Die beiden werden oft verwechselt: Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht. So ähnlich die Begriffe auch scheinen. Es gilt wichtige Unterschiede zu beachten.
Ärzte und Rechtsexperten von DIPAT klären auf und geben aktuelle Hinweise: Worin bestehen die Unterschiede zwischen beiden Vollmachten? Worin die Vor- und Nachteile? Wann ist welches Dokument empfehlenswert?
Eine Vollmacht ist ein Vorsorgedokument, mit dem Sie persönliche Stellvertreter für alle Bereiche Ihres Lebens bevollmächtigen können. Die Stellvertreter können sich zum Beispiel um die folgenden Angelegenheiten kümmern:
Wichtig wird eine solche Vollmacht in Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr entscheiden oder aktiv werden können; beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles. Häufig machen sich Menschen dann über das Verfassen einer Vorsorge- oder Generalvollmacht Gedanken, wenn Sie im Alltag Unterstützung benötigen und z. B. einen Pflegegrad beantragen müssen.
Als “Generalvollmacht” bezeichnet man ganz allgemein eine besonders umfassende Form der Vollmacht. Der oder die General-Bevollmächtigte(n) können Sie als sogenannten Vollmachtsgeber in allen rechtlichen und persönlichen Bereichen vertreten. Solch weitreichende Rechte bergen naturgemäß auch die Gefahr des Missbrauchs der Vorsorgevollmacht. Daher sollte man allen Generalbevollmächtigten umfassend vertrauen können. Eine Generalvollmacht wird üblicherweise mit ihrer Aushändigung wirksam. Es können jedoch auch weitere Bedingungen oder zeitliche Begrenzungen festgelegt werden.
Grundsätzlich nur dann, wenn Sie sich uneingeschränkt - also über akute Notfallsituationen hinaus - umfassend von einer bestimmten Person vertreten lassen wollen. Dies kann insbesondere hinsichtlich Vermögens- oder Geschäftsfragen sinnvoll sein. Hier ist jedoch meistens bei der Erstellung der Vollmacht anwaltliche Beratung zu empfehlen. Für bestimmte Bevollmächtigungen, beispielsweise zum Verkauf oder der Belastung von Immobilien bedarf es zusätzlich einer notariellen Beglaubigung oder Beurkundung. Für Verfügungen über Bankkonten verlangen Banken zusätzlich zu einer Generalvollmacht meist zudem noch eine separate Bankvollmacht nach eigenen Vorgaben der Bank. Dieses Verlangen der Banken ist rechtlich problematisch und in vielen Fällen unzulässig. Im Konfliktfall wird eine Bank es ohne eine solche zusätzliche Bankvollmacht jedoch auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen - durch das erhebliche Verzögerungen und Kosten entstehen können. Dieser Punkt sollte daher im Vorfeld durch ein Gespräch mit Ihrer Bank geklärt werden.
Von einer Vertretung mittels Generalvollmacht ausgeschlossen sind per Gesetz lediglich „höchstpersönliche Angelegenheiten“. Dazu gehören Eheschließung und Scheidung, das Ausüben des Wahlrechts oder das Erstellen eines Testaments im Namen des Vollmachtgebers.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie „persönliche Stellvertreter“ für einzelne Bereiche Ihres Lebens bevollmächtigen.
Welche Rechte einer bevollmächtigten Person genau übertragen werden sollen, wird einzeln festgelegt. So sind Entscheidungsbefugnisse für Finanzen oder Ihre Wohnung und die Post denkbar. Aber auch die Entscheidung über gesundheitliche Fragen kann mit einer Vorsorgevollmacht übertragen werden.
Es kommt darauf an, für welche Situation Sie vorsorgen möchten. Wollen Sie tatsächlich für alle Bereiche Ihres Lebens und unabhängig von einer (medizinischen) Notfallsituation einen oder mehrere Vertreter benennen? Dann kann eine Generalvollmacht sinnvoll sein.
In den allermeisten Fällen hingegen ist eine Vorsorgevollmacht zu empfehlen. Mit ihr können die bevollmächtigten Personen Sie lediglich in den konkret festgelegten Lebensbereichen vertreten, die sie in der Vorsorgevollmacht benennen. Die Vorsorgevollmacht ist gegenüber der Generalvollmacht deutlich spezifischer und damit grundsätzlich “sicherer” gegenüber Missbrauch.
In der Leistung von DIPAT ist die Erstellung einer umfassenden Vorsorgevollmacht selbstverständlich enthalten.
Die beste Vorsorgevollmacht (oder auch Generalvollmacht) kann eine wirksame Patientenverfügung niemals ersetzen.
Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung, damit es kein anderer tut.
Mit einer Patientenverfügung sagen sie einem Arzt, welche gesundheitlichen Einschränkungen Sie als Folge einer ärztlichen Behandlung akzeptieren würden und welche nicht.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie "persönliche Stellvertreter" für bestimmte Lebensbereiche bevollmächtigen, Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie es nicht (mehr) können.
Die Organspende kann auf Wunsch nach dem unabhängig festgestellten Hirntod erfolgen. Sie wird in einer Patientenverfügung oder mit dem Organspendeausweis geregelt.
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