Kostenlose Patientenverfügung zum Ausdrucken
Das sollten Sie unbedingt beachten!
Kostenlose Vorlage für die Patientenverfügung ausdrucken und ausfüllen, fertig - schnell und einfach: Das scheint für viele beim Thema Patientenverfügung die günstigste Lösung zu sein.
Wussten Sie schon? 9 von 10 Patientenverfügungen sind wirkungslos
Wir diskutieren die Probleme von Formularen für Patientenverfügungen und zeigen Ihnen wie Sie eine wirksame Patientenverfügung online erstellen. Sie können sich auch direkt die DIPAT Patientenverfügung als Muster ausdrucken. Beachten Sie aber: Dies ist ein Beispiel und nicht als persönliche Patientenverfügung verwendbar.
In diesem Artikel enthalten
- Deshalb bietet DIPAT keine Patientenverfügung zum Download ohne Registrierung an
- Woran scheitert ein Vordruck für die Patientenverfügung?
- Formularen für die Patientenverfügung fehlt die medizinische Wirksamkeit
- Wie kann man eine wirksame Patientenverfügung erstellen?
- Im Vergleich: DIPAT vs. kostenloses Patientenverfügung Formular
- Zusammenfassung
Deshalb bietet DIPAT keine Patientenverfügung zum Download ohne Registrierung an
Nur noch den eigenen Namen eintragen, ein paar Felder ankreuzen, Patientenverfügung ausdrucken und unterschreiben: fertig ist die eigene Patientenverfügung. Eine Vielzahl von Webseiten im Internet bieten genau solche Formblätter und Formulare an – und zwar gratis. Doch genau hier begehen Familienangehörige unwissend einen Fehler, denn: Eine wirklich wirksame Patientenverfügung zum Ausdrucken und Ankreuzen existiert nicht.
Die Wirksamkeit einer Patientenverfügung setzt voraus, dass in ihr individuelle und sehr genaue Angaben zu erwünschten und unerwünschten medizinischen Maßnahmen und Behandlungsmethoden gemacht werden. Ein generischer Vordruck im Internet entspricht nicht diesen Voraussetzungen und macht die Patientenverfügung damit ungültig.
Trotzdem ist das Internet voll davon. Sie werden angeboten von privaten Unternehmen, Verbänden, Kirchen und Behörden: als PDF zum herunterladen, als Vorlage oder Textbausteine für Microsoft Word oder als Online Formular. Eine Übersicht über die verschiedenen Varianten von Vordrucken für Patientenverfügungen finden Sie in unserem Artikel Patientenverfügung als Vordruck.
Viele dieser Patientenverfügungen sind kostenlos, für einige wird viel Geld verlangt. Doch fast alle gaukeln dem medizinischen Laien falsche Sicherheit vor und sind daher aus der Sicht des Arztes für den (künftigen) Patienten brandgefährlich.
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Woran scheitert ein Vordruck für die Patientenverfügung?
Diese 4 Gründe sprechen dagegen
#1. Er ist medizinisch nicht präzise genug.
Der Bundesgerichtshof beschloss bereits im Juli 2016, dass eine Patientenverfügung keine unpräzisen Aussagen zum Umfang und den Grenzen „lebensverlängernder Maßnahmen“ beinhalten darf. Zu ungenaue Patientenverfügungen sind unwirksam und damit im Ernstfall nutzlos.
#2. Die persönliche Willensbildung ist nicht nachvollziehbar.
Eine Patientenverfügung muss für den behandelnden Arzt erkennbar machen, das sich der Patient mit den Folgen seiner Entscheidung auseinandergesetzt hat und dies auch einschätzen kann. Ein kostenloser Vordruck einer Patientenverfügung zum Ausdrucken lässt dies oft nicht erkennen.
#3. Er wird häufig nicht aktuell gehalten
Patientenverfügungen zum Ausdrucken und Ankreuzen verschwinden nach der Erstellung oft in der Schublade. Keine gute Idee, denn rechtliche Vorgaben oder veränderte Lebensumstände können eine Anpassung Ihrer Patientenverfügung notwendig machen. Ein Arzt, der Ihre 10 Jahre alte Patientenverfügung in den Händen hält, hat berechtigte Zweifel daran, ob diese Ihren Willen noch exakt widerspiegelt.
#4. Er kann widersprüchliche Aussagen enthalten
Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine Patientenverfügung und zusätzlich noch einen Organspendeausweis. Vorgefertigte Aussagen in einer Patientenverfügung zum Ankreuzen können den Aussagen in Ihrem Organspendeausweis zum Beispiel zu "lebensverlängernden Maßnahmen" durchaus widersprechen. Und niemand kontrolliert nach, ob Ihre Angaben widerspruchsfrei sind.

