Ratgeber Pflegegrad 2

Antrag und Leistungen einfach erklärt

Unser Ratgeber erklärt Ihnen die Voraussetzungen für einen Antrag auf Pflegegrad 2 und Ihre Ansprüche auf die damit verbundenen Geld- und Sachleistungen. Dazu geben wir Ihnen Tipps, wo Sie dabei Unterstützung finden.

Was ist Pflegegrad 1?

Seit dem 1.1.2017 wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr in Pflegestufen wie „Pflegestufe 2“ eingeteilt, sondern in 5 Pflegegrade. Pflegegrad 1 ist der niedrigste von ihnen. Er gilt für Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit nur „gering beeinträchtigt ist“. Betroffene mit einem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bestimmte Gelder und Leistungen der Pflegeversicherung – egal, wie alt sie sind. Das ist verbindlich gesetzlich festgeschrieben.¹

Was ist Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 beschreibt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und ist der zweite der fünf Pflegegrade. Wenn das Pflegegutachten 27 bis unter 47,5 Punkte für diese Form der Einschränkung feststellt, erhalten Sie Pflegegrad 2.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Um den Pflegegrad 2 zu bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Danach erstellt ein Experte ein Pflegegutachten. Dabei werden bis zu 100 Punkte für eingeschränkte Selbstständigkeit vergeben. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Themenfeldern – „Modulen“ – zusammen. Hier erfahren Sie mehr dazu. Sie möchten prüfen, ob Ihnen überhaupt ein Anspruch auf Pflegegrad 2 zusteht? Dabei helfen Ihnen Pflegegrad-Rechner – z. B. der Wohlfahrtsorganisationen.²

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?

Leichte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit durch körperliche Probleme oder Krankheiten wie Arthrose führen zu Pflegegrad 1. Beim Pflegegrad 2 liegt dagegen eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. Der unterschiedliche Bedarf an Hilfen und Pflege von Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 zeigt sich im Alltag vor allem beim Essen und Trinken, der Körperpflege und der Mobilität. So können sich Menschen mit Pflegegrad 1 noch selbstständig duschen, Betroffenen mit Pflegegrad 2 fehlt unter Umständen schon die Kraft, alleine in die Dusche zu steigen.

Wie komme ich von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 3?

Für einen Wechsel in den nächsthöheren Pflegegrad ist ein erhöhter Pflegebedarf die Voraussetzung. Wer altersbedingt zunehmend mehr Pflege braucht oder durch eine Krankheit auf mehr Hilfe angewiesen ist, kann von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 3 aufsteigen. Dazu müssen Sie jedoch einen Antrag – mit demselben Formular wie beim Erstantrag – auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegeversicherung sammelt alle nötigen Informationen von Ihnen und beauftragt erneut den Medizinischen Dienst zur Begutachtung. Dazu besucht Sie wieder ein Gutachter und beurteilt vor Ort, in welchen der 6 Modulen Ihre Selbstständigkeit noch stärker eingeschränkt ist. Liegt die ermittelte Punktzahl zwischen 47,5 und 70, so sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 erfüllt.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Den Pflegegrad 2 bekommen Personen, die im Alltag zunehmend auf Hilfe von anderen angewiesen sind. Die Unterstützung kann in Form von Sachleistungen sowie finanziellen Mitteln erfolgen. So haben Betroffene mit Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege durch einen Angehörigen Anspruch auf Pflegegeld. Außerdem noch auf Pflegesachleistungen – wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Die Pflegebedürftigen erhalten zudem technische Pflegehilfsmittel wie auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und einige weitere Leistungen der Pflegeversicherungen. Betroffene fragen sich: Was steht mir bei Pflegestufe 2 alles zu?

Ein Überblick über die Pflegeleistungen

  • Pflegegeld: 332 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 761 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Tagespflege oder Nachtpflege: 689 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro monatlich
  • Technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 je Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 50 Euro monatlich
  • Vollstationäre Pflege: 770 Euro monatlich

Antrag auf Pflegegrad 2: Formular und Pflegegutachten

Von der Überlegung, Pflegegrad 2 zu beantragen bis hin zum Pflegegradbescheid sind es 6 Schritte:

