Wird Organspende Pflicht? Woran man denken sollte
Wird nun jeder automatisch Organspender? Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit seinem jüngsten Vorschlag eine Diskussion ausgelöst.
Statt sich aktiv für eine Spende zu entscheiden, soll künftig jeder automatisch zum Organspender werden – es sei denn, es gibt eine schriftlich dokumentierte Entscheidung der Person dagegen. Auch Angehörige des Betroffenen sollen eine Spende noch ablehnen dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf existiert bisher nicht, stattdessen soll im Bundestag über das Thema debattiert werden.
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Warum hat der Gesundheitsminister diese Änderung vorgeschlagen?
Hintergrund von Spahns Vorstoß dürften die sinkenden Spenderzahlen sein. Sie erreichten 2017 ein Rekordtief: Auf mehr als 10.000 Wartende kamen nur 797 spendende Personen. Täglich sterben in Deutschland im Durchschnitt drei Menschen, während sie auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung sollen wieder höhere Spenderzahlen erreicht werden.
Was bedeutet „doppelte Widerspruchslösung”?
In Deutschland muss man sich derzeit aktiv für eine Spende entscheiden (z. B. in der Patientenverfügung). Dagegen gilt in anderen Länder wie beispielsweise Frankreich, den Niederlanden oder Spanien die Widerspruchslösung: Hier ist die Organspende der Regelfall und nur wer der Spende aktiv widerspricht, ist davon ausgeschlossen. Haben zudem die Angehörigen das Recht, eine Organentnahme nach dem Tod abzulehnen, handelt es sich um die sogenannte „doppelte Widerspruchslösung“.
Was würde sich in Deutschland ändern?
Mit Einführung einer Widerspruchsregelung müssten all diejenigen aktiv werden, die eine Entnahme aller oder einzelner Organe ablehnen. Wie bisher könnte man seine Entscheidung u. a. im Organspendeausweis oder der Patientenverfügung festhalten. Allerdings gilt in diesem Fall: Die Dokumente müssen rechtzeitig vor Ort sein. Andernfalls würde im schlimmsten Fall trotz Ablehnung eine Organentnahme durchgeführt. Wer sichergehen möchte, hinterlegt seine Entscheidung daher nicht nur in Papierform, sondern auch online: Eine Online-Patientenverfügung beispielsweise ersetzt einen analogen Organspendeausweis und steht im Notfall jederzeit zum Abruf bereit.
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Ein Beitrag von
Annemarie Block
Marketing Managerin
Master of Arts Kommunikations- und Medienwissenschaft
Konzeptioniert und erstellt hochwertige Inhalte zu allen Themen Rund um die medizinische Vorsorge für Sie.