Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer oder mehreren (Vertrauens-)Person(en), die Befugnis, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Wir informieren Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Vorsorgevollmacht.

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Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht erstellen Sie ein Vorsorgedokument, mit dem Sie „persönliche Stellvertreter“ für alle Bereiche Ihres Lebens bevollmächtigen können. Welche Rechte eine bevollmächtigte Person genau haben soll, muss einzeln festgelegt werden. Die Stellvertreter können zum Beispiel über finanzielle Angelegenheiten, Ihre Wohnung oder die Post entscheiden. Aber auch die Entscheidung über gesundheitliche Fragen kann mit einer Vorsorgevollmacht übertragen werden.

Wenn Sie Ihren Willen einmal nicht mehr äußern können (weil Sie z.B. nach einem Unfall im Koma liegen), kann Ihr Bevollmächtigter stellvertretend für Sie Entscheidungen treffen.

Was ist ein Bevollmächtigter?

Der „persönliche Stellvertreter“, den Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht benennen, ist der Bevollmächtigte oder auch Vollmachtnehmer. Diese Person können Sie für alle Bereiche Ihres Lebens bevollmächtigen, also dazu befähigen, in Ihrem Namen Angelegenheiten für Sie zu regeln. Als Bevollmächtigten können Sie eine vertrauensvolle Person bestimmen, die bestenfalls in Ihrer Nähe wohnt. Außerdem muss die Person bei Erteilung der Vorsorgevollmacht geschäftsfähig und volljährig sein.

Sprechen Sie unbedingt gemeinsam darüber, welche Bereiche Ihres Lebens Sie wie geregelt wissen möchten. Je genauer die Bevollmächtigte über Ihre Wünsche Bescheid weiß, desto besser.

In Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, ob Ihr Hauptbevollmächtigter Untervollmachten erteilen darf. Der Hauptbevollmächtigte darf damit eine weitere Person (Unterbevollmächtigten) bestimmen, die Ihn vertreten darf. Das kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn der Hauptbevollmächtigte seine Vertretungsaufgaben (vorübergehend) nicht wahrnehmen kann.

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Ihr Bevollmächtigter kann somit auch Personen in Entscheidungen einbeziehen, die Ihnen womöglich fremd sind.

Muss eine Vorsorgevollmacht von einem Notar oder Anwalt erstellt werden?

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist auch ohne Notar möglich. Dafür gibt es zahlreiche kostenlose Vordrucke verschiedener Anbieter im Internet.

In komplizierten Angelegenheiten oder auch um Missverständnisse zu vermeiden, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Eine notarielle Beurkundung ist optional, aber kann die Anerkennung und Wirksamkeit erhöhen. Eine klare Formulierung ist entscheidend, unabhängig davon, ob ein Notar oder Anwalt beteiligt ist.

Welche Kosten fallen bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht an?

Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht schwanken circa zwischen 0€ und 350€.

Grundsätzlich ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ohne Notar oder Anwalt möglich.

Bei einem Notar haben Sie die Möglichkeit, Ihre selbst erstellte Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen zu lassen. Die Notarkosten für eine Beglaubigung liegen in der Regel zwischen 20€ und 80€. Ihre Unterschrift auf Ihrer Vorsorgevollmacht ist dann öffentlich beglaubigt.

Wenn Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht Immobilienangelegenheiten, Wirtschaftsvermögen oder komplizierte Familienverhältnisse regeln möchten, kann es durchaus sinnvoll sein, einen Notar mit der Beurkundung, also Erstellung, Ihrer Vorsorgevollmacht zu beauftragen. Dieser berät Sie bei Fragen und klärt Sie über Formulierungen im Vorsorgedokument auf. Sie können dann davon ausgehen, dass das erstellte Dokument rechtssicher ist. Die Gebühren hierfür sind gesetzlich festgelegt und richten sich bei der Vorsorgevollmacht in der Regel nach der Hälfte des Vermögens. Eine Beurkundung kostet bei einem Vermögen von 100.000€ rund 200€ und bei 250.000€ Vermögen rund 350€.

Was steht genau in einer Vorsorgevollmacht?