  1. Wenn Sie den Eindruck haben, im Alltag und in Ihrer Selbstständigkeit in großem Maße auf Hilfe angewiesen zu sein, oder wenn Sie nach einer plötzlichen Krankheit pflegebedürftig geworden sind, stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad 2. Voraussetzung ist auch, dass Sie mindestens 2 Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.
  2. Für die Antragstellung nehmen Sie telefonisch, per Brief oder E-Mail Kontakt zur Pflegeversicherung auf. Zunächst reicht es, nur personenbezogene Daten zu machen und anzugeben, den Pflegegrad 2 oder Pflegeleistungen beantragen zu wollen. Daraufhin erhalten Sie ein Formular von der Pflegekasse. Darin machen Sie detaillierte Angaben zu Einschränkungen, Alltag und Pflegebedarf. Mit Ihrer Unterschrift senden Sie es an die Pflegekasse zurück. Die Verbraucherzentralen haben zur Orientierung ein Musterschreiben entworfen.³ Sie können sich auch in einem Pflegestützpunkt beim Antrag unterstützen lassen.
  3. Sind Sie gesetzlich versichert, wenden Sie sich an ihre Krankenkasse. Die Pflegekassen sind ein Teil davon. Wenn Sie privat versichert sind, geben Sie den Antrag bei Ihrer Pflegepflichtversicherung ab.
  4. Nachdem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, folgt ein Bewertungsverfahren. Dazu besucht Sie ein Experte zuhause und erstellt ein Pflegegutachten, für das er Ihnen Fragen zu Ihrem Alltag und Ihren gesundheitlichen Einschränkungen stellt. Für gesetzlich Krankenversicherte übernimmt das der Medizinische Dienst (MD), für Privatversicherte ein privater Dienstleister.
  5. Das Gutachten stellt fest, ob Sie Anspruch auf Pflegegrad 2 haben. Bei der Einschätzung hilft dem Gutachter ein Punktesystem. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegeversicherung über den möglichen Pflegegrad.

Die Entscheidung darüber steht im Pflegegradbescheid. Weist man Ihnen darin den Pflegegrad 2 zu, haben Sie ab Tag der Antragstellung Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen. Gegen eine Ablehnung oder niedrigere Pflegegradeinstufung können Sie Widerspruch einlegen.

Bewertungsverfahren Pflegegrad 2: So läuft die Begutachtung ab

Der Pflegegutachter besucht Sie zuhause, um Ihre Pflegebedürftigkeit einzuschätzen und zu bewerten. Dabei hilft ihm ein Fragenkatalog für 6 Lebensbereiche, die Modulen zugeordnet sind. Bei der Einstufung ermittelt der Experte für jedes Modul Punkte, die am Ende mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert addiert werden. Für Pflegegrad 2 sind das 27 bis unter 47,5 Punkte.

  1. Modul 1 – Mobilität: Kann ein Mensch sich im Liegen drehen, alleine aufstehen oder vom Bett ins Bad gehen?
  2. Modul 2 – Verstand und Kommunikation: Kann der Betroffene mit anderen sprechen? Erkennt er bekannte Personen und kann sich räumlich und zeitlich orientieren?
  3. Modul 3 – Verhalten und Psyche: Ist der Pflegebedürftige durch nächtliche Unruhe, Ängste oder Aggressionen aufgefallen?
  4. Modul 4 – Selbstversorgung: Kann sich jemand eigenständig duschen, zur Toilette gehen? Selbstständig essen?
  5. Modul 5 – Umgang mit Krankheiten und Therapien: Kann der Betroffene Medikamente einteilen und nehmen? Kann er mit Hilfsmitteln umgehen oder den Arzt aufsuchen?
  6. Modul 6 – Alltag und soziale Kontakte: Kann der Pflegebedürftige seinen Alltag planen, Freundschaften selbstständig pflegen, an Treffen teilnehmen?
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Tipp: Bereiten Sie sich gut auf den Gutachtertermin vor. Holen Sie sich einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson dazu. Das gibt Ihnen Halt und hilft in Zweifelsfragen. Für den Besuch des Gutachters sollten Sie Berichte von Ärzten zur Hand haben, Ihren Medikamentenplan, eine Liste Ihrer Hilfsmittel  und ein „Pflegetagebuch“. Darin notieren Sie, wo Sie Hilfe im Alltag benötigen, was Ihnen schwerfällt und wer Ihnen dabei bislang geholfen hat.

Finanzielle Hilfen und Sachleistungen bei Pflegegrad 2

Wer einen Pflegegrad 2 erhält, braucht Hilfe im Alltag. Der Bedarf an Unterstützung ist individuell und betrifft oft bestimmte Tätigkeiten, die jemand nicht mehr selbstständig erledigen kann. Deshalb steht Menschen mit Pflegegrad 2 auch die gesamte Bandbreite an Pflegeleistungen zur Verfügung. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 kommen mehr und neue Ansprüche für die Betroffenen hinzu: wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie umfassenderen Leistungen für die stationäre Pflege. Andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag bleiben gleich.

