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Geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid bleibt vorerst verboten

Zu Beginn dieses Jahres ist das kürzlich beschlossene Gesetz zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ in Kraft getreten. Bereits nach der Verabschiedung des Gesetzes im November 2015 hatten verschiedene Institutionen angekündigt, Klage gegen das neue Gesetz zu erheben. Nun sind vier Mitglieder des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ mit ihrem Antrag, den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde außer Kraft setzen zu lassen, gescheitert¹. Somit bleibt die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung bis auf weiteres verboten.

Paul Brandenburg bei DIPAT Die Patientenverfügung

Ein Beitrag von

Paul Brandenburg

Gründer und Geschäftsführer

Medizinstudium in Berlin und Japan. Forschung und Veröffentlichungen mit mehreren Preisen. Promotion an der Charité mit Auszeichnung durch die wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ärztliche Ausbildung an Universitätskliniken in Deutschland und der Schweiz.

Als Facharzt seit 2011 deutschlandweit und international in der Notfall- und Intensivmedizin tätig. KulturSPIEGEL-Bestsellerautor und Publizist zum Gesundheitssystem. Regelmäßiger Gesprächspartner von Medien und Politik.

Zitate und Quellen

¹ Süddeutsche Zeitung: Neuer Sterbehilfe-Paragraf: Karlsruhe lehnt Außerkraftsetzung ab. 08.01.2016, www.sueddeutsche.de