Was ist gesetzliche Betreuung?

Viele kranke oder alte Menschen können wichtige Angelegenheiten in ihrem Leben auf Dauer oder auch nur vorübergehend nicht mehr alleine regeln. Eine gesetzliche Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer ist dann dazu da, sie dabei zu unterstützen.

Wer darf eine gesetzliche Betreuung übernehmen? Welche Aufgaben hat ein gesetzlicher Betreuer? Was regelt eine Betreuungsverfügung? Ein Überblick.

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, braucht eine gesetzliche Betreuung. Das ist zum Beispiel nötig, wenn jemand psychisch krank, geistig oder körperlich beeinträchtigt, süchtig oder dement ist. Ein typischer Fall ist auch, dass jemand altersbedingt mit wichtigen Alltagsaufgaben überfordert ist. Außerdem kann ein Mensch auf Hilfe bei seinen Lebensentscheidungen angewiesen sein, wenn er aufgrund einer plötzlichen Erkrankung wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder durch einen Unfall dazu nicht mehr in der Lage ist.

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Seit Anfang 2023 stärkt eine Reform des Betreuungsrechts das Selbst- und Mitbestimmungsrecht der Betroffenen und sorgt für eine stärkere Kontrolle gesetzlicher Betreuer.

Wer kann eine gesetzliche Betreuung beantragen?

Jeder kann eine gesetzliche Betreuung für sich selbst beantragen. Doch auch andere Personen können für jemand – zum Beispiel für einen Familienangehörigen – eine Betreuung beantragen. Solch einen Antrag muss man schriftlich oder mündlich beim zuständigen Betreuungsgericht stellen. Das Gericht prüft dann, ob eine Betreuung tatsächlich nötig ist oder ob nicht andere Möglichkeiten der Unterstützung sinnvoller sind. Wenn tatsächlich eine gesetzliche Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin. Ist der zu betreuende Mensch damit nicht einverstanden, kann er aber Beschwerde dagegen einlegen. Das Gericht muss diese Beschwerde dann prüfen. Wichtig: Keine volljährige Person kann gegen ihren Willen gesetzlich betreut werden!

Wer ordnet eine gesetzliche Betreuung an?

Eine rechtliche Betreuung wird immer vom Betreuungsgericht – das zum Amtsgericht gehört – festgelegt. Jeder kann dabei für sich selbst um Hilfe bitten. Doch auch die Familie, Freunde, Nachbarn oder Bekannte können sich mit guten Gründen an ein Gericht wenden, wenn jemand bestimmte oder wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln kann. Meist legt ein Betreuungsgericht dann längerfristig einen gesetzlichen Betreuer fest, manchmal ist das nur für eine gewisse Zeit nötig – zum Beispiel nach einem Unfall. Wichtig: Dabei muss immer auch die zu betreuende Person befragt werden, sofern sie dazu in der Lage ist. Hat ein Betroffener oder eine Betroffene für diesen Fall schon im Vorfeld Wünsche geäußert und zum Beispiel in einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung festgelegt, müssen diese berücksichtigt werden. Dann darf ein Gericht auch keinen gesetzlichen Betreuer bestellen.

Neu ab 2023: Was regelt eine gesetzliche Betreuung?

Seit Januar 2023 gilt ein reformiertes, neues Betreuungsrecht. Es legt nun viel mehr Wert auf das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten. Konkret heißt das vor allem, dass eine gesetzliche Betreuung nur noch dann angeordnet werden kann, wenn andere Hilfe wie von Familienangehörigen, Freunden oder sozialen Vereinen oder Diensten nicht verfügbar oder ausreichend sind.

Zudem sollen rechtliche Betreuer nicht einfach eigenmächtig Aufgaben für ihre betreute Person übernehmen, sondern vielmehr dem oder der Betreuten anstehende Aufgaben erklären und ihm oder ihr dabei helfen. Eine gesetzliche Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer sollten deshalb auch unbedingt mit der betreuten Person über ihre Wünsche und Vorstellungen für die Zukunft sprechen. Denn auf ihren Willen kommt es schließlich an.

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Wichtig: Kann sich die betreute Person nicht mehr äußern, muss ein Betreuer ihren mutmaßlichen Willen umsetzen – auch wenn der Betreuer zum Wohle des betroffenen Menschen anders entschieden hätte.

