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Berlin, 22.02.2016

Die Hauptverwaltung der Techniker Krankenkasse (TK) teilte heute auf Anfrage mit, Ihren Versicherten die Nutzungskosten für DIPAT Die Patientenverfügung freiwillig zu erstatten. Voraussetzung sei die Teilnahme der bzw. des Versicherten an einem TK-Bonusprogramm, in dem zuvor Erstattungsbeträge erworben wurden. Um sich die derzeit € 48,- (für 4 volle Jahre) rückerstatten zu lassen, müssten TK-Versicherte die DIPAT- Rechnung dann nach Erhalt bei der Krankenkasse einreichen.

DIPAT-Gründer Dr. med. Paul Brandenburg: „Die TK stellte ausdrücklich fest, dass die Erstattung erfolgt, weil DIPAT innerhalb seiner Patientenverfügung zugleich die Erfassung relevanter Notfalldaten sicherstellt: u.a. Vorerkrankungen, Medikamente, Entscheidungen zur Organspende, behandelnde Ärzte, Kontaktpersonen. Wir freuen uns über diese wegweisende Entscheidung und hoffen, dass andere Kassen nachziehen.“

Das Fachblatt Medical Tribune hatte in seiner Ausgabe vom 19.2.16 zuletzt positiv über DIPAT berichtet. Insbesondere der Signalaufkleber mit persönlichem Notfallabrufcode für die Krankenversichertenkarte sei eine „elegante Lösung“. Aus ganz Deutschland registriert sich seitdem eine täglich stetig steigende Zahl von Ärztinnen und Ärzten selbst als DIPAT-Nutzer. „Uns erreichen immer wieder begeisterte Schreiben und Anrufe aus dem ärztlichen Kollegenkreis“, sagt Notfallmediziner Brandenburg. „Die Kollegen bestätigen, dass DIPAT mit seinem neuartigen ärztlichen Dienst eine wichtige Versorgungslücke schließt und eine perfekte Ergänzung der hausärztlichen Arbeit darstelle.“

Nachtrag 12.03.2016

Eine frühere Fassung der Mitteilung lies die Auslegung zu, die Techniker Krankenkasse erstatte im genannten Rahmen speziell die Leistung von DIPAT. Dies ist nicht der Fall. Die Erstattung erfolgt anbieterunabhängig. Mit ihr ist keinerlei Qualitätsaussage über bzw. Empfehlung von DIPAT verbunden.

Nachtrag 16.05.2018

Zum 1. Januar 2018 ist eine Änderung der Satzung der TK in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt ist ein geänderter Leistungskatalog für die TK-Gesundheitsdividende gültig. Darin ist die Kostenübernahme für einen Dokumentenservice für Notfälle nicht mehr enthalten. Seit dem 1. Januar 2018 kann somit keine Kostenerstattung für DIPAT mehr erfolgen.

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