Pflegegeld bei Pflegegrad 2: Geldleistung für Angehörige

Eine Besonderheit beim Pflegegrad 2 ist das Pflegegeld: Es ist mit 332 Euro monatlich die einzige Pflegeleistung, die Sie ohne Kostennachweise erhalten können. Voraussetzung ist, dass die Pflege durch Angehörige oder Freunde stattfindet und selbst organisiert wird. Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos stellen. Dafür reicht ein Anruf, eine E-Mail oder ein Brief. Wichtig: Im Antrag müssen Sie angeben, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen beziehen möchten. Sie können auch eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld beziehen, das verringert aber den Anspruch auf Pflegegeld.

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Beachten Sie: Wenn Sie durch Verwandte oder Freunde gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen Sie einmal im Halbjahr einen Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft nachweisen, die ihren Bericht an die Pflegekasse weiterleitet.

Pflegegrad 2: Pflegesachleistungen für Pflegekräfte

Wenn Sie Pflegegrad 2 haben und eine häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, stehen Ihnen Pflegesachleistungen zu. Dafür gibt es monatlich 761 Euro. Dazu reichen Sie einen formlosen Antrag auf Pflegesachleistungen bei der Pflegekasse ein. Anders als der Begriff „Pflegesachleistungen“ vermuten lässt, geht es nicht um materielle Leistungen, sondern um ambulante Dienstleistungen der Grundpflege zur Erhaltung der Selbstständigkeit. Dazu zählen Körperpflege, Anziehen, Hilfe beim Einkaufen und Kochen oder Hilfe beim Putzen. Wenn Sie Pflegesachleistungen beantragen, bekommen Sie diese nicht ausgezahlt. Stattdessen verrechnet der Pflegedienst die Kosten mit der Pflegekasse. Wenn Sie für Pflegesachleistungen nicht den gesamten Betrag in Anspruch nehmen, der Ihnen zusteht, können Sie den Restbetrag anteilig in Pflegegeld umwandeln. Das nennt man dann „Kombinationsleistungen“.

Zusätzliche Unterstützung: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Haushalthilfe

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen können Personen mit Pflegegrad 2 noch andere Hilfen bei der Pflegekasse beantragen:

  • Bei der Verhinderungspflege wird die Pflegeperson stunden- oder tageweise vertreten. Bis zu 42 Tage jährlich sind möglich. Dafür stehen 1.612 Euro für einen Pflegedienst oder eine Privatperson zur Verfügung. Bleibt Geld übrig, können Sie es für Kurzzeitpflege nutzen.
  • Die Kurzzeitpflege ist auf eine vorübergehende stationäre Pflege anwendbar, obwohl Sie eigentlich zuhause gepflegt werden. Die Kurzzeitpflege ist auf 56 Tage jährlich begrenzt, dafür gibt es 1.774 Euro.
  • Der Entlastungsbetrag ist für zusätzliche Leistungen gedacht, die Pflegende entlasten oder ihre Selbstständigkeit erhalten, wie Tages- oder Nachtpflege, ambulante Pflege ohne Grundpflege. Er liegt monatlich bei 125 Euro.
  • Eine Haushaltshilfe kann Sie bei Aufgaben im Haushalt unterstützten. Die dadurch entstehenden Kosten können Sie zum Beispiel durch den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich finanzieren.
  • Tages- und Nachtpflege ergänzen die häusliche Pflege. Dabei verbringt der Pflegebedürftige nur den Tag oder die Nacht in einer stationären Pflege- oder Betreuungseinrichtungen und lebt ansonsten zuhause. Dafür stehen Betroffenen monatlich 689 Euro zu.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

Hilfsmittel stehen allen Krankenversicherten zu. Voraussetzung dafür ist nur ein Arztrezept - kein Pflegegrad. Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus, beugen dieser vor oder werden für einen Behandlungserfolg eingesetzt – wie Hörgeräte, Prothesen oder Kompressionsstrümpfe. Pflegehilfsmittel dagegen erleichtern oder ermöglichen häusliche Pflege. Ein Rezept dafür ist nicht nötig, aber ein Pflegegrad und ein Antrag bei der Pflegekasse.

Bei den Pflegehilfsmitteln unterscheidet man „technische“ und solche „zum Verbrauch“. Technische Pflegehilfsmittel bekommen Sie meist als Leihgabe. Wenn Sie Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Pflegebetttische oder Waschwagen nicht leihen möchten, müssen Sie die Kosten tragen. Manchmal hängt das Verleihen oder Bezuschussen vom Einzelfall ab, klären Sie das mit der Pflegekasse. „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ sind „Einmalprodukte“ und dienen dazu, Infektionen vorzubeugen. Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder FFP2-Masken bis zu 40 Euro monatlich. Sowohl für „technische“ Pflegehilfsmittel als auch für die „zum Verbrauch“ müssen Sie einen Antrag stellen.