Im Ernstfall versagen Patientenverfügungen in über 90% der Fälle. Im Jahr 2019 wurde eine Studie veröffentlicht, laut welcher nur jede 50. Patientenverfügung im Ernstfall den Patientenwillen wirksam schützen kann.
Formularen für die Patientenverfügung fehlt die medizinische Wirksamkeit
Einerseits können Sie mit einem kostenlosen Muster tatsächlich eine juristisch gültige Patientenverfügung erstellen. Andererseits ist diese grundsätzliche juristische Gültigkeit aber von der viel wichtigeren Frage nach der medizinischen Wirksamkeit zu unterscheiden. Und die ist bei einer kostenlosen Patientenverfügung in der Regel nicht gegeben.
Ihre persönlichen Vorstellungen müssen für Ärzte nachvollziehbar sein
Was juristisch gültig ist, ist noch lange nicht medizinisch ausreichend genau und damit im Ernstfall wirksam. Ein einfaches Beispiel macht das deutlich: Viele Formulare für Patientenverfügungen enthalten die – juristisch völlig einwandfreie – Aussage:
Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr, wenn der unmittelbare Prozess des Sterbens bereits begonnen hat.
Auf den ersten Blick erscheint diese Aussage vielen Juristen und anderen medizinischen Laien völlig eindeutig. Ärzte hingegen lassen Formulierungen wie diese im Ernstfall verzweifeln.
Aus medizinischer Sicht beginnt nämlich der Prozess des Sterbens unmittelbar zum Zeitpunkt der Geburt. Der erste Tag unseres Leben ist auch der erste Tag unseres Sterbens. Doch dieser Tag ist sicher nicht gemeint.
Wahrscheinlich wird der Verfasser der jeweiligen Patientenverfügung eine bestimmte Vorstellung davon gehabt haben, wann bei ihm der Fall des „unmittelbaren Sterbeprozesses“ vorliegt. Das Problem ist nur: Woher soll der Arzt oder die Ärztin wissen, was der mutmaßliche Patientenwille ist?
Beginnt das vermeintlich Unmittelbare aus der Sicht des Verfassers nun Minuten, Stunden, Wochen oder nur Sekunden vor dem Zeitpunkt des Todes? Und selbst wenn er dies ausdrücklich festgehalten hätte: Kein Arzt kann auf Minuten genau wissen, wann der Tod eintreten wird. Selbst erfahrene Ärzte können das nur in den aller seltensten Fällen vorhersagen, und dann auch nicht auf Stunden genau.
Zeitliche Vorhersagen wie der „Beginn des unmittelbaren Sterbens“ sind für Ärzte nur schwer zu treffen
Vor diesem Hintergrund sind die in Filmen so beliebten wie dramatischen Dialoge zwischen Arzt und Patient darüber „wie lange man noch zu Leben hat“ reine Hollywood-Fantasie.
Ein seriöser Arzt wird seinen Patienten praktisch nie Prognosen im Bereich von Tagen oder Wochen machen, denn das ist medizinisch meist nicht möglich. Bei jedem Menschen kommt immer eine Vielzahl von Faktoren zusammen, sodass der genaue Krankheitsverlauf unmöglich mit hinreichender Sicherheit vorhergesagt werden kann.
Letztlich sind also Ärzte bei solchen allgemeinen Formulierungen wie der vom „Beginn des unmittelbaren Sterbens“ auf ihre eigene, ganz persönliche Interpretation der Patientenverfügung angewiesen. Lässt die Patientenverfügung aber Interpretationsspielraum ist sie für einen Arzt bereits unbrauchbar.

TIPP: Sie sollten sich darüber im Klaren sein, welche Behandlungsmöglichkeiten Sie in einer konkreten Situation ablehnen möchten. Erst wenn diese exakt in Ihrer Patientenverfügung benannt sind, wird sie im Ernstfall auch wirksam. Allein dieser Fakt macht deutlich, dass eine Patientenverfügung nicht in 2 Minuten erstellt ist. Setzen Sie sich also vorab damit auseinander, mit welchen psychischen und physischen Einschränkungen Sie noch Leben wollen würden.
Ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend?
Die Patientenverfügung ist für Ärzte und medizinisches Personal rechtlich verbindlich, sofern alle im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verfügung muss schriftlich von einem einwilligungsfähigen Volljährigen verfasst werden und sich auf bestimmte medizinische Maßnahmen und eine konkrete Situation beziehen. Solange die Verfügung nicht widerrufen oder vernichtet wird, behält sie bis zum Tod ihre Gültigkeit.
Wer sollte eine Kopie der Patientenverfügung erhalten?
Die Patientenverfügung sollte an Vertrauenspersonen wie Hausarzt, Pflegedienst, Familienmitglieder und enge Freunde weitergegeben werden. Diese können im Krankheitsfall die Verfügung an die zuständigen Ärzte weiterreichen.
