Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie als Eltern oder Elternteil einen Vormund für Ihre minderjährigen Kinder benennen, der im Fall Ihres Todes die elterliche Sorge übernehmen soll. Lesen Sie hier, was Sie beim Verfassen der Sorgerechtsverfügung beachten müssen und was diese regeln kann.
Medizinisch präzise Patientenverfügung inkl. Vorlage für die Sorgerechtsverfügung sowie Betreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht!
In einer Sorgerechtsverfügung nennen Sie einen Vormund, dem das Familiengericht im Falle Ihres Todes oder anderen Umständen, in denen Sie das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, die Verantwortung für Ihre Kinder übertragen soll. Deshalb wird die Sorgerechtsverfügung auch Testament der Eltern genannt. Wichtig: Anders als oft vermutet, erhalten blutsverwandte Angehörige oder die Paten eines Kindes im Notfall nicht automatisch das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind.
In einer Sorgerechtsverfügung können Sie auch festlegen, wer in der Familie auf keinen Fall die Sorge ausüben soll. Begründen Sie die Entscheidung, damit ein Gericht sie nachvollziehen kann. Denn falls Ihr gewählter Vormund die Vormundschaft ablehnt oder das Gericht ihn nicht akzeptiert, wird meist ein Familienmitglied zum Vormund bestellen.
Mit einer Sorgerechtsverfügung haben Sie als Eltern also die Möglichkeit, Verantwortung für Ihre Kinder auch nach dem eigenen Tod zu übernehmen und die Frage des Sorgerechts mitzugestalten und zu regeln.
Die Sorgerechtsvollmacht dient Eltern als bedeutendes Mittel, um das Wohl ihrer Kinder sicherzustellen. Sie tritt beispielsweise bei schweren Krankheiten oder dem Tod der Eltern in Kraft, wenn diese ihre Pflichten nicht mehr erfüllen können.
Durch die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht können Eltern das Sorgerecht vorübergehend auf eine vertrauenswürdige Person übertragen, während sie selbst weiterhin sorgeberechtigt bleiben. Diese rechtliche Maßnahme ermöglicht es dem bevollmächtigten Vormund, unmittelbar nach dem Tod der Eltern im Interesse der Kinder zu handeln, ohne auf eine Entscheidung des Familiengerichts warten zu müssen. Somit stellt die Sorgerechtsvollmacht eine effiziente Lösung für potenzielle Konflikte im Sinne des Kindeswohls dar.
Bei der Erstellung einer Sorgerechtsvollmacht gibt es ein paar formelle Anforderungen zu beachten. Ihre Sorgerechtsvollmacht erstellen Sie ausschließlich handschriftlich und ergänzen Ort, Datum und eine Unterschrift. Bei der Benennung von Personen unbedingt immer Vor- und Nachname angeben.
Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmachten gelten solange, bis das darin erwähnte Kind volljährig ist oder widerufen wird. Am besten prüfen Sie die Dokumente alle zwei Jahre und aktualisieren Sie gegebenenfalls. Ist der gewünschte Vormund der Aufgabe noch gewachsen? Will die Person das Sorgerecht nach wie vor im Ernstfall übernehmen? Auch ein Umzug oder eine neue Lebenssituation können eine Änderung notwendig machen.
Wenn beide Elternteile sterben oder nicht in der Lage sind, sich um ihre minderjährigen Kinder zu kümmern, übernimmt nicht automatisch ein nahestehender Verwandter die Verantwortung. Stattdessen entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und bestimmt einen Vormund.
Verstirbt ein Elternteil, wird das Sorgerecht in der Regel auf den anderen Elternteil übertragen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der verstorbene Elternteil das alleinige Sorgerecht innehatte- vorausgesetzt, es besteht keine Gefahr für das Wohl des Kindes.
Die Übertragung des Sorgerechts ohne Gericht ist ein gängiger Irrglaube. Selbst wenn sich beide Elternteile einig sind, ist eine gerichtliche Entscheidung unabdingbar, um das Sorgerecht formal zu übertragen. Der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht übernehmen möchte, muss beim zuständigen Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen. Der Gerichtsprozess dient dem Schutz des Kindeswohls und stellt sicher, dass alle Aspekte bei der Übertragung des Sorgerechts berücksichtigt werden.
