In einer Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen man im Ernstfall wünscht oder auch ablehnt. Es gibt verschiedene Wege, eine Patientenverfügung zu erstellen - per Vorlage zum Ankreuzen, als Textbausteine zum selbst Zusammenstellen oder auch über ein Online-Interview wie bei DIPAT.
All diese Patientenverfügungen unterscheiden sich mitunter deutlich in Form, Inhalt und leider auch im Grad ihrer Wirksamkeit. Wir diskutieren die Probleme von Formularen für Patientenverfügungen und zeigen Ihnen, wie Sie eine wirksame Patientenverfügung online erstellen.
Tipp: Bei DIPAT erstellen Sie Ihre Patientenverfügung individuell nach Ihren Wünschen und Vorstellungen präzise anhand eines Online-Interviews. Wie die fertige DIPAT Patientenverfügung als Muster aussieht, können Sie sich hier ansehen: DIPAT Patientenverfügung als Beispiel
Die meisten vorausgefüllten Muster einer Patientenverfügung sind zu ungenau, nicht schnell genug verfügbar oder einfach nicht an die Bedürfnissen der aktuellen Lebenssituation angepasst. Eine exakte Umsetzung der Behandlungswünsche des Patienten oder der Patientin kann somit nicht gewährleistet werden. Die Gültigkeit der Patientenverfügung ist oftmals nicht gegeben. Demnach ist es dringend ratsam, diese Vordrucke lediglich als erste Orientierung und Hilfestellung zu nutzen.
Diese 4 Gründe sprechen gegen die Verwendung von Vordrucken für die Erstellung Ihrer Patientenverfügung
#1. Er ist medizinisch nicht präzise genug.
Der Bundesgerichtshof beschloss bereits im Juli 2016, dass eine Patientenverfügung keine unpräzisen Aussagen zum Umfang und den Grenzen „lebensverlängernder Maßnahmen“ beinhalten darf. Zu ungenaue Patientenverfügungen sind unwirksam und damit im Ernstfall nutzlos.
#2. Die persönliche Willensbildung ist nicht nachvollziehbar.
Eine Patientenverfügung muss für den behandelnden Arzt erkennbar machen, das sich der Patient mit den Folgen seiner Entscheidung auseinandergesetzt hat und dies auch einschätzen kann. Ein kostenloser Vordruck einer Patientenverfügung zum Ausdrucken lässt dies oft nicht erkennen.
#3. Er wird häufig nicht aktuell gehalten
Patientenverfügungen zum Ausdrucken und Ankreuzen verschwinden nach der Erstellung oft in der Schublade. Keine gute Idee, denn rechtliche Vorgaben oder veränderte Lebensumstände können eine Anpassung Ihrer Patientenverfügung notwendig machen. Ein Arzt, der Ihre 10 Jahre alte Patientenverfügung in den Händen hält, hat berechtigte Zweifel daran, ob diese Ihren Willen noch exakt widerspiegelt.
#4. Er kann widersprüchliche Aussagen enthalten
Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine Patientenverfügung und zusätzlich noch einen Organspendeausweis. Vorgefertigte Aussagen in einer Patientenverfügung zum Ankreuzen können den Aussagen in Ihrem Organspendeausweis zum Beispiel zu "lebensverlängernden Maßnahmen" durchaus widersprechen. Und niemand kontrolliert nach, ob Ihre Angaben widerspruchsfrei sind.
Im Ernstfall versagen Patientenverfügungen in über 90% der Fälle. Im Jahr 2019 wurde eine Studie veröffentlicht, laut welcher nur jede 50. Patientenverfügung im Ernstfall den Patientenwillen wirksam schützen kann.
Einerseits können Sie mit einem kostenlosen Muster tatsächlich eine juristisch gültige Patientenverfügung erstellen. Andererseits ist diese grundsätzliche juristische Gültigkeit aber von der viel wichtigeren Frage nach der medizinischen Wirksamkeit zu unterscheiden. Und die ist bei einer (kostenlosen) Vorlage für die Patientenverfügung in der Regel nicht gegeben. Ihre persönlichen Vorstellungen müssen für Ärzte nachvollziehbar sein. Was juristisch gültig ist, ist noch lange nicht medizinisch ausreichend genau und damit im Ernstfall wirksam.
Viele Formulare für Patientenverfügungen enthalten die – juristisch völlig einwandfreie – Aussage:
Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr, wenn der unmittelbare Prozess des Sterbens bereits begonnen hat.
Auf den ersten Blick erscheint diese Aussage vielen Juristen und anderen medizinischen Laien völlig eindeutig. Ärzte hingegen lassen Formulierungen wie diese im Ernstfall verzweifeln. Aus medizinischer Sicht beginnt nämlich der Prozess des Sterbens unmittelbar zum Zeitpunkt der Geburt. Der erste Tag unseres Leben ist auch der erste Tag unseres Sterbens. Doch dieser Tag ist sicher nicht gemeint.
