Ratgeber Pflegegrad 3
Anspruch, Antrag und Leistungen
Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen für einen Antrag auf Pflegegrad 3 gegeben sein müssen und auf welche Leistungen, Hilfen und Unterstützungsangebote Sie einen Anspruch haben.
In diesem Artikel enthalten
- Was ist Pflegegrad 3?
- Voraussetzungen für Pflegegrad 3
- Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3?
- Bewertungsverfahren Pflegegrad 3
- Finanzielle Hilfen und Sachleistungen bei Pflegegrad 3
- Pflegegeld bei Pflegegrad 3
- Pflegegrad 3: Pflegesachleistungen für Pflegekräfte
- Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3
- Zusätzliche Unterstützungsangebote
- Pflegegrad 3: Nutzung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
- Wohnraumanpassung: Was zahlt die Pflegeversicherung?
- Umgang mit Ablehnung und Widerspruchsverfahren
Was ist Pflegegrad 3?
Die Pflegebedürftigkeit wird seit 2017 nicht mehr in Pflegestufen wie „Pflegestufe 3“ eingeteilt. Stattdessen spricht man seither von 5 „Pflegegraden“. Pflegegrad 3 ist der mittlere und gilt für Menschen mit „schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Sie werden verursacht durch Krankheiten wie schwere motorische Einschränkungen, Teil-Lähmungen, Rückenmarkserkrankungen, schwerere Formen von Multipler Sklerose oder Demenz.
Jemand erhält Pflegegrad 3, wenn das Pflegegutachten 47,5 bis unter 70 Punkten für die Hilfsbedürftigkeit feststellt. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 3 haben unabhängig vom Alter einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Hilfen, Gelder und Leistungen von ihrer Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Wenn Sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen möchten, stellen Sie dazu einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung. Diese meldet sich danach bei Ihnen und beauftragt einen Experten, ein Pflegegutachten über Ihren gesundheitlichen Zustand zu erstellen. Im Pflegegutachten wird die Einschränkung der Selbstständigkeit mit bis zu 100 Punkten beurteilt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus sechs individuell gewichteten Themenfeldern, den „Modulen“. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie überhaupt die Voraussetzungen für die Pflegestufe 3 haben? Sogenannte Pflegegrad-Rechner – die u. a. die Wohlfahrtsorganisationen anbieten – helfen Ihnen bei einer ersten Einschätzung.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3?
Menschen mit Pflegegrad 2 sind im Allgemeinen weniger in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt, als Personen mit Pflegegrad 3. Bei Pflegegrad 2 ist jemand „erheblich“ in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt, bei einem Menschen mit Pflegegrad 3 ist die Einschränkung der Selbstständigkeit jedoch „schwer“. Der Unterschied zwischen „erheblich“ und „schwer“ zeigt sich im Alltag vor allem in der Mobilität. So können sich Menschen mit Pflegegrad 2 häufig noch mit einem Rollator fortbewegen. Bei Pflegegrad 3 kann das zunehmend schwerer fallen – bis eventuell sogar ein Rollstuhl für die Fortbewegung nötig ist. Betroffenen mit Pflegegrad 3 fallen auch alltägliche Tätigkeiten wie die Körperhygiene oder die eigene Versorgung so schwer, dass sie sie nicht mehr ohne Hilfe von außen bewältigen können. Wie stark die Hilfe- und damit auch Pflegebedürftigkeit eines Menschen ist, das ist individuell verschieden. Grundsätzlich kann man aber sagen: Wer einen Pflegegrad 3 hat, braucht deutlich mehr Hilfe als jemand mit Pflegegrad 2.
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Wie komme ich von Pflegegrad 3 in Pflegegrad 4?
Ein Pflegebedarf kann sich mit zunehmendem Alter, dem Fortschreiten einer Krankheit oder durch eine plötzliche Erkrankung ergeben oder erhöhen. Wenn Sie den Pflegegrad 3 zugeteilt bekommen haben und Sie merken, dass die bisherigen Leistungen Ihrer Pflegeversicherung nicht mehr ausreichen und Sie stärker auf die Hilfe von anderen angewiesen sind, können Sie eine Höherstufung bei der Pflegeversicherung beantragen. Danach wird die Pflegekasse erneut mit Ihnen Kontakt aufnehmen und weitere Informationen von Ihnen erfragen sowie den Medizinischen Dienst informieren, der einen Experten zur Begutachtung Ihres Gesundheitszustandes und damit Pflegebedarfs zu Ihnen schickt.