Der Inhalt kann je nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Vollmachtgebers variieren, aber typischerweise umfasst eine Vorsorgevollmacht:

  • Personenbezogene Informationen:
    • Name, Geburtsdatum und Adresse des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten.
  • Befugnisse des Bevollmächtigten:
    • Klare Festlegung, welche Aufgaben und Entscheidungen der Bevollmächtigte übernehmen darf. Dies kann medizinische, finanzielle, rechtliche und persönliche Angelegenheiten umfassen.
  • Gültigkeitsdauer:
    • Festlegung, ab wann die Vollmacht gilt, und gegebenenfalls eine Befristung.
  • Widerrufsmöglichkeiten:
    • Informationen darüber, wie und unter welchen Umständen die Vorsorgevollmacht widerrufen werden kann.
  • Notfallkontakt:
    • Angabe von Personen, die im Notfall oder bei Fragen kontaktiert werden können.
  • Spezifische Anweisungen:
    • Je nach Bedarf können spezifische Anweisungen für den Bevollmächtigten festgelegt werden, wie zum Beispiel Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen, Pflege oder Vermögensverwaltung.
  • Unterschrift und Datum:
    • Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers sowie das Datum der Unterzeichnung.

Es ist wichtig, dass die Vorsorgevollmacht klar und präzise formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden.

Welche Bereiche können in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?

Die in Ihrer Vorsorgevollmacht ernannten Stellvertreter können für die verschiedensten Bereiche Ihres Lebens für Sie Entscheidungen treffen¹:

Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit: Egal wie detailliert Sie in Ihrer Patientenverfügung medizinische Behandlungsmethoden benennen, es wird immer Fragestellungen geben, die über die Entscheidungen in der Patientenverfügung hinausgehen. Hier können Sie sich mit einer Vorsorgevollmacht zusätzlich absichern. Setzen Sie Ihren Bevollmächtigten daher genau über Ihre Wünsche und Einstellungen zu medizinischen Behandlungen und Ihrer Vorstellung von Lebensqualität in Kenntnis.

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Ihre Vorsorgevollmacht sollte auch eine Schweigepflichtsentbindung beinhalten, damit Ihr Bevollmächtigter z. B. Krankenunterlagen einsehen kann. Sie können die Schweigepflichtsentbindung aber auch direkt in Ihre Patientenverfügung integrieren.

Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten: Neben den Rechten und Pflichten aus Ihrem Mietvertrag (wie z. B. den Mietvertrag kündigen) kann Ihr Bevollmächtigter auch Ihren Haushalt auflösen und Ihren weiteren Aufenthalt (z.B. in einem Pflegeheim) bestimmen. Dafür darf er/sie einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsgesetz abschließen, ändern oder kündigen.

Vertretung vor Behörden / Gerichten: Legen Sie hiermit fest, ob Ihr Bevollmächtigter Sie vor Behörden, Versicherungen, Sozialleistungsträgern aber auch vor Gericht vertreten soll.

Vermögenssorge: Sie können in der Vorsorgevollmacht bestimmen, wer Ihr Vermögen verwalten und alle Rechtshandlungen im In- und Ausland vornehmen darf.

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Es ist sinnvoll zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Bankvollmacht zu erstellen. Banken und Kreditinstitute fordern häufig Bankvollmachten, die auf hauseigenen Formularen erteilt wurden. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Bank und informieren Sie sich über die Vorgaben.

Post und Fernmeldeverkehr: Ihr Bevollmächtigter darf Ihre Post öffnen und lesen, sowie E-Mails einsehen und Telefonanrufe entgegennehmen. Außerdem darf er/sie alle zugehörigen Vertragsdaten einsehen und z. B. Kündigungen verschicken.

Digitale Medien: Sie können Ihren Vertreter dazu bevollmächtigen über Ihre Benutzerkonten im Internet zu entscheiden - diese zu löschen oder beizubehalten. Dazu darf der Bevollmächtigte alle Zugangsdaten einsehen oder anfordern.

Totensorge und Bestattung: Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt den Vertreter die Bestattung im Sinne des Vollmachtgebers durchzuführen.

Welche Vorteile bringt eine Vorsorgevollmacht mit sich?

Die Vorsorgevollmacht bietet mehrere Vorteile:

Selbstbestimmung: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie im Voraus festlegen, wer Ihre Interessen vertreten soll, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Dies ermöglicht eine selbstbestimmte Gestaltung Ihrer Zukunft.

