Die ärztliche Schweigepflicht ist wichtig für den Datenschutz von Patienten. In Ausnahmefällen dürfen Mediziner dennoch Auskünfte über ihre Patienten geben – wenn sie zuvor von ihrer Schweigepflicht entbunden wurden. Wie Sie eine Schweigepflichtsentbindung aufsetzen oder in die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht integrieren: In diesem Text haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst
Bei der Schweigepflicht geht es immer um den Schutz von Daten und persönlichen Informationen, die bestimmte Berufsgruppen wie Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nicht an andere weitergeben dürfen. Das gilt auch für Ärzte, die über den Gesundheitszustand eines Patienten ohne seine Erlaubnis nicht einmal mit dessen Familie sprechen dürfen.
Wie ernst es dem Gesetzgeber mit den Rechten von Patienten ist, zeigt § 203, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs¹. Demnach dürfen Angehörige von Heilberufen – wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Heilpraktiker – keine „Geheimnisse“, die Teil des persönlichen Lebensbereichs sind, Dritten gegenüber „offenbaren“. Halten sie sich nicht an ihre Verschwiegenheitspflicht, droht ihnen eine Freiheitsstraße von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wer sich durch das Brechen seiner Schweigepflicht bereichern will – und sich zum Beispiel für bestimmte Auskünfte aus der Patientenakte bezahlen lässt – kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren verurteilt werden. Für einige Berufsgruppen wie Psychotherapeuten kann ein Verstoß gegen die Schweigepflicht sogar mit einem Berufsverbot enden.
Auch die Berufsordnungen der Ärztekammern in den Bundesländern enthalten Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht und stellen eine Übertretung unter Strafe.
Antikes Vorbild: Der Eid des Hippokrates
Bereits der antike griechische Arzt Hippokrates verpflichtete sich zur Geheimniswahrung. So heißt es in seinem berühmten Eid:
Über alles, was ich während oder außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen sehe oder höre und das man nicht nach draußen tragen darf, werde ich schweigen und es geheim halten.
Eid des Hippokrates
Auch wenn ein Mensch gestorben ist, gilt weiterhin eine Verschwiegenheitspflicht für Ärzte. Ausnahmen sind hier aber zum Beispiel Anfragen von (Risiko-)Lebensversicherungen, für die die Todesursache wichtig bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen für die Angehörigen ist.
Leidet ein Patient unter einer gefährlichen übertragbaren Krankheit, ist der Schutz der Allgemeinheit wichtiger als der Rechteschutz des Einzelnen. Ein Arzt ist dann gemäß Infektionsschutzgesetz sogar verpflichtet, entsprechende Informationen weiterzugeben.
Außerdem darf die ärztliche Schweigepflicht auch in Situationen gebrochen werden, wenn das Einverständnis des Patienten vorausgesetzt werden kann: Zum Beispiel, wenn ein Patient in Ohnmacht fällt und seine Angehörigen sicher in seinem Sinn darüber informiert werden sollten.
Ein wichtiges Instrument zur Informationsweitergabe, insbesondere wenn der Patient sich nicht mehr selbst äußern kann, ist die Schweigepflichtsentbindung. Diese brauchen Sie, wenn Sie weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht besitzen. Ohne diese darf der Arzt Angehörigen oder Freunden keine Auskünfte geben. Hier erläutern wir, wie Sie eine korrekte und wirksame Schweigepflichtsentbindung verfassen, um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Informationen korrekt übermittelt werden:
Hinzu kommen noch zwei wichtige Hinweise: Darauf, dass diese Einwilligung zur Schweigepflichtsentbindung freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann. Darüber hinaus sollte der Betroffene über die Folgen des Widerrufs einer Einwilligung informiert werden.
Schließlich unterschreiben Sie die Schweigepflichtsentbindung eigenhändig und versehen Sie diese mit dem Datum.
Tipp: Es empfiehlt sich, das Dokument jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen anzupassen. So bleibt die Schweigepflichtsentbindung immer aktuell und entspricht Ihren Bedürfnissen.
Im Internet gibt es zahlreiche Vorlagen für Schweigepflichtentbindungen, bei denen Sie nur noch Ihre persönlichen Angaben sowie die Namen und Adressen der Ärzte eintragen müssen, die für Auskünfte an andere – wie behandelnde Ärzte, Kliniken oder konkret benannte Personen – von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden sollen. Achten Sie auf seriöse Quellen, wie staatliche Datenschutzstellen oder juristische Ratgeberseiten von seriösen Betreibern.
Wenn Sie eine Patientenverfügung besitzen, sollten Sie darin unbedingt auch eine Schweigepflichtsentbindung integrieren. Schließlich gibt es Situationen, in denen Sie sich nicht mehr klar äußern können. Ohne Schweigepflichtsentbindung kann Ihr Arzt sonst Ihre Angehörigen oder Freunde nicht über Ihren Gesundheitszustand informieren.
Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist fester Bestandteil der DIPAT Patientenverfügung. Die Patientenverfügung von DIPAT ist rund um die Uhr tagtäglich für Ärzte im Notfall online abrufbar.
Übrigens: Die DIPAT-Patientenverfügung ersetzt zudem den Organspendeausweis und enthält auch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung, damit es kein anderer tut.
Möchten Sie Ihren Arzt oder ein anderes Mitglied der Heilberufe von der Schweigepflicht im Notfall entbinden, dann können Sie das auch im Rahmen einer Vorsorgevollmacht tun. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können davon ausgehen, dass Ihre vorsorgebevollmächtige(n) Person(en) jederzeit Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand erhält/erhalten.
Vor allem Versicherer bitten vor dem Abschluss von Versicherungsverträgen oder im Leistungsfall Antragsteller oder Versicherte, ihnen eine generelle Schweigepflichtentbindung auszustellen – um schnell und umfangreich auf Patientendaten zugreifen zu können. Das bedeutet für Sie aber, danach keine Informationen mehr darüber zu erhalten, welche genauen Angaben Ihre Ärzte an den Versicherer weitergegeben haben. Bestehen Sie stattdessen darauf, immer nur Einzelfallgenehmigungen zu erteilen. Diese ermöglichen Ihnen, vorab Menge und Inhalt der Daten und Informationen zu kontrollieren, bevor sie an die Versicherung weitergeleitet werden.
¹ Die Verschwiegenheitspflicht für Heilberufe regelt § 203 (1) des Strafgesetzbuchs:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Die Ärztekammern in den Bundesländern regeln mit Berufsordnungen mögliche Strafen für Verstöße gegen die Schweigepflicht:
https://www.bundesaerztekammer.de/service/adressen/landesaerztekammern/
Der Eid des Hippokrates in der deutschen Übersetzung:
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Der-Eid-des-Hippokrates-269137.html
Eine kostenlose Vorlage für eine Schweigepflichtentbindungserklärung gibt es hier:
https://www.datenschutz.sachsen.de/download/Musterformular_zur_Entbindung_von_der_aerztlichen_Schweigepflicht.pdf