Wahrscheinlich wird der Verfasser der jeweiligen Patientenverfügung eine bestimmte Vorstellung davon gehabt haben, wann bei ihm der Fall des „unmittelbaren Sterbeprozesses“ vorliegt. Das Problem ist nur: Woher soll der Arzt oder die Ärztin wissen, was der mutmaßliche Patientenwille ist?
Beginnt das vermeintlich Unmittelbare aus der Sicht des Verfassers nun Minuten, Stunden, Wochen oder nur Sekunden vor dem Zeitpunkt des Todes? Und selbst wenn er dies ausdrücklich festgehalten hätte: Kein Arzt kann auf Minuten genau wissen, wann der Tod eintreten wird. Selbst erfahrene Ärzte können das nur in den aller seltensten Fällen vorhersagen, und dann auch nicht auf Stunden genau.
Zeitliche Vorhersagen wie der „Beginn des unmittelbaren Sterbens“ sind für Ärzte nur schwer zu treffen. Letztlich sind Ärzte bei solchen allgemeinen Formulierungen wie der vom „Beginn des unmittelbaren Sterbens“ auf ihre eigene, ganz persönliche Interpretation der Patientenverfügung angewiesen.
Ähnlich häufig findet sich in einer vorformulierten Patientenverfügung die Aussage, man lehne „künstliche Ernährung“ ab. Auch sie erscheint vielen auf den ersten Blick eindeutig, ist aber ebenfalls aus ärztlicher Sicht fataler Unsinn.
Ob und wann eine Ernährung „künstlich“ ist, hängt ganz allein von der persönlichen Sichtweise ab. Ist es bereits „künstlich“, wenn ein Patient püriertes Gemüse über einen Strohhalm essen muss? Beginnt die „Kunstgrenze“, wenn er anstelle des Strohhalms im Mund einen dünnen Plastikschlauch von 30 Zentimetern in seiner Speiseröhre hat, über den das Gemüse in seinen Magen gelangt? Diese Fragen werden viele Menschen sehr unterschiedlich bewerten. Woher soll ein Arzt im Ernstfall also wissen, was der Verfasser der Patientenverfügung tatsächlich meint?
Es sind diese (und es gibt noch deutlich mehr) Unbestimmtheiten, die dazu führen, dass eine Vorlage einer Patientenverfügung fast immer aufgrund ihrer medizinischen Ungenauigkeit versagt. Lässt die Patientenverfügung also Interpretationsspielraum ist sie für einen Arzt bereits unbrauchbar.
TIPP: Sie sollten sich darüber im Klaren sein, welche Behandlungsmöglichkeiten Sie in einer konkreten Situation ablehnen möchten. Erst wenn diese exakt in Ihrer Patientenverfügung benannt sind, wird sie im Ernstfall auch wirksam. Allein dieser Fakt macht deutlich, dass eine Patientenverfügung nicht in 2 Minuten erstellt ist. Setzen Sie sich also vorab damit auseinander, mit welchen psychischen und physischen Einschränkungen Sie noch Leben wollen würden.
Eines vorweg: eine wirksame Patientenverfügung können Sie niemals anhand einer kostenlosen Vorlage erstellen. Bevor Sie Ihre Patientenverfügung erstellen, versetzen Sie sich direkt in die Lage: „Was wäre wenn?”. Stellen Sie sich dabei konkrete Fragen wie zum Beispiel:
In der wirksamen Patientenverfügung werden zudem konkrete Therapie- und Diagnoseverfahren benannt. Sie haben die Möglichkeit, genau festzulegen, wie in bestimmten Fällen bei bestimmten Symptomen gehandelt werden soll. Das passiert z. B. durch konkrete Angaben, wie: „ein Luftröhrenschnitt im Falle einer akuten Erstickungsgefahr“ oder bei der Unterscheidung zwischen Wachkoma und Locked-in-Syndrom. Außerdem legen Sie Ihre absoluten Therapiegrenzen fest und bestimmen unter anderem, ob Sie eine maschinelle Beatmung, antibiotische Behandlung, kontinuierliche Katecholamininfusion oder eine Hämodialyse beziehungsweise Hämofiltration gestatten.
Ein Blick in eine DIPAT-Patientenverfügung zeigt den Unterschied:
Im Gegensatz zu einem kostenlosen Formular der Patientenverfügung zum Ausdrucken, füllen Sie bei der Erstellung einer DIPAT Patientenverfügung ein ärztlich entwickeltes, intelligentes Online-Interview aus. Zu jeder Frage bekommen Sie ausführliche Erklärungen der medizinischen Fachbegriffe und Beispiele aus der Praxis. DIPAT „übersetzt“ Ihre Wünsche im Anschluss in konkrete Therapieverfahren und Diagnosemethoden. Der Anspruch ist es, medizinischen Laien den Zugang zu einer wirksamen Patientenverfügung zu ermöglichen.