Vermeidung von Betreuungsverfahren: Eine wirksame Vorsorgevollmacht kann dazu beitragen, dass gerichtliche Betreuungsverfahren vermieden werden. Sie bestimmen selbst, wer Ihre Angelegenheiten regelt, ohne dass das Gericht intervenieren muss.

Schnellere Entscheidungen: Im Notfall können wichtige Entscheidungen schneller getroffen werden, da bereits eine bevollmächtigte Person mit klaren Anweisungen handlungsfähig ist.

Individuelle Gestaltung: Sie können die Vorsorgevollmacht individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Dies ermöglicht es, spezifische Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen, Pflege oder finanzielle Angelegenheiten festzulegen.

Entlastung der Familie: Eine klare Vorsorgevollmacht reduziert Unsicherheiten für Ihre Familie und Angehörige. Sie müssen nicht im Unklaren darüber gelassen werden, was Ihre Wünsche sind und wer für welche Aufgaben zuständig ist.

Kontinuität: Die Vollmacht ermöglicht eine nahtlose Fortsetzung der Entscheidungsfindung und der Verwaltung Ihrer Angelegenheiten, selbst wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft handlungsunfähig sind.

Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht sorgfältig und rechtskonform erstellt wird, um die beabsichtigten Vorteile zu gewährleisten. Rechtliche Beratung kann hierbei hilfreich sein.

Wo wird die Vorsorgevollmacht hinterlegt?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht Ihrem Bevollmächtigten direkt auszuhändigen. Sie können sie aber auch bis zur Nutzung selbst zu Hause aufbewahren. Nutzen Sie dafür zum Beispiel einen Vorsorgeordner, in welchem Sie alle Ihre wichtigen Vorsorgedokumente sammeln. Tragen Sie außerdem stets einen Hinweis auf das Vorhandensein Ihrer Vorsorgedokumente bei sich - zum Beispiel in Ihrer Geldbörse.

Sie haben Ihre Vorsorgevollmacht mit einem Notar oder Anwalt erstellt? Dann können Sie sie auch direkt dort hinterlegen lassen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht sowie ggf. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung gegen eine Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren. Beachten Sie allerdings: Im Vorsorgeregister ist nur hinterlegt, dass Sie eine Vorsorgevollmacht haben, sie kann darüber allerdings nicht eingesehen werden.

In jedem Fall sollten Sie Ihren Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort Ihrer Vorsorgevollmacht informieren.

Welche formalen Voraussetzungen müssen in der Vorsorgevollmacht erfüllt werden?

Eine wirksame Vorsorgevollmacht muss bestimmten Anforderungen entsprechen:

  • Schriftliche Form: Die Vollmacht muss schriftlich verfasst werden. Eine mündliche Vollmacht ist nicht rechtlich gültig.
  • Unterschrift und Datum: Die Vorsorgevollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben und mit einem Datum versehen werden.
  • Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers: Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Erstellung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Das bedeutet, er muss in der Lage sein, die Tragweite seiner Entscheidungen zu verstehen.
  • Volljährigkeit: Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte müssen volljährig sein.
  • Klare Formulierungen: Die Formulierungen sollten klar und eindeutig sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Bestimmtheit der Bevollmächtigung: Die Vollmacht sollte genau angeben, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat und in welchen Bereichen er handeln kann.
  • Notarielle Beurkundung: In vielen Ländern, darunter Deutschland, ist eine notarielle Beurkundung nicht zwingend erforderlich. Sie kann allerdings die Wirksamkeit und Akzeptanz der Vollmacht erhöhen.

Kann jede(r) eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Grundsätzlich kann jeder volljährige, geschäftsfähige Mensch eine Vorsorgevollmacht erteilen, sofern er in der Lage ist, die Tragweite seiner Entscheidungen zu verstehen. Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit kann eine ärztliche Bestätigung sinnvoll sein. Die Erstellung der Vorsorgevollmacht sollte außerdem freiwillig erfolgen, ohne Druck oder Zwang von außen.

Für wen ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht besonders empfehlenswert?

