In Deutschland werden zu wenig Organe gespendet. Auch wenn die Meinung zur Organspende bei vielen Bürgerinnen und Bürgern positiv ist: Wie zum Beispiel eine repräsentative Umfrage der Krankenkasse Barmer 2021 ergab, bei der sich 36 Prozent der Befragten zu einer Organspende bereit erklärten. Aber auch das ist Realität: In Deutschland stehen etwa 8.500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, während die Anzahl der postmortalen Organspender im Jahr 2022 den niedrigsten Stand seit zwei Jahrzehnten erreichte. 743 Patienten starben während des Wartens auf ein Organ. Wie man die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung erhöht und wie eine gesetzliche Regelung dafür aussehen kann, das war in den letzten Jahren immer wieder Anlass für hitzige Diskussionen.
Die Organspende ist ein sensibles Thema, das eine Vielzahl von ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen aufwirft.
Bereits im Januar 2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Förderung der Organspendebereitschaft, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragte, das Register für Organ- und Gewebespendeerklärungen zu erstellen und zu betreiben.
Das sogenannte Organspenderegister ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Entscheidungen zur Organspende festgehalten werden können. Anders als beim Organspendeausweis, der verloren gehen kann, ist das Register jederzeit verfügbar. Medizinisches Personal im Krankenhaus kann zu jeder Zeit auf das Register zugreifen, um eine Erklärung abzurufen, wenn eine Organspende in Betracht kommt.
Es bleibt die Regelung bestehen, dass eine Person nur dann als Organspender gilt, wenn sie zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn dies durch enge Angehörige entschieden wird. Das Organspenderegister soll unter anderem dazu beitragen, die Zahl der Organspenderinnen & -spender in Deutschland zu erhöhen.
Am 18. März 2024 startet das Organspenderegister schrittweise. Unter www.organspende-register.de ist es im ersten Schritt möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (z.B. Personalausweis) zu hinterlegen. Die Eintragung ist freiwillig und kostenfrei, und sie kann jederzeit geändert oder zurückgenommen werden.
Ab dem 1. Juli 2024 werden die Entnahmekrankenhäuser befähigt sein, im Register gespeicherte Erklärungen zu suchen und abzurufen.
In der Zeit vom 1. Juli 2024 bis zum 30. September 2024 wird das Erklärendenportal um eine zusätzliche Authentifizierungsmöglichkeit mittels der GesundheitsID erweitert. Versicherte können dann direkt über ihre Kassen-App eine Erklärung zur Organspende im Register abgeben.
Zum 1. Januar 2025 soll der Betrieb des Registers dann auf eine weitere Stufe gehoben werden, indem geplant ist auch behördlich zugelassene Gewebeeinrichtungen anzuschließen.
Bisher konnten Organspenderinnen & -spender ihre Spendenbereitschaft in einem Organspendeausweis oder in Ihrer Patientenverfügung festhalten. Nun soll das digitale Register die Entscheidung für oder gegen Organ- und Gewebespenden dokumentieren. Ab einem Alter von 16 Jahren ist eine Zustimmung möglich, während ein Widerspruch gegen eine Spende bereits ab 14 Jahren erfolgen kann. Einmal getroffene Entscheidungen können jederzeit geändert werden. Für das Eintragen und Abrufen der Erklärungen sind digitale Authentifizierungsverfahren vorgesehen.
Zur Identifizierung dient also die eID-Funktion Ihres Personalausweises, der elektronische Aufenthaltstitel oder die eID-Karte. Auf den Seiten des Organspenderegisters erfahren Sie, wie die Eintragung im Detail funktioniert.
Es liegt in Ihrer Hand, zu bestimmen, was geschehen soll, wenn Sie für eine Organ- und Gewebespende in Frage kommen. Dabei stehen Ihnen fünf Optionen zur Verfügung:
Nachdem Sie Ihre Entscheidung getroffen und diese im Organspende-Register eingetragen haben, haben Sie die Möglichkeit, die Daten nochmals sorgfältig zu überprüfen.
Sobald Sie Ihre persönliche Erklärung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Erklärungs-ID, mit der Sie Ihre Erklärung zukünftig abrufen können. Zusätzlich erhalten Sie ein PDF Ihrer Erklärung sowie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer Erklärungs-ID, dass Sie aufbewahren sollten.
Doch auch, wenn das bundesweite Online-Organspenderegister schließlich eingerichtet ist, gibt es keine Verpflichtung für potenzielle Organspender, Ihre Bereitschaft dort zu erklären. Sie können dies auch nach wie vor auf dem Organspendeausweis, auf der elektronischen Gesundheitskarte oder in einer Patientenverfügung dokumentieren.
Eine Patientenverfügung ist hier ein besonders geeignetes Mittel. Damit können man nämlich die Behandlungswünsche für medizinische Notfälle festhalten und so vielfältige Behandlungssituationen abdecken. Wenn Patientinnen und Patienten ihre Organspendewünsche direkt in dem Dokument vermerken, hat ein Arzt oder eine Ärztin schon vor dem Tod alle wichtigen Informationen vorliegen und kann sich mit Behandlungsentscheidungen optimal auf den Patienten einstellen. Eine zeitgemäße Unterstützung bieten wir von DIPAT Ihnen dabei in Form eines umfassenden und intelligenten Online-Interviews. So können Sie eine präzise Patientenverfügung digital erstellen, die durch einen Abrufcode im Notfall für Angehörige und medizinisches Personal jederzeit verfügbar ist.
Medizinisch präzise Patientenverfügung erstellen und ausdrucken.
Mit einer Patientenverfügung sagen sie einem Arzt, welche gesundheitlichen Einschränkungen Sie als Folge einer ärztlichen Behandlung akzeptieren würden und welche nicht.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie "persönliche Stellvertreter" für bestimmte Lebensbereiche bevollmächtigen, Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie es nicht (mehr) können.
Die Organspende kann auf Wunsch nach dem unabhängig festgestellten Hirntod erfolgen. Sie wird in einer Patientenverfügung oder mit dem Organspendeausweis geregelt.
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