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Berlin, 09.02.2017

Ist meine Patientenverfügung im Ernstfall wirksam? Arzt und Online-Gründer bietet kostenlose Beratung an.

Umfragen haben ergeben: Fast alle Patientenverfügungen sind im Ernstfall unwirksam. Untermauert wird dieses Ergebnis durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem vergangenen Jahr. Es besagt: Patientenverfügungen müssen sehr genau formuliert sein, damit der Wille des Patienten durch die Ärzte im Akutfall im Krankenhaus umgesetzt wird (Az. XII ZB 61/16). Der Berliner Arzt und Online-Gründer Dr. Paul Brandenburg bietet nun eine kostenfreie persönliche Beratung zur Wirksamkeit alter Patientenverfügungen.

Dr. Paul Brandenburg weiß, was in einer Patientenverfügung stehen muss, damit sie wirkt: „Durch meine Tätigkeit als Notarzt und Intensivmediziner, weiß ich genau, wie Verfügungen formuliert sein müssen, damit Patienten so behandelt werden, wie sie es sich für den Fall einer schweren Erkrankung wünschen.“ Tatsächlich ist die korrekte Formulierung für Laien nicht ohne Weiteres möglich, denn sie beinhaltet viele Fachbegriffe. Auch ist es schwierig, eine bereits verfasste Patientenverfügung zu überprüfen, da medizinische und juristische Expertise vonnöten sind. Deshalb bietet Brandenburg jetzt einen ganz besonderen Service an: Auf Wunsch prüft er im persönlichen Telefongespräch Patientenverfügungen von Menschen, die sich unsicher sind, ob ihre eigene Verfügung so formuliert ist, dass sie eines Tages auch wirkt. Auf der Website kann jeder einen Telefon-Termin mit dem Notarzt und Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. Paul Brandenburg vereinbaren. Diese Beratung ist kostenlos. Das Angebot ist zeitlich begrenzt.

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