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Wissenswertes zu den Themen Patientenverfügung & Vorsorge

DIPAT liefert stets aktuelle und wichtige Informationen zu Patientenverfügung & Vorsorge. Sollten Ihnen zu einem Thema Informationen fehlen, nutzen Sie unsere FAQ oder schreiben Sie uns.

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Kostenlose Patientenverfügung ausdrucken und ankreuzen, fertig - schnell und kostenlos: Das scheint für viele beim Thema Patientenverfügung die einfachste Lösung zu sein.

Tatsächlich gibt es im Internet ein riesiges Angebot kostenloser Vordrucke und Formulare für Patientenverfügungen zum Ausdrucken. Sie versprechen einen schnellen Weg zur Vorsorge sollten aber dringend nur als Orientierungshilfe gesehen werden. Denn fast immer bergen diese Vorlagen ein erhebliches Risiko.

Wir diskutieren die Probleme von Vordrucken für Patientenverfügungen und zeigen Ihnen wie Sie eine wirksame Patientenverfügung online erstellen.

Letzte Beiträge

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Menschen, die zuhause gepflegt werden, sind zahlreichen Risiken ausgesetzt. Einerseits sprechen sich die vielen an der Pflege beteiligten Personen oftmals zu wenig ab. Andererseits sind die Verantwortungsbereiche oft nicht klar abgegrenzt. Die gemeinnützige Stiftung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ hat nun sieben Handlungsfelder erarbeitet, die zeigen, welche Probleme es aktuell in der ambulanten Pflege gibt und was man tun kann, um diese Probleme zu lösen.

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Viele alte und pflegebedürftige Menschen verlieren den Kontakt zu ihren Mitmenschen. Darunter leiden sie oftmals genauso sehr wie unter körperlichen Schmerzen. Der Prozess des sogenannten „sozialen Sterbens“ führt oft dazu, dass Patienten sich während ihres körperlichen Sterbens zusätzlich einsam und verlassen fühlen.

Dieses tragische Schicksal drängt Politik und Gesellschaft zu handeln. Wir müssen endlich Wege finden, um das wachsende Einsamkeitsproblem in unserem Land zu lösen.

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Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ihre Hinweise zu Vorsorgedokumenten aktualisiert. Was ist für Patienten wichtig? Und was sollte man zusätzlich bedenken?

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Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Patienten: Der eindeutige Wunsch in einer Patientenverfügung sterben zu wollen, muss respektiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Wunsch dadurch zum Ausdruck kommt, dass eine bestimmte Behandlung oder ein bestimmter Krankheitszustand abgelehnt wird. Letzteres war bisher nicht allgemein als zulässige Festlegungsmöglichkeit anerkannt.

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Gestern wurde eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14. November 2018 bekannt. In seinem neuen Urteil (Aktenzeichen XII ZB 107/18) stärkt der BGH die Patientenverfügung. Indirekt bestätigt das Gericht dabei: Die von DIPAT-Gründer Dr. med. Paul Brandenburg entwickelte Form der Patientenverfügung ist der richtige Weg, die Wirksamkeit zu sichern. Ausdrücklich bekräftigt hat der BGH die Notwendigkeit maximaler medizinischer Genauigkeit bei allen Festlegungen.

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Wird nun jeder automatisch Organspender? Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit seinem jüngsten Vorschlag eine Diskussion ausgelöst.

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Die politische Late Night Show aus dem ZDF „Mann, Sieber!“ traf den Nagel auf den Kopf. Was in der Realität zweifellos dramatischer und komplizierter ist, wurde hier kabarettistisch in wenigen Minuten erklärt: Die Diskrepanz zwischen dem, was eine Sterbende und ihre Angehörigen möchten und dem, was eine gewinnorientierte Klinik möchte.

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„Mein ganzer Körper ist nur noch Schmerz. Die Schäden, die mir zugefügt worden sind, und das, was mir noch bevor steht, heißt lebenslänglich.“ sagt eine anonyme Patientin der WDR-Doku „Operieren und kassieren – Ein Klinik-Daten-Krimi“.