Ein einfaches Muster einer Patientenverfügung zum Ankreuzen nutzt meist nur Textbausteine ohne konkrete Angaben zu Einzelheiten, was die Patientenverfügung leider unwirksam machen kann und Sie in einer Notfallsituation nicht absichert.
Eine online erstellte Patientenverfügung ermöglicht eine persönlichere, auf den Erstellenden individuell abgestimmte, Gestaltung und ist damit einem starren Formular vorzuziehen. Oft wird man dazu durch einen Online-Fragebogen geleitet, um die persönlichen Werte und Wünsche zu ermitteln. Anschließend erhält man eine individuelle Patientenverfügung.
Die Vorteile der digitalen Patientenverfügung liegen auf der Hand:
Medizinisch präzise Patientenverfügung erstellen und ausdrucken.
Weil genau hier die Schwierigkeit liegt: Für genaue Formulierungen bedarf es einer umfangreichen Analyse dessen, was ein Patient wünscht und einer ausführlichen Beratung darüber, was genau die Folgen seiner Festlegungen sind.
Selbst Vorlagen für Patientenverfügungen von Ministerien und Ärztekammern erfordern eine zusätzliche ärztliche Beratung. Diese Einrichtungen bieten auf Ihren Webseiten und in Geschäftsstellen ebenfalls umfangreiches Material, Textbausteine und Muster zur Erstellung einer Patientenverfügung an. Sind die ebenfalls medizinisch zu allgemein und damit wirkungslos? Ja, das sind sie und der Grund ist einfach: Weder Behörden noch Ärztekammern haben die Mittel zur Erstellung einer individuellen und wirksamen Patientenverfügung. Kostenlos kann es die umfangreiche medizinische Beratung, die für die Festlegung ganz persönlicher Bestimmungen notwendig ist, nämlich nicht geben – es sei denn, Sie haben einen Arzt im Familien- oder Freundeskreis.
Kein medizinischer Laie erstellt anhand von Textbausteinen eine wirksame Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung muss nämlich naturgemäß so abgefasst sein, dass jeder sie verstehen und benutzen kann. Mittels eines Vordruckes zum Ankreuzen aber kann die fertige Patientenverfügung nicht medizinisch exakt und damit im Anwendungsfall wirksam werden.
Die Behörden und Ärztekammern sind sich dieses Widerspruches durchaus bewusst. Beim genauen Lesen der von ihnen herausgegeben Materialien findet sich daher auch fast immer der Hinweis, dass diese Vorlagen nur „allgemeinen Informationscharakter“ haben und vom Nutzer unbedingt unter fachlicher Anleitung konkretisiert werden müssen.
Das bedeutet, dass diese Behörden und Ärztekammern auch offen mitteilen, dass Sie als Leser mit den Formularen und Textbausteinen ohne zusätzliche Beratung eines Arztes keine wirksame Patientenverfügung erstellen können.
Reicht zur Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung ein kostenloses Formular zum Ankreuzen aus? Die Antwort ist klar: Nein!
9 von 10 Patientenverfügungen versagen im Ernstfall aus 4 Gründen:
Das sind sehr gute Gründe dafür, nicht den einfachsten Weg zu gehen und kein Muster für die Erstellung der Patientenverfügung zu verwenden. Für ihre Wirksamkeit muss die Patientenverfügung hochgradig individuell, fachlich korrekt und detailliert sein. Eine umfangreiche Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen ist unabdingbar. Das ist bei einem kostenfreien Muster zum Ankreuzen nicht der Fall - kostenlose Vorlagen genügen allenfalls zur Orientierung oder als Gesprächsgrundlage mit einem Experten oder einer Expertin. Die Kosten für eine Patientenverfügung können je nach Anbieter und Service variieren.
Die Verbraucherzentrale hat verschiedene Vorlagen von Patientenverfügungen einem Test unterzogen und kam zu dem Schluss: Noch zu oft werden unwirksame Patientenverfügungen zum Ausdrucken und Ankreuzen für viel Geld angeboten.
Die Vorlagen für Patientenverfügungen sind dann am besten, wenn sie genaue Aussagen zur medizinischen Behandlung bereithalten, jederzeit aktualisierbar und stets abrufbar sind.
Am Beispiel der DIPAT Patientenverfügung erhalten Sie eine sehr gute Orientierung für eine wirksame und individuell erstellte Patientenverfügung.
Beachten Sie aber: Dies ist ein Beispiel und nicht als persönliche Patientenverfügung verwendbar.
Die Patientenverfügung ist für Ärzte und medizinisches Personal rechtlich verbindlich, sofern alle im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Patientenverfügung muss schriftlich von einem einwilligungsfähigen Volljährigen verfasst werden und sich auf bestimmte medizinische Maßnahmen und eine konkrete Situation beziehen. Solange die Patientenverfügung nicht widerrufen oder vernichtet wird, behält sie bis zum Tod ihre Gültigkeit.