Patientenverfügung sinnvoll ergänzen
Welche Vorsorgedokumente sollte ich haben?
Eine Patientenverfügung ist ein großer Schritt auf dem Weg zur optimalen Vorsorge. So sind Sie für den medizinischen Notfall gut gerüstet. Wer in Sachen Vorsorge weitergehen möchte, kommt auch an Themen wie gesetzlicher Betreuer, Testament, Sorgerecht oder Bestattung nicht vorbei. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Vorsorgedokumente dazu vor. Für wen sind sie relevant? Was muss drinstehen? Und wo bewahrt man sie auf?
Optimal vorsorgen mit fünf wichtigen Vorsorgedokumenten
Ein Unfall mit schweren Folgen, eine fortschreitende Demenz, eine chronische Erkrankung: Es gibt viele Gründe, warum eine Patientenverfügung (hier verlinken) sinnvoll ist. Wer sich mit dem Thema befasst, denkt oft weiter: Welche Situationen möchte ich noch regeln? Wer soll in meinem Sinn handeln, wenn ich mich nicht äußern kann oder gestorben bin? Es sind vor allem fünf wichtige Dokumente, die Ihnen helfen, das Nötige verbindlich zu regeln:
Wir geben Ihnen einen Überblick über diese Vorsorgedokumente, können Sie aber nicht rechtlich beraten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Gericht, einen Anwalt oder Notar.
1. Was ist eine Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht einen Betreuer für den Fall vor, dass Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls persönliche Angelegenheiten nicht mehr regeln können. Eine zum Betreuer ernannte Person in einer Betreuungsverfügung wird vom Gericht bestätigt, kontrolliert und muss dort auch Bericht erstatten.
Brauche ich eine Betreuungsverfügung?
Eine Patientenverfügung ist zwar individuell, regelt aber nicht jedes Detail. Mit einer Betreuungsverfügung kann Ihr Betreuer in Situationen entscheiden, die die Patientenverfügung trotz aller Genauigkeit nicht abdeckt. Wer keine Betreuungsverfügung hat, für den bestimmt das Gericht einen Betreuer. Das ist nicht immer jemand aus der Familie, manchmal benennt das Gericht auch einen Berufsbetreuer.
Wie schreibe ich eine Betreuungsverfügung?
Für die meisten Fälle reicht die einfache und kostenlose Vorlage für eine Betreuungsverfügung des Bundesjustizministeriums. Als sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung können DIPAT-Nutzer die Betreuungsverfügung optional und kostenlos gleich mit erstellen und online hinterlegen.
Wann ist eine Betreuungsverfügung gültig?
Die Betreuungsverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben werden – am besten auch vom jeweiligen Wunschbetreuer. Wird dann im Ernstfall ein Antrag auf Betreuung beim Betreuungsgericht eingereicht, prüft und bestätigt das Gericht den genannten Betreuer per Beschluss.
Wo bewahre ich meine Betreuungsverfügung auf?
Für DIPAT-Kunden ist die Betreuungsverfügung in die Patientenverfügung integriert und online verfügbar, damit Ihre Angehörigen und/oder Ihr Betreuer sie sofort zur Hand haben.
Ansonsten gilt: Bewahren Sie die Betreuungsverfügung an einem Ort auf, den Ihr potenzieller Betreuer kennt. Sie können das Dokument auch kostenlos beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Beachten Sie: Dort wird aber nur die Existenz der Betreuungsverfügung bestätigt, nicht ihr Inhalt!
Zusammenfassung:
- Mit einer Betreuungsverfügung benennen Sie einen Betreuer für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können
- Sie füllt auch Regelungslücken, die eine Patientenverfügung nicht schließt
- Für DIPAT-Kunden ist die Betreuungsverfügung Bestandteil der Patientenverfügung und im Notfall online sofort verfügbar
2. Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Sie können mit einer Vorsorgevollmacht jemanden bevollmächtigen, stellvertretend für Sie in allen Lebensbereichen zu handeln. Mit einer Vorsorgevollmacht kann Ihr Bevollmächtigter Handlungen für Sie erledigen, ohne sich vor jemandem verantworten zu müssen. Im Gegensatz zu einem in der Betreuungsverfügung genannten Betreuer wird der Bevollmächtigte nicht vom Gericht kontrolliert und muss dort auch nicht Bericht erstatten. In dieser Freiheit liegt gleichzeitig aber auch eine Gefahr für Missbrauch Ihrer Vorsorgevollmacht.
Für wen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt ein Gericht einen Betreuer für Sie, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können und etwas Wichtiges entschieden werden muss.
Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?
Meist reicht es aus, wenn Sie das Vorsorgedokument mit einer kostenfreien Vorlage erstellen, wie sie das Bundesministerium der Justiz bietet.
Wie wird eine Vorsorgevollmacht wirksam?
Die Vorsorgevollmacht gilt mit Ihrer Unterschrift und braucht keine Beglaubigung. Ausnahme: Wenn Sie komplexere Dinge wie den Umgang mit Immobilienbesitz oder eigenen Unternehmen regeln wollen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Wo hinterlege ich eine Vorsorgevollmacht?
