Starke Gemeinschaft: DIPAT ist Genossenschaft

Über die Gründe, Folgen und Vorteile für Kundinnen und Kunden sprachen wir mit Vorstandsmitglied Jeanette Baudach

Jetzt ist es offiziell: DIPAT ist eine eingetragene Genossenschaft. Dank der neuen Unabhängigkeit kann sich das Unternehmen noch stärker für die Interessen seiner Kundinnen und Kunden einsetzen. Die Genossenschaftsmitglieder bestimmen über Produkte und Ausrichtung mit, für alle anderen ändert sich nichts.

DIPAT war seit der Gründung im Jahr 2015 eine GmbH. Warum haben Sie sich jetzt entschieden, das Unternehmen in eine Genossenschaft umzuwandeln?

Jeanette Baudach: In den ersten Unternehmensjahren haben wirdarauf hingearbeitet, dass die Digitalisierung endlich im Gesundheitswesen ankommt. Unser Ziel war, die DIPAT Online Patientenverfügung dabei als Teil der Krankenkassenversorgung und digitalen Patientenakte zu etablieren. Doch in den letzten zwei Jahren hat sich an der Gesamtsituation nicht viel geändert und uns wurde klar: Wir können und wollen nicht mehr länger auf eine flächendeckende digitale und am Patientenwohl orientierte Gesundheitsversorgung in Deutschland warten. Die wird es hier, so fürchte ich, auch weiterhin nicht geben. Dabei sind derlei Reformen mehr als überfällig - wie zum Beispiel ein Organspenderegister. Stattdessen überwiegen  weiterhin wirtschaftliche Zwänge, die die Versorgung von Patientinnen und Patienten der Rentabilität unterorden. Das gilt letztlich auch für uns als Unternehmen und  unsere Kundinnen und Kunden: Solange sie selbst für die Absicherung ihres Patientenwillens durch eine wirksame Patientenverfügung von DIPAT bezahlen müssen, können wir als GmbH dem Profitdruck nicht weiter gerecht werden. Als logische Konsequenz aus dieser Erkenntnis folgte der Entschluss: Wir überführen die Idee in eine Genossenschaft und sichern so unsere Unabhängigkeit.

Zur Person

Seit 2017 ist Jeanette Baudach bei DIPAT. Die Diplom-Betriebswirtin verantwortete als operative Leiterin einige Jahre den Bereich Finanzen und Service. Als Geschäftsführerin zeichnete sie seit Juni 2021 für den Erfolg von DIPAT verantwortlich. Im Herbst 2022 gründete sie die DIPAT Vorsorgegenossenschaft eG, um die Leistungen von DIPAT zukunftssicher und im Dienste des Genossenschaftsgedanken weiterentwickeln zu können.

DIPAT als Genossenschaft - was heißt das denn für Ihre Kundinnen und Kunden? Ändert sich für sie etwas, zum Beispiel die Höhe des Jahresbeitrags?

Jeanette Baudach: An unserer DIPAT Online Patientenverfügung und deren Nutzung ändert sich nichts. Es gibt jetzt allerdings für unsere Kundinnen und Kunden die Chance, als Genossenschaftsmitglied ein Teil des Unternehmens zu werden. Sie haben also die Wahl, ob sie lediglich das Produkt für 68 Euro im Jahr nutzen möchten oder ob ein Kunde / eine Kundin in die Genossenschaft investiert und damit langfristig die Geschicke der Gemeinschaft mitbestimmt. Das ist schon ab einem Anteil in Höhe von 248 Euro möglich, der jährliche Beitrag für die Vorsorgedokumente reduziert sich dann nur noch auf einen Selbstkostenpreis- im nächsten Jahr von 18,81 Euro.

Hat die Umwandlung in eine Genossenschaft eigentlich auch Nachteile für die Mitglieder, die Kundschaft oder das Team?

Jeanette Baudach: Nein, im Gegenteil! Weil wir als Genossenschaft unabhängig sind, können wir die Interessen der Kundinnen und Kunden noch viel stärker berücksichtigen. Geht es zum Beispiel künftig darum, wie wir unser Produktangebot erweitern, entscheiden darüber die Mitglieder. Dabei hat jedes Mitglied nur eine Stimme - egal, wie viele Anteile jemand hält. Für das Team fällt der Druck weg, immer auch profitorientiert zu agieren. Dafür sind sie jetzt allerdings nicht nur unseren Kundinnen und Kunden verpflichtet, sondern auch Hunderten von Mitgliedern. Der Vertrauensvorschuss ist enorm - wir alle sind uns der Verantwortung sehr bewusst.

Wer sind die Mitglieder in Ihrer Genossenschaft? Und können Interessierte noch Mitglied werden?

Jeanette Baudach: Bisher sind unsere Mitglieder zu 100 Prozent  auch Kundinnen und Kunden von DIPAT. Einige sind schon von Anfang an dabei, über deren Vertrauen und die Unterstützung freue ich mich besonders. Künftig können auch juristische Personen Mitglied werden, wie eingetragene Vereine, Stiftungen oder andere Genossenschaften. Ich bin schon gespannt, mit wem wir durch diese Möglichkeit zusammenarbeiten können. Darüber hinaus kann DIPAT beispielsweise auch als steuerfreier “benefit” für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten werden, das ist für viele Arbeitgeber im Bereich Pflege und Gesundheitsversorgung interessant. Alle nötigen Informationen dazu stellen wir auf unserer Webseite bereit.

Macht DIPAT als Genossenschaft denn jetzt überhaupt noch Gewinne – und was passiert gegebenenfalls mit den Überschüssen?

Jeanette Baudach: Grundsätzlich kann eine Genossenschaft Gewinne erwirtschaften, das ist aber nicht unser primäres Ziel. Wichtig ist uns natürlich, dass alle Kosten gedeckt sind und wir dazu noch in die Weiterentwicklung unseres Produkts investieren können. Bleibt dann noch etwas übrig, zahlen wir eine Dividende an unsere Mitglieder aus. Ich halte es aber für unseriös, damit zu werben oder Versprechungen zu machen. Die letzten Monate und Jahre haben uns allen gezeigt, dass Dinge passieren können, die nicht vorhersehbar sind und für unwahrscheinlich gelten.

Ändern sich durch die Umwandlung in eine Genossenschaft der Markenkern, die inhaltliche Ausrichtung oder die Ziele von DIPAT?

Jeanette Baudach: Nein, ich glaube sogar, wir sind dadurch unserem Markenkern noch näher gekommen: Vertrauen, Glaubwürdigkeit, Unabhängigkeit - alles das lässt sich besser schützen und erreichen, wenn wir als Genossenschaft gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Ich bin stolz darauf, dass wir diesen Schritt gegangen sind, und ich bin sehr gespannt auf unsere Zukunft als neue DIPAT Vorsorgegenossenschaft eG.

Heike Byn bei DIPAT Die Patientenverfügung

Ein Beitrag von

Heike Byn

Freie Autorin & Journalistin

Verfasst medizinisch fundierte Fachartikel mit Expertise vor allem in Gesundheits-, Familien- und Gesellschaftsthemen.