Neu Betreuungsrecht ab 2023: Wo steht das im Gesetz?

Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft1. Die darin festgelegten Änderungen beziehen sich auf zahlreiche vorher geltende Stellen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Sozialgesetzbuch (SGB) oder im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)2. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung.

Wer kann gesetzlicher Betreuer werden?

Nur wenn eine zu betreuende Person niemanden aus ihrem Umfeld vorab für eine rechtliche Betreuung bestimmt hat, sich niemand aus der Familie oder dem sozialen Umfeld für eine Betreuung eignet oder wenn die zu regelnden Aufgaben komplexer sind, kann das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer ernennen. Das neue Betreuungsgesetz schreibt seit Januar 2023 dabei vor, dass sich Berufsbetreuer bei einer Betreuungsbehörde registrieren lassen und ihre Qualifikation nachweisen müssen – zum Beispiel durch regelmäßige Fortbildungen. Außerdem gelten für sie strenge Nachweispflichten, wie sie beispielsweise mit dem Vermögen des Betreuten umzugehen haben. Deshalb muss eine gesetzliche Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer auch eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden abschließen.

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Beachten Sie: Eine Betreuungsverfügung ist als Vorschlag an das Gericht zu verstehen. In jedem Fall wird das Gericht Ihren Betreuer überprüfen bevor dieser eingesetzt wird. Hiermit übernimmt das Gericht die Verantwortung für rechtliche Entscheidungen in Ihrem Sinne. Daher ist die Betreuungsverfügung kein rechtlich bindendes Dokument und Sie können sie auch dann noch verfassen, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind.

Können Familienangehörige gesetzliche Betreuer sein?

Im Idealfall sollte der oder die Betroffene einen Betreuer aus der Familie auswählen. Er oder sie kann dann Betreuer für Familienangehörige werden. Kommt das aus welchen Gründen auch immer nicht infrage, kann auch jemand aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis oder sogar ein Fremder als ehrenamtlicher Betreuer festgelegt werden. Letztgenannter sollte dann aber Mitglied in einem sogenannten Betreuungsverein sein, der für Fortbildungen sorgt; bei Problemen hilft und ein gutes Netzwerk bietet. Übrigens: In Deutschland sind mehr als die Hälfte aller rechtlichen Betreuer Familienangehörige. Seit einigen Jahren steigt jedoch die Zahl der Berufsbetreuerinnen und -betreuer langsam an.

Welche Aufgaben hat ein gesetzlicher Betreuer?

Das Betreuungsgericht legt fest, auf welche Bereiche sich die gesetzliche Betreuung erstrecken darf. Das neue Betreuungsrecht legt dabei großen Wert darauf, dass ein Betreuer oder eine Betreuerin den zu Betreuenden nur dort unterstützen sollen, wo auch wirklich Bedarf entsteht. Eine generelle Betreuung für alle Lebensbereiche und Aufgabenkreise – wie es früher durchaus möglich war – gibt es jetzt nur selten. Typische Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers können zum Beispiel sein:

  • Hilfe bei den alltäglichen Finanzen – wie der Kontoführung, Begleichen von Rechnungen oder dem Abfassen der Steuererklärung
  • Unterstützung in Behördenangelegenheiten – wie Schriftverkehr mit Versicherungen oder beim Beantragen von staatlichen Leistungen oder Bürgerdiensten
  • Regeln von Fragen der Gesundheit – wie Untersuchungen oder Therapien organisieren oder einer Operation zustimmen oder Pflegegrade beantragen. In wichtigen Fragen ist aber auch hier eine Extragenehmigung des Betreuungsgerichts nötig

Was darf ein gesetzlicher Betreuer nicht machen?

Für besonders wichtige Entscheidungen wie den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, den Umzug in ein Pflegeheim oder das Annehmen oder Ausschlagen einer Erbschaft muss ein gesetzlicher Betreuer eine Extragenehmigung beim Betreuungsgericht beantragen. Bestimmte Entscheidungen verbietet das neue Gesetz sogar ausdrücklich – wie die Gabe von Medikamenten gegen den erklärten Willen des betreuten Menschen.

Wie oft muss ein Betreuer einen Betreuten besuchen?

