Im Ernstfall kann medizinisches Fachpersonal Patientenverfügungen über den Notfallabruf einsehen. Der Abruf erfolgt über den nachfolgenden Button. Sobald ein Notfallabruf erfolgt, werden der Kunde und die angegebenen Notfallkontakte per E-Mail über den Abruf benachrichtigt.
Selbstverständlich können Sie den Notfallabruf Ihrer Patientenverfügung testen. Hierfür benötigen Sie Ihren Notfallabruf-Code von Ihrem Notfallaufkleber und die Nummer Ihres Identifikationsdokuments (z.B. Versichertennummer auf Ihrer Krankenkassenkarte).
Bitte beachten Sie, dass auch bei einem Test Ihre Notfallkontakte über den Abruf informiert werden.