Stellt der Gutachter fest, dass bei Ihnen eine „schwerste Beeinträchtigung“ der Selbstständigkeit vorliegt – und damit eine Punktzahl zwischen 70 und 90 – erhalten Sie den Pflegegrad 4. Damit haben Sie Anspruch auf umfangreichere Leistungen als zuvor, wie z. B. ein höheres Pflegegeld, mehr Pflegesachleistungen sowie mehr und höhere Leistungen für teil- und vollstationäre Pflege.
Leistungen bei Pflegegrad 3
Mit Pflegegrad 3 ist jemand in seinem Alltag auf viel Hilfe angewiesen und kann deshalb alle verfügbaren Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Allerdings ist es bei manchen Leistungen noch nicht möglich, den Höchstbetrag auszuschöpfen. Wie viel Geld erhalten Sie mit Pflegegrad 3? Im Vergleich zu Pflegegrad 2 haben Sie mit Pflegegrad 3 beim Pflegegeld, bei den Pflegesachleistungen, der Tages- und Nachtpflege sowie bei den Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim höhere Ansprüche. So viel Geld steht Ihnen bei Pflegegrad 3 ab 2024 zu, also nach der jüngsten Pflegegelderhöhung:
Überblick über die Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
- Pflegegeld: 573 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen: 1.432 Euro monatlich
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich
- Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich
- Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
- Tagespflege oder Nachtpflege: 1.298 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro monatlich
- Technische Pflegehilfsmittel
- Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 pro Maßnahme
- Pflegeberatung und Beratungseinsatz
- Pflegekurse für Angehörige
- Pflegeunterstützungsgeld
- Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich
- Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 50 Euro monatlich
- Vollstationäre Pflege: 1.262 Euro monatlich
Pflegegrad 3: Antragstellung, Höherstufung und Pflegegutachten
Auch ein höherer Pflegegrad – wie Pflegegrad 3 – wird nicht automatisch von der Pflegekasse erteilt. Vielmehr müssen Sie dafür einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung stellen oder einen Antrag auf Höherstufung, wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert hat. Diese Schritte sind notwendig:
- Wenn Sie zum ersten Mal den Eindruck haben, im Alltag und in Ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt zu sein, stellen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen Erstantrag auf Pflegegrad 3.
- Oder glauben Sie, dass Ihr aktueller Pflegegrad Ihre Bedürftigkeit nicht widerspiegelt? Weil sich z. B. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat oder der Ihnen zugeteilte Pflegegrad von Anfang an zu niedrig war? Dann stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung.
- Sowohl für den Erstantrag als auch für den Antrag auf Höherstufung nehmen Sie telefonisch, per Brief oder E-Mail Kontakt zur Pflegeversicherung auf. Zunächst reicht es, nur personenbezogene Daten zu machen und anzugeben, den Pflegegrad 3 beantragen zu wollen. Daraufhin erhalten Sie ein Formular von der Pflegekasse, in dem Sie detaillierte Angaben zu Einschränkungen, Alltag und Pflegebedarf machen. Für eine Höherstufung kreuzen Sie auf dem Formular das entsprechende Kästchen an. Die Verbraucherzentralen haben zur Orientierung ein Musterschreiben zur Höherstufung entworfen. Sie können sich auch in einem Pflegestützpunkt beim Antrag unterstützen lassen.
- Sind Sie gesetzlich versichert, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Die Pflegekassen sind ein Teil davon. Wenn Sie privat versichert sind, geben Sie den Antrag bei Ihrer Pflegepflichtversicherung ab.
- Nachdem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, folgt ein Pflegegutachten. Dazu besucht Sie ein Experte und erstellt ein Gutachten, nachdem er sich ein genaues Bild über Ihren Alltag und Ihre gesundheitlichen Einschränkungen vor Ort gemacht hat.
- Das Gutachten stellt den nötigen Pflegegrad fest. Es besteht aus einem Fragekatalog, der sich auf die verschiedenen Lebensbereiche fokussiert und Ihre Fähigkeiten drin beurteilt. Je nach Einschränkung erhalten Sie eine passende Punktzahl. Wenn die Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten liegt, erhalten Sie Pflegegrad 3.
- Die Entscheidung darüber steht im Pflegegradbescheid. Teilt man Ihnen darin den Pflegegrad 3 zu, haben Sie ab dem Tag der Antragstellung einen Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen. Gegen eine Ablehnung des Erstantrags, einer zu niedrigen Pflegegradeinstufung oder Ablehnung der Höherstufung können Sie Widerspruch einlegen.