In vielen Fällen sind nahe Angehörige zwar die ersten Ansprechpartner fürs Gericht, doch die Vormundschaft kann auch auf einen Dritten übertragen werden, wenn das Familiengericht ihn für geeigneter hält als Verwandte von Kindern und Eltern. Erst ab einem Alter von 14 Jahren haben Kinder dabei ein Mitspracherecht.
Bei der Suche nach einem passenden Vormund wendet sich das Familiengericht meist zuerst an den Familien- und Freundeskreis der verstorbenen Eltern und wird dabei auch deren mutmaßlichen Willen berücksichtigen. Wichtig ist dabei für das Familiengericht nicht nur, zu wem das Kind eine persönliche Bindung hat, sondern auch die persönliche und finanzielle Situation des potenziellen Vormunds – und sein Lebensalter. Ein Vormund sollte nämlich nicht zu alt sein, damit er die Vormundschaft auch bis zur Volljährigkeit der Kinder ausüben kann.
Ein wichtiger Aspekt dieses Verfahrens ist, dass Kinder ab dem 14. Lebensjahr ein Mitspracherecht in Bezug auf die Vormundschaft haben. Diese Regelung stellt sicher, dass ihre Interessen und Wünsche berücksichtigt werden, um das beste Umfeld für ihre weitere Entwicklung zu gewährleisten.
WICHTIG: Wird keine geeignete Person im Umfeld der Familie gefunden, übernimmt eine behördliche Institution wie das Jugendamt die Aufgabe des Vormunds.
Wenn ein minderjähriges Kind seine Eltern verliert, klärt das Familiengericht, wer das Sorgerecht übernimmt und die Vormundschaft ausübt. Der Vormund sorgt demnach für ein Kind, wenn beide Elternteile sterben oder wenn ein Elternteil stirbt, der alleine sorgeberechtigt war. Liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, macht sich das Familiengericht mit Hilfe des Jugendamtes auf die Suche nach einem geeigneten Vormund für Ihr Kind. Um sicher zu stellen, dass das Familiengericht im Sinne der Eltern entscheidet, wer im Notfall für Ihre Kinder sorgt, sollten Sie eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Sie gehört zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten, die Sie haben sollten.
Sie können auch in Ihrem Testament festlegen, wem Sie im Falle Ihres Todes das Sorgerecht für Ihre Kinder übertragen wollen. Formal müssen Sie dabei natürlich die Formvorschriften eines Testaments beachten (handschriftlich verfassen, eigenhändig unterschreiben, mit Ort und Datumsangabe versehen). Inhaltlich müssen Sie – wie bei einer gesonderten Sorgerechtsverfügung auch – begründen, warum eine bestimmte Person Vormund Ihres Kindes werden soll. Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, wird das Familiengericht dann nach einer Prüfung Ihrem Wunsch nachkommen.
Auch wenn es unangenehm ist, sich mit dem Tod zu befassen – und sich als Eltern von minderjährigen Kindern Gedanken über eine Sorgerechtsverfügung zu machen: Sie sollten sich schon beizeiten überlegen, wer im Ernstfall die Rolle des Vormunds für Ihr Kind übernehmen soll und dabei gleich auch einen Ersatz-Vormund benennen. Das ist wichtig, weil der eine Vormund Ihrer Wahl vielleicht zum Zeitpunkt des Notfalls diese Aufgabe nicht mehr übernehmen kann, will oder das Gericht Ihre erste Wahl nicht akzeptiert.
Viele Eltern entscheiden, dass die Großeltern der Kinder, Tante oder Onkel oder gute Freunde der Familie die Sorge übernehmen sollen. Bei der Wahl sollte aber nicht nur entscheidend sein, wie eng das Verhältnis der Eltern und Kinder zum potenziellen Vormund ist, sondern auch dessen Alter, Wohnort oder Lebenssituation. Besprechen Sie unbedingt mit ihrem Wunsch-Vormund, dass Sie ihm oder ihr gerne das Sorgerecht im Ernstfall übertragen lassen wollen. Nur so kann sich die Vormundsperson darauf einstellen und mit Ihnen auch über eventuelle Sorgen oder Bedenken sprechen.
