6 min Lesedauer |

Traurige Normalität: Wie Kliniken bewusstlose Patienten ausnutzen

Ein bewusstloser Mann liegt mehrere Wochen auf der Intensivstation, obwohl er dies in seiner Patientenverfügung ablehnt. Warum hat die Klinik gegen den Patientenwillen gehandelt?

Der STERN nennt es zutreffend „Das Geschäft mit dem Sterben“ (STERN-Ausgabe vom 11.1.2017): Eine Dresdner Klinik hatte Ende 2016 einen bewusstlosen Mann gegen seinen Willen wochenlang auf der Intensivstation behandelt. In seiner Patientenverfügung, die den Ärzten frühzeitig vorlag, hatte der Mann dies unmissverständlich abgelehnt. Auch die wiederholten Proteste der vorsorgebevollmächtigten Ehefrau und Töchter ignorierten die Ärzte. Erst als ein Gericht einschritt, verlegte das Krankenhaus den schwer hirngeschädigten Mann von der Intensivstation. Für die wochenlange Beatmungsbehandlung, die zu jeder Zeit gegen den Willen des Mannes erfolgte, stellte die Klinik über 75.000 Euro in Rechnung. Intensivmediziner Dr. Matthias Thöns kommentierte im STERN ebenso eindeutig wie zutreffend: „Das Patientenwohl steht (…) nicht mehr an erster Stelle, sondern an erster Stelle steht: Was kann man mit dem Patienten für Prozeduren machen und was ist der Erlös dabei?“

„Patienten werden teilweise nur weiterbeatmet, weil damit extrem viel Geld zu verdienen ist“

Dieser Einschätzung schließt sich Dr. Paul Brandenburg, Gründer von DIPAT, an:

Dieser Fall scheint besonders krass, ähnliches geschieht aber täglich in deutschen Krankenhäusern. Besonders Beatmungspatienten sind in den Augen vieler Klinikbetreiber nur noch Mittel zum Zwecke des Geldmachens. Diese Patienten werden teilweise nur weiterbeatmet, weil damit extrem viel Geld zu verdienen ist. Ob zugleich noch Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht, spielt in vielen Kliniken keine Rolle. Ich habe dies selbst als Arzt in der Notfall- und Intensivmedizin immer wieder erleben müssen.

Ein neues Extrem der Skrupellosigkeit

„Dass eine Klinik aber, wie im vorliegenden Fall, offenbar bereit ist auch gegen eine eindeutige Patientenverfügung offen zu verstoßen“, so Brandenburg weiter, „ist ein neues Extrem der Skrupellosigkeit“. Ursache solch kriminellen Vorgehens von Ärzten und Kliniken ist aus Sicht des DIPAT-Gründers das problematische Vergütungssystem der Krankenhäuser, das sogenannte DRG-System. Es verleitet Kliniken zu Verhaltensweisen wie hier in Dresden. „Alle Systemfehler aber“, stellt Brandenburg klar „entschuldigt die beteiligten Ärzte in keiner Weise. Es wäre deren Aufgabe gewesen, sich der Geldgier ihrer Klinik zu verweigern. Stattdessen scheinen sie sich zu Komplizen gemacht zu haben.“

DIPAT unterstützt seine Nutzer bei der Durchsetzung der Patientenverfügung

Sollte ein DIPAT-Nutzer oder eine DIPAT-Nutzerin einmal in ähnliche Lage geraten, stellt Dr. Brandenburg fest, wird DIPAT ihm bzw. ihr mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln beistehen, seine bzw. ihre Patientenverfügung durchzusetzen.

Muster eines DIPAT Signalaufkleber auf einer Gesundheitskarte mit Abrufcode für die vollständige Patientenverfügung
Sie wollen selbst entscheiden?

Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung, damit es kein anderer tut.

  • leicht verständlich
  • auf Sie persönlich zugeschnitten
  • 30 Tage unverbindlich testen
Paul Brandenburg bei DIPAT Die Patientenverfügung

Ein Beitrag von

Paul Brandenburg

Gründer und Geschäftsführer

Medizinstudium in Berlin und Japan. Forschung und Veröffentlichungen mit mehreren Preisen. Promotion an der Charité mit Auszeichnung durch die wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ärztliche Ausbildung an Universitätskliniken in Deutschland und der Schweiz.

Als Facharzt seit 2011 deutschlandweit und international in der Notfall- und Intensivmedizin tätig. KulturSPIEGEL-Bestsellerautor und Publizist zum Gesundheitssystem. Regelmäßiger Gesprächspartner von Medien und Politik.