Bewertungsverfahren Pflegegrad 3
So läuft die Begutachtung ab
Der Pflegegutachter besucht Sie zuhause, um Ihre Pflegebedürftigkeit einzuschätzen und zu bewerten bzw. zu prüfen, ob Ihr momentaner Pflegegrad noch ihrer aktuell vorliegenden Selbstständigkeit im Pflegealltag entspricht. Dabei hilft ihm ein Fragenkatalog für 6 Lebensbereiche, die Modulen zugeordnet sind. Bei der Einstufung ermittelt der Experte für jedes Modul Punkte, die am Ende mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert addiert werden. Sie erhalten Pflegegrad 3, wenn in Ihrem Pflegegutachten 47,5 bis unter 70 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt werden. Die Module sind:
- Modul 1 – Mobilität: Wie selbstständig kann sich ein Pflegebedürftiger fortbewegen? Wie kann er sich halten, aufrecht sitzen oder Treppen steigen?
- Modul 2 – Verstand und Kommunikation: Kann sich ein Betroffener im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen und Gespräche führen?
- Modul 3 – Verhalten und Psyche: Wie oft benötigt jemand Hilfe wegen psychischer Probleme? Leidet ein Mensch unter Wahnvorstellungen oder erheblichen Wutanfällen?
- Modul 4 – Selbstversorgung: Kann sich jemand eigenständig duschen, zur Toilette gehen? Selbstständig essen?
- Modul 5 – Umgang mit Krankheiten und Therapien: Welche Hilfen braucht jemand beim Umgang mit Krankheit, Medikamenten und Behandlungen?
- Modul 6 – Alltag und soziale Kontakte: Wie selbstständig kann ein Mensch seinen Tagesablauf planen, sich beschäftigen und Kontakte pflegen?
Wichtig: Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch, Berichte von Ärzten, der Medikamentenplan und eine Liste Ihrer nötigen Hilfsmittel bereiten Sie gut auf den Gutachtertermin vor. Bitten Sie einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson, beim Gutachtertermin mit dabei zu sein.
Finanzielle Hilfen und Sachleistungen bei Pflegegrad 3
Die Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 ist schon sehr stark ausgeprägt. Daher haben die Betroffenen ein Anrecht auf alle zur Verfügung stehenden Pflegeleistungen der Pflegekasse. Das sind sowohl Geldleistungen als auch Sachleistungen. Einige Leistungen sind aber für alle Pflegegrade gleich hoch – wie einmalige Bezuschussungen von Umbaumaßnahmen oder monatliche Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln. Andere Leistungen steigen mit höherem Pflegegrad an, vor allem Leistungen, die die tatsächliche Pflegeversorgung vergüten – wie Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen.
Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Haben Sie Ihre Pflege durch Angehörige oder Freunde zu Hause selbst organisiert? Dann steht Ihnen dafür ein monatliches Pflegegeld für Pflegegrad 3 in Höhe von 573 Euro zur Verfügung. Nehmen Sie auch Pflegesachleistungen – z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch – verringert das Ihren Anspruch auf Pflegegeld anteilig. Grundsätzlich gilt bei der Pflege durch Familie oder Freunde – also Begleitpersonen bei Pflegegrad 3: Für die Verwendung des Pflegegeldes müssen Sie keine Kostennachweise beibringen. Jedoch einmal pro Halbjahr gemeinsam an einem sogenannten Beratungseinsatz teilnehmen. Den führt meist eine Pflegefachkraft durch. Deren Bericht erhält anschließend die Pflegekasse.
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person formlos bei der Pflegekasse stellen. Dafür reicht ein Anruf, eine E-Mail oder ein Brief. Anschließend schickt Ihnen die Pflegeversicherung ein Formular, in dem Sie angeben müssen, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen beziehen möchten. Erhalten Sie ausschließlich Pflegegeld, finden halb- oder vierteljährlich Beratungsbesuche von zugelassenen Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen statt. Sie dienen der Unterstützung der Pflegepersonen und sollen die Qualität der häuslichen Pflege sichern.
Beachten Sie: Wenn Sie durch Verwandte oder Freunde gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen Sie einmal im Halbjahr einen Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft nachweisen, die ihren Bericht an die Pflegekasse weiterleitet.
