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Neue Patientenverfügung der Ärztekammer Niedersachsen

Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat ihre kostenlose Vorlage für die Patientenverfügung aktualisiert. Wir von DIPAT fragen uns: Braucht es uns noch?

Was hat die Ärztekammer Niedersachsen an Ihrer Patientenverfügung verbessert?

Die gute Nachricht: Die Vorlage der Ärztekammer hat sich verbessert. Ihrem Anspruch, den Forderungen des Bundesgerichtshofes nach präziseren Formulierungen nachzukommen, erfüllt sie in einigen Punkten tatsächlich.1 Konkretere und zahlreichere Beispiele sorgen dafür, dass die Patientenverfügung mehr Situationen abdecken kann. Dadurch können Ärzte zielgerichteter handeln. Der Willen des Patienten ist dann klar und deutlich zu erkennen oder zumindest besser zu mutmaßen. Die ÄKN hat erkannt, dass ihre bisherige Vorlage ungenügend war und an einigen Stellen nachgebessert.

Die zweite gute Nachricht lautet: Wir bei DIPAT dürfen unsere Jobs trotzdem behalten. Obwohl die Ärztekammer sich offenbar ein Beispiel an DIPAT genommen hat, fehlen auch in ihrer überarbeiteten Vorlage die entscheidenden Fähigkeiten einer wirksamen Patientenverfügung. Hierauf weist die Ärztekammer indirekt sogar selbst hin: Ohne vorherige ärztliche Konsultation sollte ihre Vorlage nicht angewandt werden, teilte sie mit. Dieser Hinweis lässt den Schluss zu, dass die Ärztekammer ihrer eigenen Vorlage nicht viel zutraut.2

Warum reicht auch diese überarbeitete Vorlage nicht aus?

Nun zu den schlechten Nachrichten: Die ÄKN hat mehr als ein halbes Jahr benötigt, um ihre alte, unzureichende Patientenverfügung auf einen aktuelleren rechtlichen Stand zu bringen. Einen ausreichenden Umfang an konkreten Festlegungen erreicht die Vorlage der Ärztekammer jedoch nicht. Es steht zu befürchten, dass Patientenverfügungen, die auf der Vorlage der Ärztekammer basieren, im Ernstfall wirkungslos bleiben. So etwas möchte DIPAT verhindern. Sobald es rechtliche oder medizinische Änderungen im Bereich Patientenverfügung gibt, informieren wir Sie sofort und geben Ihnen Hinweise zur Umsetzung.

Unerfreulich an den Vorschlägen der Ärztekammer ist übrigens auch: Sollten Sie sich für die Vorlage der ÄKN entscheiden, wird ihr Portemonnaie wieder mal schwerer. Nach Vorstellung der ÄKN sollen Sie darin nämlich eine zusätzliche Karte tragen, die auf die ÄKN-Patientenverfügung hinweist. Wer aber wie DIPAT aus der Notfallmedizin kommt weiss: Dieser Vorschlag geht völlig an der Realität vorbei. Kein Rettungsdienst und keine Klinik durchsucht ihr Portemonnaie nach einer solchen Karte und selbst wenn die zufällig gefunden wird, nützt sie nichts. Denn eine Hinweiskarte, ohne Volltext der Patientenverfügung ist nutzlos.

Anders der Notfallaufkleber von DIPAT für Ihre Krankenversichertenkarte. Mit ihm kann Ihre online hinterlegte DIPAT-Patientenverfügung überall und jederzeit im Volltext abgerufen werden. Und da sich der Aufkleber auf der Versichertenkarte befindet, kann er im Notfall auch gefunden werden – denn diese Karte suchen Rettungsdiensten und Kliniken ganz automatisch von sich aus.

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Franziska Weber bei DIPAT Die Patientenverfügung

Ein Beitrag von

Franziska Weber

Marketing Managerin

M. A. Global Studies

Verantwortlich für das strategische & operative Marketing bei DIPAT.

Zitate und Quellen

1 aerzteblatt.de, 24.04.2017, Ärztekammer Niedersachsen überarbeitet Patientenverfügung
2 aerztekammer niedersachsen, 24.04.2017, [Link nicht mehr vorhanden]