevollmacht vom Notar oder Anwalt erstellen lassen

Wo liegt der Unterschied

Der Unterschied zwischen der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beim Notar und beim Anwalt liegt vor allem in der rechtlichen Wirkung, dem Vertrauensniveau für Dritte und den Kosten.

Vorsorgevollmacht beim Notar

Was passiert?
Der Notar beurkundet oder beglaubigt Ihre Vorsorgevollmacht. Dabei wird Ihre Identität geprüft und der Inhalt rechtlich einwandfrei formuliert.

Vorteile Nachteile
  • Höchste rechtliche Verbindlichkeit, insbesondere für Immobiliengeschäfte und Bankangelegenheiten

  • Höhere Akzeptanz bei Banken, Behörden und Gerichten

  • Eintrag ins Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) möglich

  • Schutz vor Fälschung oder Anzweiflung der Geschäftsfähigkeit

  • Abhängig vom Vermögenswert können die Kosten höher ausfallen

  • Termine beim Notar sind notwendig

Vorsorgevollmacht beim Anwalt

Was passiert?
Ein Rechtsanwalt erstellt die Vollmacht individuell nach Ihren Wünschen und Lebensverhältnissen – mit rechtlicher Beratung.

Vorteile Nachteile
  • Individuelle, juristische Beratung, z. B. bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen

  • Günstiger als notarielle Beurkundung (meist pauschale Beratungshonorare)

  • Vollmacht ist rechtlich solide – sofern korrekt formuliert

  • Keine notarielle Beglaubigung, daher teils geringere Akzeptanz bei Banken und Grundbuchämtern

  • Anwalt darf die Vollmacht nicht selbst beurkunden – dafür wäre ggf. zusätzlich ein Notar nötig

Gibt es versteckte oder laufende Kosten für eine Vorsorgevollmacht?

Neben der eigentlichen Erstellung können weitere Kosten entstehen, zum Beispiel:

  • Gebühren für die Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (aktuell bis zu 26€ / Eintragung)

  • Kosten für spätere Änderungen oder Aktualisierungen z.B. für Anwalt oder notarielle Beglaubigung/Beurkundung

  • Verwahrgebühren, falls die Aufbewahrung durch einen Dienstleister erfolgt

Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht

Wo und wie am besten?

Die beste Vorsorgevollmacht nützt nichts, wenn sie im Ernstfall nicht auffindbar ist. Daher stellt sich die Frage: Wie und wo bewahre ich meine Vorsorgevollmacht am besten auf?

Zuhause (oder beim Vollmachtsnehmer)

Viele Menschen bewahren ihre Vorsorgevollmacht zu Hause auf – zum Beispiel in einem Ordner oder Safe.

  • Vorteil: Kostenlos und verfügbar

  • Wichtig: Die bevollmächtigte Person muss wissen, wo die Vollmacht liegt und im Notfall Zugang haben.

Sie können die Vorsorgevollmacht auch direkt an den Vollmachtsnehmer geben. Bedenken Sie jedoch, dass dieser - soweit nicht in der Vollmacht anders geregelt - mit sofortiger Wirkung befugt ist, Entscheidungen für Sie zu treffen. Das birgt eine hohes Risiko für Vollmachtsmissbrauch. Denken Sie außerdem daran, dass Sie die Vollmacht bei Änderungen austauschen bzw. zurückverlangen.

Beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer

Ein Weg ist die Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR). Dort können Gerichte bei Bedarf jedoch nur die Existenz und den Aufenthaltsort Ihrer Vollmacht prüfen und abrufen.

  • Kosten: bis zu 26€ / Eintragung

  • Vorteil: Die Information DASS Sie eine Vorsorgevollmacht haben, ist für Gerichte im Betreuungsfall einsehbar

  • Nachteil: Hier wird nur der Hinweis auf die Vollmacht gespeichert, nicht das Dokument selbst!

Beim Notar oder Anwalt

Wenn die Vorsorgevollmacht mit einem Notar oder Anwalt erstellt wurde, kann sie oft auch direkt dort aufbewahrt werden.

  • Vorteil: Rechtlich sichere Verwahrung

  • Nachteil: Im Notfall nur mit entsprechendem Kontakt zugänglich

Wann sollte man die Vorsorgevollmacht aktualisieren?

Auch eine einmal erstellte Vorsorgevollmacht sollte nicht in Vergessenheit geraten. Änderungen im Leben – z. B. Umzug, neue Partnerschaft, veränderte Vermögensverhältnisse – können eine Aktualisierung notwendig machen.

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Tipp: Prüfen Sie Ihre Vorsorgevollmacht mindestens alle 2–3 Jahre oder bei wichtigen Lebensereignissen.

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben?

Kurz gesagt: Jede volljährige Person. Unfälle oder schwere Krankheiten können jederzeit und unerwartet eintreten – unabhängig vom Alter.

Besonders wichtig ist die Vorsorgevollmacht für:

  • Ältere Menschen

  • Alleinstehende

  • unverheiratete Paare (bzw. wenn kein Ehegattennotvertretungsrecht besteht)

  • Unternehmer und Selbstständige

Fazit: Vorsorgevollmacht

Ein kleiner Aufwand mit großer Wirkung

Die Vorsorgevollmacht ist ein zentraler Baustein der persönlichen Vorsorge. Sie schafft Klarheit und verhindert, dass im Ernstfall ein Gericht über Ihre Vertretung entscheiden muss. Die Kosten für die Erstellung hängen vom gewählten Weg ab – von kostenlos bis mehrere Hundert Euro. Genauso wichtig ist die sichere und zugängliche Aufbewahrung Ihrer Vorsorgevollmacht, ob zu Hause, digital oder beim Notar.

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FAQ

Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?

Die Kosten richten sich nach dem Vermögenswert und liegen meist zwischen 60 € und 1.000 €.

Kann ich eine Vorsorgevollmacht kostenlos erstellen?

Ja, mithilfe von Vorlagen oder Online-Tools können Sie eine Vorsorgevollmacht auch selbst und kostenlos erstellen.

Wo soll ich meine Vorsorgevollmacht aufbewahren?

Sicher und zugänglich – z. B. zu Hause, im Zentralen Vorsorgeregister oder bei einem digitalen Vorsorgeanbieter.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Nicht zwingend, aber für bestimmte Rechtsgeschäfte z.B. in Vermögensangelegenheiten oder für eine hohe Akzeptanz ist die Erstellung mit einem Notar oder Anwalt sinnvoll.

Patienten­verfügung

Mit einer Patientenverfügung sagen sie einem Arzt, welche gesundheitlichen Einschränkungen Sie als Folge einer ärztlichen Behandlung akzeptieren würden und welche nicht.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie "persönliche Stellvertreter" für bestimmte Lebensbereiche bevollmächtigen, Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie es nicht (mehr) können.

Organspende

Die Organspende kann auf Wunsch nach dem unabhängig festgestellten Hirntod erfolgen. Sie wird in einer Patientenverfügung oder mit dem Organspendeausweis geregelt.

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