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist besonders empfehlenswert für jeden Erwachsenen, unabhängig von gesundheitlichen Bedingungen. Allerdings gibt es bestimmte Situationen, in denen die Erstellung einer Vorsorgevollmacht besonders sinnvoll ist:

Chronische Krankheiten oder Erbkrankheiten: Personen, die an chronischen Krankheiten leiden oder genetisch bedingte Erkrankungen haben, könnten eine Vorsorgevollmacht nutzen, um spezifische Anweisungen für ihre medizinische Behandlung festzulegen.

Unfallgefährdete Berufe: Menschen, die in gefährlichen Berufen arbeiten oder einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind, können von einer Vorsorgevollmacht profitieren, um im Falle eines Unfalls schnelle Entscheidungen treffen zu können.

Ältere: Ältere Personen sind vermehrt mit gesundheitlichen Herausforderungen konfrontiert. Eine Vorsorgevollmacht kann sicherstellen, dass ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen und Pflege berücksichtigt werden.

Einzelpersonen ohne direkte Verwandte: Menschen ohne enge familiäre Bindungen können eine Vorsorgevollmacht nutzen, um sicherzustellen, dass eine vertrauenswürdige Person ihre Angelegenheiten regelt und ihre Wünsche respektiert, wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Geschäftsfähige, aber vielreisende Personen: Personen, die aufgrund von beruflichen Verpflichtungen oder persönlichen Gründen häufig reisen und möglicherweise nicht immer erreichbar sind, können durch eine Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass eine bevollmächtigte Person vor Ort handeln kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erstellung einer Vorsorgevollmacht keine Frage des Alters oder des Gesundheitszustands ist. Jeder Erwachsene kann von den Vorteilen einer Vorsorgevollmacht profitieren, um für den Fall der Handlungsunfähigkeit vorzusorgen.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann eine Vorsorgevollmacht erstellt werden (z. B. bei Demenz)?

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sollte erfolgen, solange die Person noch geschäftsfähig ist und in der Lage ist, die Tragweite ihrer Entscheidungen zu verstehen. Die Geschäftsfähigkeit kann durch verschiedene Umstände beeinträchtigt werden, wie etwa durch fortschreitende Krankheiten, geistigen Verfall oder Demenz.

Idealerweise sollte eine Vorsorgevollmacht also frühzeitig erstellt werden, wenn die betreffende Person noch in vollem Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten ist. Im Falle von Demenz oder anderen Erkrankungen, die die geistige Fähigkeit beeinträchtigen, wird es schwieriger, rechtlich bindende Dokumente zu erstellen, sobald die Geschäftsfähigkeit abnimmt. Wenn eine Person bereits Anzeichen von Demenz oder anderen kognitiven Beeinträchtigungen zeigt, ist es wichtig, sofort zu handeln und ggf. rechtlichen Rat einzuholen. In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass ein Gericht entscheidet, ob die betreffende Person in der Lage ist, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Daher sollte die Erstellung nicht aufgeschoben werden, wenn bereits Bedenken bezüglich der geistigen Fähigkeiten bestehen.

Ab wann ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Die Vorsorgevollmacht erhält Ihre Gültigkeit grundsätzlich, sobald Sie sie unterschrieben haben. Eine einfache Vorsorgevollmacht muss nicht zusätzlich durch einen Notar beglaubigt werden.

In Ihrer Vollmacht können Sie Einschränkungen für das Wirksamwerden festlegen. Legen Sie beispielsweise fest, dass Ihre Vorsorgevollmacht erst Anwendung finden darf, wenn von einem Arzt attestiert wurde, dass Sie geschäftsunfähig sind. Oder Sie können festlegen, wie lange Ihre Vorsorgevollmacht gültig sein soll - bis zu Ihrem Tod oder über den Tod hinaus.

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Tipp: Bestätigen Sie etwa alle 2 Jahre durch erneutes Unterschreiben mit aktuellem Datum, dass Ihre Vorsorgevollmacht weiterhin gelten soll. Damit Ihr Bevollmächtigter seine Aufgaben in Ihrem Sinne wahrnehmen kann, muss ihm die Vorsorgevollmacht auch vorliegen. Sorgen Sie dafür, dass dieser im Ernstfall darauf zugreifen kann.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können und Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, wird das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestellen - das ist in vielen Fällen ein naher Angehöriger. Es kann aber auch eine Ihnen fremde Person, ein Berufsbetreuer, eingesetzt werden. Das Betreuungsgericht wird immer dann einen Betreuer für Sie bestimmen, wenn wichtige Fragen entschieden werden müssen, wie z. B. Ihre Mietangelegenheiten oder die Suche nach einer geeigneten Unterkunft nach Ihrem Krankenhausaufenthalt.