Hilfe durch technische Systeme: Der Hausnotruf

Eines der wichtigsten technischen Pflegehilfsmittel ist der Hausnotruf. Ihre Pflegekasse oder -versicherung leistet für einen anerkannten Hausnotruf einen festen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich. Den Zuschuss können Sie formlos bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen.

Die Vorteile eines Notrufsystems für Senioren und Pflegebedürftige: Auch wenn Sie nur hin und wieder allein zuhause sind, ist 24/7 die Hilfe im Notfall nur einen Knopfdruck weit weg. Das gibt nicht nur Sicherheit, sondern fördert auch ein selbstständiges Leben. Die meisten Hausnotrufe oder mobilen Notrufsysteme sind mit einem am Körper zu tragenden Notfallknopf kombiniert, zum Beispiel als Halskette, Uhr oder Armband.

Anpassung des Wohnraums: So gibt es finanzielle Zuschüsse

Manchmal ist eine Treppe mit hohen Stufen ein Problem oder der Badewanneneinstieg wird zur Herausforderung. Das bedeutet nicht gleich, in eine andere Wohnung zu ziehen. Denn mit einem Treppenlift lässt sich eine steile Treppe bewältigen und mit einer barrierefreien Dusche fällt die Körperpflege leichter. Der Einbau von Hilfsmitteln wie Haltegriffen oder der Badumbau – all das gehört zu den Wohnraumanpassungen. Die Pflegeversicherung bezuschusst Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Projekt und betroffener Person.

Voraussetzungen für eine Unterstützung durch die Pflegekasse sind ein Pflegegrad, ein selbstständigeres Leben durch die Umbaumaßnahme sowie eine erleichterte häusliche Pflege. Zusätzlich können Sie bei der KfW einen Investitionszuschuss für eine „Barrierereduzierung“ beantragen – bis zu 6.250 Euro unabhängig vom Alter. Jedoch nur so lange, wie der Fördertopf reicht.⁴

Stationäre Pflegeoptionen

Wenn für einen Menschen das Leben und die Pflege zuhause nicht mehr möglich ist, kann ein Umzug in ein Pflegeheim die Lösung sein. Dafür besteht mit Pflegegrad 2 ein Anspruch auf 770 Euro pro Monat. Außerdem gibt es von der Pflegeversicherung einen Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Dauer der stationären Pflege ab.

Widerspruch und Klage: Was tun bei einer Ablehnung?

Wenn Ihre Pflegekasse den Antrag auf Pflegegrad 2 ablehnt, Ihnen nur den Pflegegrad 1 zuteilt, Ihren Pflegegrad zurückstufen will oder eine Leistung nicht bewilligt, können Sie dagegen Widerspruch einlegen:

    • Formlos Widerspruch bei der Pflegeversicherung einlegen: Innerhalb eines Monats nach Erteilung des Pflegegradbescheids schicken Sie den Widerspruch per Brief (Einschreiben mit Rückschein) oder per Fax an die Versicherung –nicht per E-Mail. Eine Begründung des Widerspruchs reichen Sie baldmöglich nach.
  • Privatversicherte können sich ein Jahr Zeit für den Widerspruch nehmen.
  • Bezug auf Gutachteninhalte bei Widerspruchsgründen nehmen: Waren Sie beim Gutachterbesuch fitter als sonst? Haben Sie Einschränkungen im Alltag, die Sie nicht erwähnt haben oder die nicht berücksichtigt wurden? Das sind Argumente für den Widerspruch.
  • Hilfe suchen: Bei der Einschätzung Ihrer Pflegebedürftigkeit oder Begründung Ihres Widerspruchs können Sie Hilfe vom Hausarzt, Pflegedienstes oder einer Pflegeberatungsstelle in Anspruch nehmen.
  • Neuen Bescheid abwarten: Die Pflegeversicherung entscheidet nach Ihrem Widerspruch „nach Aktenlage“. Manchmal ordnet sie auch einen erneuten Gutachtertermin an.
  • Auch bei wiederholter Ablehnung oder Fehleinstufung Widerspruch einlegen: Lehnt die Pflegeversicherung erneut den Pflegegrad 2 ab oder stuft Sie in Pflegegrad 1 ein, können Sie wiederum innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird auch der abgelehnt, steht Ihnen der Klageweg beim Sozialgericht offen. Erste Orientierungen dabei bieten die Musterbriefe der Verbraucherzentrale bei Widerspruch und Klage.⁶

Rechtlicher Hinweis

Alle Informationen in diesem Beitrag dienen einer Einführung ins Thema und damit der allgemeinen, nicht ins Detail gehenden Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

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Heike Byn bei DIPAT Die Patientenverfügung

Ein Beitrag von

Heike Byn

Freie Autorin & Journalistin

Verfasst medizinisch fundierte Fachartikel mit Expertise vor allem in Gesundheits-, Familien- und Gesellschaftsthemen.