Warum sind kostenlose Formulare für Patientenverfügungen nicht viel präziser?
Weil genau hier die Schwierigkeit liegt: Um genau zu sein, bedarf es einer umfangreichen Analyse dessen, was ein Patient wünscht und einer ausführlichen Beratung darüber, was genau die Folgen seiner Festlegungen sind.
Kostenlose Patientenverfügung als Formular: Fast alle versagen durch Ungenauigkeit
Ähnlich häufig findet sich in einer vorformulierten Patientenverfügung die Aussage, man lehne „künstliche Ernährung“ ab. Auch sie erscheint vielen auf den ersten Blick eindeutig, ist aber ebenfalls aus ärztlicher Sicht fataler Unsinn.
Ob und wann eine Ernährung „künstlich“ ist, hängt ganz allein von der persönlichen Sichtweise ab. Ist es bereits „künstlich“, wenn ein Patient püriertes Gemüse über einen Strohhalm essen muss? Beginnt die „Kunstgrenze“, wenn er anstelle des Strohhalms im Mund einen dünnen Plastikschlauch von 30 Zentimetern in seiner Speiseröhre hat, über den das Gemüse in seinen Magen gelangt?
Diese Fragen werden viele Menschen sehr unterschiedlich bewerten. Woher soll ein Arzt im Ernstfall also wissen, was der Verfasser der Patientenverfügung tatsächlich meint?
Es sind diese Unbestimmtheiten, die dazu führen, das eine Vorlage einer Patientenverfügung fast immer aufgrund seiner medizinischen Ungenauigkeit versagen. Hier gilt die alte Weisheit: Was nichts kostet, ist auch nichts wert. Man muss es so allgemein sagen: Gratis Formulare für Patientenverfügungen sind ebenso wertlos wie kostenlos.
Wieso gibt es so viele kostenlose Formulare für die Patientenverfügung?
Das Thema Patientenverfügung ist vielen Menschen zu Recht sehr wichtig. Eine Vielzahl von Religionsgemeinschaften, Interessengruppen und auch gewinnorientierten Unternehmen nutzen es daher, um mit scheinbaren kostenlosen Angeboten einen „Fuß in die Tür“ zu bekommen. Sei es, um neue zahlende Mitglieder für ihre „Patientenschutzorganisationen“ zu gewinnen oder ihnen im Nachgang der kostenlosen Patientenverfügung gegen Geld Zusatzleistungen wie eine Sterbegeldversicherung anzubieten.
Selbst Formblätter von Ministerien und Ärztekammern erfordern eine zusätzliche ärztliche Beratung
Zusätzlich dazu gibt es andere Anbieter für kostenlose Patientenverfügungen, denen mit Sicherheit keinerlei zweifelhafte Absichten zu unterstellen sind. Allen voran sind dies die Ministerien des Bundes und der Länder sowie einige Ärztekammern. Sie bieten auf Ihren Webseiten und in Geschäftsstellen ebenfalls umfangreiches Material, Textbausteine und Muster zur Erstellung einer Patientenverfügung an. Sind die ebenfalls medizinisch zu allgemein und damit wirkungslos?
Auch wenn es zuerst unfassbar scheint: Ja, das sind sie und der Grund ist einfach. Weder Behörden noch Ärztekammern haben die Mittel zur Erstellung einer individuellen und wirksamen Patientenverfügung. Kostenlos kann es die umfangreiche medizinische Beratung, die für die Festlegung ganz persönlicher Bestimmungen notwendig ist, nämlich nicht geben – es sei denn, Sie haben einen Arzt im Familien- oder Freundeskreis.
Kein medizinischer Laie erstellt anhand von Textbausteinen eine wirksame Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung muss nämlich naturgemäß so abgefasst sein, dass jeder sie verstehen und benutzen kann. Mittels eines Vordruckes zum Ankreuzen aber kann die fertige Patientenverfügung nicht medizinisch exakt und damit im Anwendungsfall wirksam werden.
Die Behörden und Ärztekammern sind sich dieses Widerspruches durchaus bewusst. Beim genauen Lesen der von ihnen herausgegeben Materialien findet sich daher auch fast immer der Hinweis, dass diese Vorlagen nur „allgemeinen Informationscharakter“ haben und vom Nutzer unbedingt unter fachlicher Anleitung konkretisiert werden müssen.
Das bedeutet, dass diese Behörden und Ärztekammern auch offen mitteilen, dass Sie als Leser mit den Formularen und Textbausteinen ohne zusätzliche Beratung eines Arztes keine wirksame Patientenverfügung erstellen können.
Wie kann man eine wirksame Patientenverfügung erstellen?