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ACHTUNG: Ihre Angehörigen sind nicht automatisch berechtigt, Sie als gesetzlichen Betreuer zu vertreten. Ausnahme seit 1. Januar 2023: Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten für maximal 6 Monate.

Haben Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige automatisch die Vorsorgevollmacht?

Das Ehegattennotvertretungsrecht, das seit dem 1. Januar 2023 gilt, ermöglicht es Ehegatten in Deutschland, in bestimmten dringenden Angelegenheiten auch ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung füreinander zu handeln, sofern keine entgegenstehenden Willensbekundungen des Betroffenen vorliegen. Im Zweifel entscheidet jedoch das Betreuungsgericht über den gesetzlichen Vertreter und kann einen Berufsbetreuer bestimmen.

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Bei minderjährigen Kindern übernehmen automatisch die Eltern bzw. Sorgeberechtigte oder, falls kein Elternteil sorgeberechtigt ist, der Vormund die gesetzliche Betreuung.

Wie kann man sich vor Missbrauch der Vorsorgevollmacht schützen?

Auch für die Vorsorgevollmacht gilt, wie für die Patientenverfügung: Sie muss präzise und so detailliert wie möglich sein. Wenn Sie bestimmte Wünsche und Vorstellungen haben, wie Ihr Bevollmächtigter entscheiden soll, dann halten Sie diese Wünsche schriftlich fest. Benennen Sie beispielsweise eine für Sie wünschenswerte Unterbringung oder wie mit Ihren Wertsachen verfahren werden soll. Das hilft nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem Bevollmächtigten, der in den meisten Fällen in Ihrem Sinne entscheiden möchte.

Um Ihre Vorsorgevollmacht vor Missbrauch zu schützen, können Sie u. a. folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht auf den Bedarfsfall begrenzen, z. B. Ihre attestierte Geschäftsunfähigkeit
  • Aufgaben des Bevollmächtigten so genau wie möglich festhalten
  • Befugnisse (z. B. den Zugriff auf das Vermögen) gegebenenfalls einschränken
  • Umgangsregeln festlegen, damit der Bevollmächtigte z. B. nicht den Kontakt zu Familie und Freunden einschränken kann
  • Eine neutrale Person als Kontroll­be­vollmächtigten oder einen zweiten Bevollmächtigten mit Kontrollfunktion bestimmen
  • Entscheidungen im Bereich Gesundheit mit einer Patientenverfügung selbst treffen

Notarielle Beurkundung: Auch wenn es nicht zwingend erforderlich ist, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen, kann es in manchen Fällen sinnvoll sein. Eine notarielle Beurkundung erhöht die Authentizität des Dokuments und kann dazu beitragen, Missbrauch vorzubeugen.

Gibt es Möglichkeiten, den Missbrauch der Vorsorgevollmacht aufzudecken?

In Deutschland gibt es bestimmte Mechanismen, die dazu dienen, Missbrauch von Vorsorgevollmachten aufzudecken:

Gerichtliche Überprüfung bei Bedenken: Falls Angehörige oder andere Beteiligte Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht haben, können sie beim Gericht eine Überprüfung beantragen. Das Gericht kann dann entscheiden, ob die Vollmacht weiterhin gültig ist und im besten Interesse des Vollmachtgebers gehandelt wird.

Einsicht in die Vollmacht: Ärzte, Banken und andere Institutionen, die von der Vorsorgevollmacht betroffen sein könnten, können die Möglichkeit haben, die Vollmacht zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie gültig und rechtmäßig ist.

Es ist wichtig, dass die Vorsorgevollmacht sorgfältig erstellt wird und dass der Bevollmächtigte und andere Beteiligte sich ihrer Verantwortung bewusst sind, die Interessen des Vollmachtgebers zu schützen.

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FAQ

Was unterscheidet Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung?