In der Sorgerechtsverfügung können Eltern auch zwei Menschen benennen, die sich Aufgaben der Vormundschaft teilen: Der eine Vormund kümmert sich dann beispielsweise um die Erziehung, der andere verwaltet das Vermögen des Kindes.
WICHTIG: Eine gleichwertige Aufgabenteilung des Sorgerechts zwischen mehreren Vormunden ist nicht möglich.
Wenn Ihr Wunsch-Vormund das Sorgerecht ablehnt, muss er dafür eine Begründung liefern, die nachvollziehbar ist: Das ist der Fall, wenn die Vormundsperson krank ist, sich in einer schwierigen Lebensphase befindet oder aufgrund ihres Lebensalters keine Vormundschaft übernehmen möchte.
Bei einer Sorgerechtsverfügung müssen Sie einige formale Anforderungen beachten. So muss die Erklärung von Ihnen selbst und handschriftlich aufgesetzt sein, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit Datum versehen werden.
Weil die Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst sein muss, reicht es nicht aus, mit dem Computer ein Muster als Dokument zu erstellen und es auszudrucken sowie zu unterschreiben. Deshalb sind auch im Internet erhältliche Muster, Vorlagen oder Formulare für Sorgerechtsverfügungen nur zu empfehlen, wenn Sie selbst daraus Textpassagen in Ihr handschriftliches Dokument übernehmen. Als ausgedruckte Fassung wären sie ungültig.
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Verheiratete Paare mit gemeinsamem Sorgerecht können die handschriftliche und eigenhändig unterschriebene Sorgerechtsverfügung gemeinsam aufsetzen – wie bei einem Testament auch. Ist ein Paar nicht verheiratet und haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, müssen die Sorgerechtsverfügungen von den Eltern getrennt verfasst werden.
Wenn Sie alleinerziehend sind und das alleinige Sorgerecht für die Kinder haben, überträgt das Familiengericht im Falle Ihres Todes oder einer schweren Krankheit die elterliche Sorge automatisch dem anderen Elternteil. Das geschieht auch dann, wenn der sich bislang überhaupt nicht um die Kinder gekümmert hat.
Will oder kann der andere Elternteil aber keine Verantwortung für die Kinder übernehmen, dann steht das Kindeswohl über der gesetzlichen Sorgerechtsregelung. In diesem Fall sucht und bestellt das Gericht dann selbst einen Vormund.
Wenn Sie nicht möchten, dass der andere Elternteil das Sorgerecht bekommt, sollten Sie das auch so mit einer entsprechenden und ausführlichen Begründung in der Sorgerechtsverfügung formulieren. Auch für die Sorgerechtsverfügungen von Alleinerziehende gilt: Vorlagen, Muster oder Formulare „von der Stange“ gibt es nicht. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich besser juristisch beraten oder wählen Sie Textbausteine aus seriösen Quellen.
Damit das Familiengericht nach dem Tod auch von der Sorgerechtsverfügung erfährt und diese beachten kann, haben Sie mehrere Möglichkeiten, sie aufzubewahren: Sie können die Sorgerechtsverfügung bei einem Notar deponieren, sie Ihrem Wunsch-Vormund übergeben und/oder die Sorgerechtsverfügung gegen eine Gebühr beim Nachlassgericht hinterlegen.
Ihre Sorgerechtsverfügung erleichtert dem Familiengericht die Entscheidung, wen es als Vormund bestellt und wem es das Sorgerecht zuspricht. Das Gericht darf allerdings von den Vorgaben der verstorbenen Eltern oder des Elternteils abweichen. Zum Beispiel, wenn sich der Wunsch-Vormund als nicht geeignet erweist oder krank geworden ist. Ist Ihr Kind älter als 14 Jahre, so kann es den von den Eltern genannten Vormund ablehnen und Vorschläge für einen anderen Vormund machen.
Mit einer Patientenverfügung sagen sie einem Arzt, welche gesundheitlichen Einschränkungen Sie als Folge einer ärztlichen Behandlung akzeptieren würden und welche nicht.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie "persönliche Stellvertreter" für bestimmte Lebensbereiche bevollmächtigen, Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie es nicht (mehr) können.
Die Organspende kann auf Wunsch nach dem unabhängig festgestellten Hirntod erfolgen. Sie wird in einer Patientenverfügung oder mit dem Organspendeausweis geregelt.
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