Wirksam kann eine Patientenverfügung nur sein, wenn sie detaillierte und eindeutige Angaben darüber macht, welche medizinische Behandlung Sie in welcher Situation wünschen und vor allem welche nicht. Dabei muss der Verfasser auch zu erkennen geben, dass er sich über die eventuell weitreichenden Folgen einer Ablehnung von Behandlungsmaßnahmen im Klaren ist.
Zu einem solch eindeutigen Text gelangt man nur auf einem Weg: über die Inanspruchnahme eines ärztlichen Dienstes und vor allem mit reiflicher eigener Überlegung.
Die Beratung kann man persönlich bei einem Arzttermin erhalten oder durch einen Online-Dienst wie DIPAT.
Im Vergleich: DIPAT vs. kostenloses Patientenverfügung Formular
Ein Blick in eine DIPAT-Patientenverfügung zeigt den Unterschied:
Im Gegensatz zu einem kostenlosen Formular der Patientenverfügung zum Ausdrucken, füllen Sie bei der Erstellung einer DIPAT Patientenverfügung ein ärztlich entwickeltes, intelligentes Online-Interview aus und versetzen sich direkt in die Lage: „Was wäre wenn?”. Dabei beantworten Sie Fragen wie zum Beispiel:
Können Sie sich Krankheitssituationen vorstellen, in denen Sie nicht um jeden Preis weiter leben wollten, sondern jede weitere Behandlung ablehnen? Oder würden Sie umgekehrt sagen: „Egal wie wenig Lebensqualität mir bliebe: Ich will immer und unter allen Umständen weiterleben."?
Wenn Sie morgen einen Kreislaufstillstand erleiden, möchten Sie grundsätzlich wiederbelebt werden?
Würden Sie bei maschineller Beatmung grundsätzlich auch einem Luftröhrenschnitt zustimmen?
Alle Fragen sind mit anschaulichen Beispielen versehen. Medizinische Begrifflichkeiten werden genauestens erklärt.
DIPAT „übersetzt“ Ihre Wünsche im Anschluss in konkrete Therapieverfahren und Diagnosemethoden. Der Anspruch ist es, medizinischen Laien den Zugang zu einer wirksamen Patientenverfügung zu ermöglichen.
In der Patientenverfügung von DIPAT werden so konkrete Therapie- und Diagnoseverfahren benannt. Sie haben die Möglichkeit genau festzulegen, wie in bestimmten Fällen bei bestimmten Symptomen gehandelt werden soll. Das passiert z. B. durch konkrete Angaben, wie: „ein Luftröhrenschnitt im Falle einer akuten Erstickungsgefahr“ oder bei der Unterscheidung zwischen Wachkoma und Locked-in-Syndrom. Außerdem legen Sie Ihre absoluten Therapiegrenzen fest und bestimmen unter anderem, ob Sie eine maschinelle Beatmung, antibiotische Behandlung, kontinuierliche Katecholamininfusion oder eine Hämodialyse beziehungsweise Hämofiltration gestatten. Zu jeder Frage bekommen Sie ausführliche Erklärungen der Fachbegriffe und Beispiele aus der Praxis.
Ein einfaches Muster einer Patientenverfügung zum Ankreuzen nutzt meist nur Textbausteine ohne konkrete Angaben zu Einzelheiten, was die Patientenverfügung leider unwirksam machen kann und Sie in einer Notfallsituation nicht absichert.
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Zusammenfassung:
Reicht zur Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung ein kostenloses Formular zum Ankreuzen aus? Die Antwort ist klar: Nein!
9 von 10 Patientenverfügungen versagen im Ernstfall aus 4 Gründen:
- Sie sind medizinisch zu ungenau formuliert um spezifische Behandlungssituationen abzubilden.
- Die persönliche Willensbildung des Erstellers ist nicht nachvollziehbar und lässt Interpretationsspielraum für den behandelnden Arzt.
- Sie sind meist vor Jahren erstellt worden und es ist fraglich, ob der damals formulierte Patientenwille auch zum Zeitpunkt der Anwendung noch Bestand hat.
- Sie können widersprüchliche Angabe, etwa zur Organspende, enthalten.
Das sind sehr gute Gründe dafür, nicht den einfachsten Weg zu gehen und ein Muster für die Erstellung der Patientenverfügung zu verwenden. Betrachten Sie Formulare für Patientenverfügungen zum kostenlosen Download lediglich als Anregung zur Erstellung Ihrer eigenen, wirksamen Patientenverfügung und holen Sie sich in jedem Fall ärztlichen Rat.

Ein Beitrag von
Annemarie Block
Marketing Managerin
Master of Arts Kommunikations- und Medienwissenschaft
Konzeptioniert und erstellt hochwertige Inhalte zu allen Themen Rund um die medizinische Vorsorge für Sie.