Die Vorsorgevollmacht ist breiter in ihrem Anwendungsbereich, während die Patientenverfügung speziell auf medizinische Aspekte fokussiert ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, einer Vertrauensperson Befugnisse für Entscheidungen in medizinischen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten zu übertragen. Die Patientenverfügung legt im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn die Person nicht mehr entscheiden kann.

Wie unterscheiden sich ein Bevollmächtigter, ein gesetzlicher Betreuer und ein Unterbevollmächtigter?

Die Begriffe "Bevollmächtigter", "gesetzlicher Betreuer" und "Unterbevollmächtigter" beziehen sich auf Personen, die in rechtlichen Angelegenheiten handeln können, wenn jemand anderer aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Umstände nicht mehr in der Lage ist, dies selbst zu tun. Hier sind die Unterschiede:

Bevollmächtigter: Erhält vom Vollmachtgeber Befugnisse zur Entscheidung in verschiedenen Angelegenheiten.

Unterbevollmächtigter: Bezieht sich auf eine zweite bevollmächtigte Person, der der Bevollmächtigte Befugnisse überträgt. Klarheit und Transparenz sind hier entscheidend.

Gesetzlicher Betreuer: Wird vom Gericht ernannt, um die Interessen einer handlungsunfähigen Person zu schützen, wenn keine wirksame Vorsorgevollmacht vorhanden ist.

Welche anderen Vorsorgelösungen gibt es?

Es gibt verschiedene Vorsorgelösungen neben der Vorsorgevollmacht. Die wichtigsten sind:

Patientenverfügung: Legt im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen eine Person wünscht oder ablehnt, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden kann. In Deutschland ist die Patientenverfügung rechtlich bindend, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllt.

Betreuungsverfügung: Bestimmt im Voraus eine Vertrauensperson, die im Bedarfsfall als gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestellt werden kann. Bei DIPAT ist die Betreuungsverfügung praktischerweise direkt in die Patientenverfügung integriert.

Sorgerechtsverfügung: Regelt Sorgerechtsangelegenheiten für minderjährige Kinder im Falle der Handlungsunfähigkeit oder Tod der Eltern.

Testament: Legt die Erbfolge und Verfügungen über den Nachlass fest. Es kann auch Anweisungen für die Verwaltung des Vermögens im Todesfall enthalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die verschiedenen Vorsorgelösungen miteinander kombiniert werden können, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.

Vorsorge- oder Generalvollmacht - Was ist der Unterschied?

Als Generalvollmacht bezeichnet man eine besonders umfassende Form der Vollmacht. Der oder die General-Bevollmächtigte(n) können Sie als sogenannten Vollmachtsgeber in ALLEN rechtlichen und persönlichen Bereichen vertreten - während Sie in einer Vorsorgevollmacht auch nur einzelne Aufgabenbereiche (Finanzen, Post, Wohnung) an einen Bevollmächtigten übertragen können. Eine so umfassende Entscheidung setzt voraus, dass Sie Ihrem Generalbevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen können. Eine Generalvollmacht wird üblicherweise mit ihrer Aushändigung wirksam. Es können jedoch auch weitere Bedingungen oder zeitliche Begrenzungen festgelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, einer Vertrauensperson die Befugnis zu übertragen, im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen. Sie umfasst medizinische, finanzielle und persönliche Angelegenheiten. Im Gegensatz dazu bestimmt die Betreuungsverfügung im Voraus eine Person, die im Bedarfsfall vom Gericht als gesetzlicher Betreuer bestellt werden kann. Die Betreuungsverfügung dient als Richtlinie für das Gericht, erfordert jedoch dessen gerichtliche Bestätigung. Beide Dokumente werden oft kombiniert, um umfassende Vorsorge zu gewährleisten.

Patienten­verfügung

Mit einer Patientenverfügung sagen sie einem Arzt, welche gesundheitlichen Einschränkungen Sie als Folge einer ärztlichen Behandlung akzeptieren würden und welche nicht.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht einen gesetzlichen Vertreter als ihren Betreuer vor, für den Fall, dass Betreuungsbedarf bei Ihnen entstehen sollte.

Organspende

Die Organspende kann auf Wunsch nach dem unabhängig festgestellten Hirntod erfolgen. Sie wird in einer Patientenverfügung oder mit dem Organspendeausweis geregelt.

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