Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel

DIPAT Die Patientenverfügung GmbH mit Sitz in der Spinnereistraße 7, Halle 14, 04179 Leipzig, Deutschland, bietet auf der Website https://www.facebook.com/DIPATde ein Gewinnspiel an. An diesem Gewinnspiel können Sie entsprechend der nachfolgenden Bestimmungen kostenlos und unverbindlich teilnehmen.

§ 1 Gewinnspiel

  1. Das Gewinnspiel wird von DIPAT Die Patientenverfügung durchgeführt. DIPAT wählt auch die Preise aus.
  2. Teilnehmer sollen die Gewinnspielaufgabe des Facebook-Posts erfüllen. Sie besteht in der Beantwortung einer Frage über die Kommentarfunktion.
  3. Der Teilnahmezeitraum ist vom 30.09. bis einschließlich 31.10.2019.
  4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unverbindlich. Teilnehmer werden nicht verpflichtet, kostenpflichtige Leistungen von DIPAT in Anspruch zu nehmen. Auch andere Nutzungsgebühren müssen sie nicht bezahlen.
  5. Bei dem Gewinnspiel handelt es sich um eine Verlosung. Es wird insgesamt 15 Gewinner geben, die durch das DIPAT Social Media Team ermittelt werden. Am 01.11.2019 werden sie durch einen Facebookpost bekannt gegeben.

§ 2 Teilnehmer

  1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen ab dem 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  2. Nicht zulässig ist eine Teilnahme im Rahmen von bzw. als Mitglied von Gewinnspielclubs oder durch Nutzung automatisierter Einträge beispielsweise mittels Gewinnspiel-Robots.
  3. Die Gewinnspielteilnahme ist nur ein mal und ausschließlich im eigenen Namen und zur eigenen Nutzung möglich.

§ 3 Gewinn

  1. Zehn der 15 Gewinner erhalten jeweils einen DIPAT-Gutschein im Wert von achtundvierzig Euro. Die fünf weiteren Gewinner erhalten jeweils zwei Eintrittskarten für die Live Show “Werde unaufhaltsam“ mit Bestsellerautor und Berliner Radiolegende Ingo Hoppe (Termin: 30.11.2019 in Berlin).
  2. Es ist keine Barauszahlung der Gewinne möglich. Die Gutscheine sind auch nicht mit weiteren Gutscheinen oder Rabatten kombinierbar. Sie können jeweils nur einmal eingelöst werden.
  3. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
  4. Die Gewinner werden aufgefordert, eine private Nachricht mit den jeweiligen Adressdaten an kundendienst@dipat.de zu senden, damit ihnen der Gewinn zugesandt werden kann. Der Versand erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Nachricht. Meldet sich der Gewinner bei erbetener Antwort nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Gewinnmitteilung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail/Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich.
  5. Für die korrekte Versteuerung des Gewinns ist grundsätzlich der Gewinner verantwortlich, es sei denn, DIPAT Die Patientenverfügung ist dazu nach geltendem Recht verpflichtet.

§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel

  1. Mitarbeiter des Unternehmens DIPAT Die Patientenverfügung sowie deren Angehörige können nicht an diesem Gewinnspiel teilnehmen.
  2. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich DIPAT Die Patientenverfügung das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
  3. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

  1. DIPAT Die Patientenverfügung kann das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden. Von dieser Möglichkeit macht DIPAT insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann.
  2. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann DIPAT Die Patientenverfügung von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.

§ 6 Verfall das Anspruchs auf den Preis

  1. Wenn einem Gewinner sein Preis nicht binnen vierzehn Tagen nach der Ziehung übermittelt werden kann, verfällt der Gewinnanspruch. Das ist beispielsweise möglich, wenn die Gewinnbenachrichtigung und/oder die Gewinnzustellung scheitern.
  2. Der Anspruch auf den Preis verfällt ebenfalls, wenn der ermittelte Gewinner die Annahme verweigert.

§ 7 Datenschutz

  1. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für die Teilnahme am Gewinnspiel verarbeitet. Dabei werden die gesetzlichen Bestimmungen selbstverständlich beachtet.
  2. DIPAT Die Patientenverfügung ist berechtigt, die Daten des Gewinners Dritten zu übermitteln, sofern dies für die Auslieferung des Gewinns notwendig ist.
  3. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden sich in den allgemeinen Datenschutzbestimmungen von DIPAT Die Patientenverfügung GmbH https://www.dipat.de/datenschutz

§ 8 Haftung

  1. Eine Haftung seitens DIPAT Die Patientenverfügung besteht nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei:
    1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der DIPAT Die Patientenverfügung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DIPAT Die Patientenverfügung beruhen. Sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der DIPAT Die Patientenverfügung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen DIPATs beruhen.
    2. Bei der Verletzung von sog. Kardinalpflichten, also solchen wesentlichen Pflichten, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrages unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Teilnehmer daher regelmäßig vertrauen darf, da im Falle einer Nichteinhaltung die Durchführung des Vertrages gefährdet würde. Die Haftung ist in diesem Fall auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
    3. Im Falle der Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes.

§ 9 Promotion auf Facebook

  1. Diese Promotion Maßnahme ist kein Bestandteil des Facebook-Netzwerkes und wird von Facebook weder angeboten noch unterstützt, organisiert oder überprüft. Der Veranstalter dieses Gewinnspiels ist DIPAT Die Patientenverfügung, alle angegebenen Informationen werden nicht Facebook bereitgestellt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Verlosung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
  2. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und DIPAT Die Patientenverfügung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund dieser Bestimmungen oder den daraus resultierenden bzw. unter deren Einbeziehung zustande gekommenen Rechtsverhältnissen ist der Sitz des Unternehmens in Leipzig.