Das neue Betreuungsrecht macht keine konkreten Angaben über die Häufigkeit der Besuche eines Betreuers bei der zu betreuenden Person. Jedoch muss der staatliche Betreuer den Betreuten regelmäßig besuchen und dem Betreuungsgericht auch regelmäßige Berichte vorlegen. In der Praxis ist es oft so, dass eine gesetzliche Betreuerin oder ein Betreuer etwa einmal die Woche die betreute Person besucht. Im individuellen Fall geschieht das natürlich durchaus auch seltener oder häufiger.

Vergütung für gesetzliche und ehrenamtliche Betreuer: Wer zahlt die Kosten?

Ehrenamtliche Betreuer – ob nun mit dem Betroffenen verwandt oder nicht – bekommen für ihre Dienste eine Aufwandspauschale von 425 Euro jährlich. Die Kosten muss die betreute Person übernehmen. Ist sie mittellos, übernimmt der Staat die Aufwandspauschale. Berufsbetreuer erhalten hingegen nach einer bestimmten Vergütungstabelle eine monatliche Pauschale für jeden ihrer Klienten. Das Honorar ist abhängig von ihrer Erfahrung sowie dem Vermögen und den Lebensumständen der oder des Betreuten. Ist das Vermögen oder Einkommen des Betroffenen gering, zahlt der Staat das Betreuungshonorar.

Gesetzlicher Betreuer und gesetzlicher Vormund: Was sind die Unterschiede?

Ein gesetzlicher Betreuer wird für volljährige Personen von einem Betreuungsgericht bestellt, die wegen einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung auf Dauer oder auch nur vorübergehend nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln. Eine Vormundschaft wird dagegen für minderjährige Kinder oder Jugendliche eingerichtet, wenn sie keine Eltern mehr haben oder wenn die Eltern ihre Pflichten vernachlässigen. Dann wird ein Vormund ernannt, um die elterliche Verantwortung für das Kind zu übernehmen und Entscheidungen in dessen Interesse zu treffen.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Betreuung und Vormundschaft ist also, dass Vormundschaften normalerweise für Minderjährige eingerichtet werden und gesetzliche Betreuungen für volljährige Personen. Darüber hinaus ist eine Vormundschaft in der Regel ein dauerhafter Zustand. Rechtliche Betreuungen dagegen werden je nach Bedürfnissen des Betreuten oft befristet.

Wie lange dauert eine gesetzliche Betreuung?

Grundsätzlich ist die gesetzliche Betreuung auf Zeit angelegt. Meist legt ein Gericht die Betreuung erst einmal für ein halbes Jahr fest. Danach prüfen die Richter, ob jemand eine dauerhafte Betreuung braucht. Dauerhafte Betreuungen werden spätestens nach sieben Jahren nochmals überprüft. Darüber hinaus darf die betreute Person aber laut neuem Betreuungsgesetz jederzeit um eine Neuprüfung bitten.

Rechtlicher Hinweis

Alle Informationen in diesem Beitrag dienen einem ersten Einblick ins Thema und damit der allgemeinen, nicht ins Detail gehenden Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

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FAQs

Was ist ein gesetzlicher Betreuer?

Ein gesetzlicher Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin ist eine vom Gericht bestellte Person, die vertretungsweise gewisse Aufgaben für einen anderen Menschen übernimmt.

Was macht ein gesetzlicher Betreuer?

Je nach Aufgabenbereich, der bei der Bestellung vom Gericht festgelegt wird, übernimmt der Betreuer bestimmte Behördengänge oder Verwaltungsaufgaben, behält den Überblick bei Finanzfragen und organisiert und bewilligt eine medizinische Behandlung.

Wer zahlt den gesetzlichen Betreuer?

Die Kosten für die Aufwandspauschale bei ehrenamtlichen Betreuern muss die betreute Person übernehmen. Ist sie mittellos, übernimmt sie der Staat.

Zitate und Quellen

1Details zum neuen Betreuungsrecht, erläutert vom Bundesjustizministerium:
Pressemitteilung Nr. 70/2022, Bundesministerium der Justiz

2Das neue Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Textvergleich zu den bisherigen Regelungen:
https://www.soldan.de/media/pdf/e5/ae/ee/9783406782534_LP.pdf

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