Pflegegrad 3: Pflegesachleistungen für Pflegekräfte
Um einen ambulanten Pflegedienst bezahlen zu können, sind sogenannte Pflegesachleistungen vorgesehen – obwohl der Begriff etwas anderes vermuten lässt. Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen dafür pro Monat 1.432 Euro zu. Die meisten Betroffenen mit Pflegegrad 3 brauchen regelmäßige Unterstützung durch einen Pflegedienst, um sich bei der Körperpflege, beim Anziehen, beim Kochen oder Einkaufen helfen zu lassen. Oft taucht in dem Zusammenhang die Frage auf: „Wie oft duschen bei Pflegestufe 3?“ – doch darauf gibt es keine pauschale Antwort. Denn das ist abhängig vom individuellen Pflegebedarf und Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen.
Nach einem formlosen Antrag auf Pflegesachleistungen bei Ihrer Pflegekasse erhalten Sie allerdings die Hilfe nicht ausgezahlt, vielmehr rechnet der Pflegedienst seine Arbeit direkt mit der Pflegekasse oder -versicherung ab. Wenn Sie für Pflegesachleistungen nicht den gesamten Betrag in Anspruch nehmen, der Ihnen zusteht, können Sie den Restbetrag anteilig in Pflegegeld umwandeln. Das nennt man dann „Kombinationsleistungen“. Diese Art der Leistung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie nur für bestimmte Hilfen Pflegesachleistungen brauchen. Übrigen: Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent des ihnen zustehenden Betrags für Pflegesachleistungen für andere Leistungen im Rahmen des Umwandlungsanspruchs zur Unterstützung im Alltag verwenden.
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3
Ihnen stehen 1.262 Euro pro Monat zur Verfügung, wenn Sie sich dafür entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen. Mit dem Geld können Sie zumindest einen Teil der anfallenden Kosten für Pflege und Betreuung finanzieren. Die Pflegekasse oder -versicherung zahlt aber noch zusätzlich einen prozentualen Zuschuss zu Ihrem Eigenanteil. Dieser erhöht sich, je länger Sie in einer stationären Einrichtung leben.
Neben einer vollstationären Pflege, bei der ein Betroffener 24/7 in einer Pflegeeinrichtung lebt, gibt es auch teilstationäre Pflegeformen, wie die Tages- oder Nachtpflege und die Kurzzeitpflege im Rahmen der „Verhinderungspflege“ bei Pflegegrad 3. Zu den teilstationären Einrichtungen zählen beispielsweise Pflege-, Alten- oder Wohnheime , in denen Betroffene während eines begrenzten zeitlichen Rahmens betreut werden.
Zusätzliche Unterstützungsangebote
Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen können Personen mit Pflegegrad 3 noch andere Hilfen bei der Pflegekasse beantragen:
- Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro soll zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Tages- oder Nachtpflege oder Hilfen zur Unterstützung im Alltag ermöglichen, um z. B. Pflegende zu entlasten.
- Für die Verhinderungspflege stehen einem Pflegebedürftigen jährlich 1.612 Euro zur Verfügung, um einen ambulanten Pflegedienst als Vertretung der eigentlichen Pflegeperson bei Urlaub oder Krankheit zu bezahlen – oder eine Privatperson damit vergüten zu können. Pro Jahr sind bis zu 42 Tage Verhinderungspflege möglich.
- Die Kurzzeitpflege ist die Lösung der Wahl, wenn Sie zwar zu Hause gepflegt werden, aber vorübergehend stationär versorgt werden müssen. Dafür gibt es 1.774 Euro jährlich, begrenzt auf 56 Tage.
- Die Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Pflegen. Sie ergänzen und unterstützen die häusliche Pflege, ersetzen sie aber nicht. Denn die Pflege findet nur tagsüber oder nachts in einer Einrichtung statt, ansonsten aber zu Hause. Dafür können Sie bis zu 1.298 Euro monatlich beanspruchen.
- Eine Haushaltshilfe ist für Pflegende eine enorme Entlastung. Sie ermöglicht den Betreuenden, mehr Zeit mit dem Pflegebedürftigen zu verbringen, statt zu putzen und zu waschen. Die Haushaltshilfe kann zumindest zum Teil mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden.
- Die Rente von Pflegepersonen erhöht sich durch ihre Pflegearbeit. Wer eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 oder höher pflegt, profitiert dabei für seine Rente: Die Pflegezeit wird von der Rentenversicherung als Beitragszeit gezählt und für die sogenannte Wartezeit angerechnet. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse Beiträge für die Rente der Pflegeperson, das sorgt auch für einen höheren Rentenbetrag. Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab. Informieren Sie sich bei Bedarf am besten bei der Deutschen Rentenversicherung.
