DIPAT liefert stets aktuelle und wichtige Informationen zu Patientenverfügung & Vorsorge. Sollten Ihnen zu einem Thema Informationen fehlen, nutzen Sie unsere FAQ oder schreiben Sie uns.
03. Juli 2018 | 2 min. Lesedauer
Die Verbraucherzentrale hat verschiedene Anbieter von Online-Patientenverfügungen getestet. Ihr Ergebnis: „Teurer ist nicht immer besser”. Wie erkenne ich einen geeigneten Anbieter?
23. August 2017 | 11 min. Lesedauer
In einer Patientenverfügung können Sie regeln, welche medizinische Versorgung Sie im Notfall möchten, wenn Sie sich einem Arzt nicht mehr selbst mitteilen können. Was so einfach klingt, birgt jedoch viele Tücken: Denn 9 von 10 Patientenverfügungen versagen im Ernstfall. Zwar gibt es online viele Informationen zu diesem Thema – leider aber auch sehr viele falsche. Um mehr Klarheit über Patientenverfügungen zu schaffen, haben wir die wichtigsten Informationen aus ärztlicher Sicht für Sie zusammengestellt.
15. März 2017 | 11 min. Lesedauer
Möchten Sie Ihrem Partner oder einer anderen nahestehenden Person eine Vorsorgevollmacht ausstellen? Dann sollten Sie wissen, was eine Vorsorgevollmacht ist und wo der Unterschied zur Patientenverfügung liegt.
Am 1. September 2009 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Im Rahmen dessen wurde festgelegt, was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist. Das Vorsorgedokument soll die Möglichkeiten von Patienten verbessern, auch in medizinischen Notsituationen über sich selbst zu bestimmen. Bis heute sind aber nur zirka drei Prozent aller Patientenverfügungen in der Lage, den Willen des Verfassers wirksam zu schützen. Der ärztliche Online-Dienst DIPAT bietet eine Lösung für dieses Problem.
Gegenwärtig können gesetzliche Krankenkassen in der Regel keine E-Health-Dienste oder auch „digitalen Gesundheitsanwendungen” bezahlen – und das, obwohl solche Anwendungen „große Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung”1 bieten. Um diesen Zustand zu ändern, bringt das Bundesministerium für Gesundheit nun das „Digitale Versorgung-Gesetz” (DVG) auf den Weg. Durch dieses neue Gesetz sollen E-Health-Dienste von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden und so mehr Patienten erreichen. Wird alles wie geplant umgesetzt, bedeutet das einen dramatischen Eingriff der Politik in das ansonsten von einer verschlossenen „Selbstverwaltung” beherrschte Gesundheitssystem.
In unserer letzten Pressemitteilung haben wir es versprochen: „Mit der Millioneninvestition beabsichtigen wir, unseren Service zu erweitern und Marktführer in Deutschland zu werden.” Jetzt folgen Taten.
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