Pflegegrad 3: Nutzung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Unabhängig vom Pflegegrad stehen allen Krankenversicherten Hilfsmittel von der Krankenkasse zu. Dazu braucht es nur ein Rezept. Zu den Hilfsmitteln, die eine Behinderung ausgleichen sollen oder für eine Behandlung eingesetzt werden, gehören z. B. Hörgeräte oder Prothesen.
Ein vorhandener Pflegegrad ist nur bei sogenannten Pflegehilfsmitteln notwendig, die die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen. Dazu zählen „technische Pflegehilfsmittel“ wie ein Pflegebett, ein Pflegerollstuhl oder ein Waschwagen. „Technische Pflegehilfsmittel“ bekommen Sie meist als Leihgabe. Wenn Sie Pflegehilfsmittel nicht leihen möchten, müssen Sie die Kosten tragen. Um diese Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Außerdem gibt es noch „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Auch für deren Bewilligung muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, ein Rezept ist hierzu nicht nötig. Die Pflegeversicherung zahlt Ihnen für diese Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro monatlich.
Wohnraumanpassung: Was zahlt die Pflegeversicherung?
Viele Betroffene mit einem Pflegegrad 3 haben Probleme mit ihrer Mobilität und Beweglichkeit. Ihnen fällt z. B. das Treppensteigen oder Aufstehen von einem tiefen Toilettensitz schwer. Der Einbau eines Treppenlifts oder ein Badumbau kann da den Alltag schon erheblich erleichtern und das Wohnen zu Hause länger möglich machen. In solchen Fällen fördert die Pflegeversicherung oder -kasse auf Antrag und bei Vorhandensein des Pflegegrads einen Umbau als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ mit bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Umbaumaßnahme.
Tipp: Zusätzlich können Sie auch bei der KfW einen Investitionszuschuss für eine „Barrierereduzierung“ beantragen. Hier gibt es bis zu 6.250 Euro – sogar unabhängig vom Alter, aber nur so lange, wie die Fördermittel reichen.
Umgang mit Ablehnung und Widerspruchsverfahren
Die Pflegekasse hat Ihren Antrag auf Pflegegrad 3 ablehnt, hat Ihnen nur Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 zugeteilt oder hat Ihnen eine Leistung nicht bewilligt? Dann können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Und das geht so:
- Formlos Widerspruch bei der Pflegeversicherung einlegen: Ab dem Datum der Zustellung des Bescheids haben Sie dafür einen Monat lang Zeit. Schicken Sie den Widerspruch per Brief (Einschreiben mit Rückschein) oder per Fax an die Versicherung. Sie müssen darin noch keine ausführliche Begründung liefern. Damit können Sie sich Zeit lassen, bis Sie eine Antwort auf den Widerspruch von Ihrer Pflegekasse erhalten.
- Bezug auf Gutachteninhalte bei Widerspruchsgründen nehmen: Für die Begründung des Widerspruchs sollten Sie das Pflegegutachten genau prüfen. Wo weicht das Gutachten von der tatsächlichen Pflegesituation ab? Was wird im Gutachten nicht angemessen berücksichtigt?
- Hilfe von Experten in Anspruch nehmen: ? Wenn möglich, sollten Sie bei der Einschätzung des Gutachtens die Hilfe von Ärzten, Pflegekräften oder Pflegeberatern einer Pflegeberatungsstelle6 in Anspruch nehmen.
- Neuen Bescheid abwarten: Die Pflegeversicherung entscheidet nach Ihrem Widerspruch erneut über Ihren Fall. Wenn die Pflegekasse Ihrem Widerspruch stattgibt, erhalten Sie rückwirkend Pflegeleistungen etc. Manchmal setzt sie aber auch eine Wiederholungsbegutachtung an.
- Erneut Widerspruch einlegen oder Klage einreichen: Lehnt die Pflegeversicherung nach der Wiederholungsbegutachtung erneut die Einstufung in Pflegegrad 3 ab oder stuft Sie in Pflegegrad 2 ein, können Sie wiederum gegen den neuen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird auch der abgelehnt, können Sie eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Lassen Sie sich dazu von Experten beraten. Einen ersten Überblick bieten Ihnen hier die Musterbriefe der Verbraucherzentrale.
Rechtlicher Hinweis
Alle Informationen in diesem Beitrag dienen einer Einführung ins Thema und damit der allgemeinen, nicht ins Detail gehenden Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.
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Ein Beitrag von
Heike Byn
Freie Autorin & Journalistin
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