Als Ergänzung zur Patientenverfügung von DIPAT können Sie kostenlos und zusätzlich auch Ihre Vorsorgevollmacht erstellen. Die Vollmacht ist wie die Patientenverfügung online verfügbar und im Notfall jederzeit abrufbar.
Sie können die Vorsorgevollmacht auch zuhause aufbewahren und dem Bevollmächtigten eine Kopie geben. Zusätzlich kann man das Dokument auch beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Beachten Sie: Dort wird nur die Existenz der Vollmacht bestätigt, ihr Inhalt nicht.
Zusammenfassung:
- Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person, stellvertretend für Sie in wichtigen Bereichen des Lebens zu handeln
- Zum Erstellen reicht eine einfache Vorlage, die Vorsorgevollmacht muss nicht beglaubigt werden
- Für DIPAT-Nutzer ist sie ein kostenloses, ergänzender Teil der Patientenverfügung
3. Was ist eigentlich eine Sorgerechtsverfügung?
Eine Sorgerechtsverfügung sichert minderjährige Kinder ab, falls Eltern sterben. Mit dem Dokument schlagen Sie dem Gericht einen volljährigen Vormund für Ihr/e Kind/er vor. Das muss kein Verwandter oder Taufpate sein, Sie können auch jemanden außerhalb der Familie bestimmen. Die Vormundschaft ist aufteilbar: So kann eine Person die Erziehung der Kinder übernehmen, eine andere die Nachlassverwaltung regeln.
Für wen ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll?
Für viele Eltern minderjähriger Kinder ist es ein gutes Gefühl, für den Fall vorzusorgen, dass der Nachwuchs Vater und Mutter zugleich verliert. Ohne Sorgerechtsverfügung bestimmen Familiengericht oder Jugendamt einen Vormund. In der Regel ist das ein naher Verwandter. Erst ab 14 Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht.
Stirbt ein Elternteil mit alleinigem Sorgerecht, überträgt es das Familiengericht dem anderen Elternteil – wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Deshalb setzen vor allem viele Alleinerziehende Sorgerechtsverfügungen auf.
Wichtig: Auch mit einer Sorgerechtsverfügung prüft das Gericht, ob die genannte Person zum Vormund geeignet ist. Hat es keine Bedenken, erhält der Wunschvormund mit großer Wahrscheinlichkeit das Sorgerecht.
Was muss in einer Sorgerechtsverfügung stehen?
Für eine Sorgerechtsverfügung reichen die Nennung des gewünschten Vormunds, die Angabe von Datum und Ort sowie die eigenhändige Unterschrift. Sprechen Sie vorher mit der Person, der Sie das Sorgerecht übertragen wollen. So wissen Sie, ob sie die Aufgabe auch annehmen will. Überprüfen Sie die Verfügung regelmäßig. Ihr Verhältnis zum Vormund kann sich ändern, Ihre Vertrauensperson in eine neue Lebenssituation kommen oder sich die Aufgabe nicht mehr zutrauen.
Sie dürfen auch bestimmte Personen mit einer entsprechenden Begründung davon ausschließen, das Sorgerecht auszuüben.
Wie wird eine Sorgerechtsverfügung gültig?
Eine vollständige Sorgerechtsverfügung ist zwar rechtsgültig – rechtlich bindend ist sie damit aber nicht: Das Familiengericht muss sich nicht an eine Sorgerechtsverfügung halten. Zum Beispiel, wenn es erhebliche Zweifel an der Eignung eines Vormundes hat.
Wo bewahre ich eine Sorgerechtsverfügung auf?
Bewahren Sie das Dokument an einem Ort auf, auf den andere Personen oder Angehörige im Notfall zugreifen können. Zum Beispiel in einem Notfallordner. Sinnvoll ist auch, dass Ihr Wunschvormund eine Kopie der Sorgerechtsverfügung hat.
Sie können die Sorgerechtsverfügung auch beim Notar oder Familiengericht gegen eine Verwaltungsgebühr hinterlegen.
Zusammenfassung:
- Eine Sorgerechtsverfügung benennt einen Vormund, der im Falle Ihres Todes das Sorgerecht für Ihr/e Kind/er ausüben soll.
- Das Dokument braucht keine besondere Form – außer Ihrer Unterschrift sowie den Angaben von Ort und Datum.
- Die Verfügung ist fürs Vormundschaftsgericht nicht bindend. Es kann einen anderen Vormund bestimmen, wenn es den Wunschvormund für ungeeignet hält.
4. Testament – Was ist das?
Mit einem Testament können Sie festhalten, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Nicht Verheiratete schreiben ein „Einzeltestament“. Ehepaare können gemeinsam ein „Ehegattentestament“ aufsetzen – auch „Berliner Testament“ genannt.
Ihr Testament ist jederzeit widerruf- und veränderbar. Ein Widerruf eines Ehegattentestaments ist nur mit Einverständnis des Ehepartners möglich.
Wichtig: Wenn Sie ein Testament vernichten und kein neues aufsetzen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Brauche ich ein Testament?
Ein Testament ist nützlich, wenn Sie Ihre Wünsche für die Weitergabe Ihres Vermögens und/oder Besitzes verbindlich festhalten wollen. Es erlaubt Ihnen, Erben abseits der familiären Erbreihenfolge einzusetzen oder Angehörige zu enterben.
Ohne ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge und die Erbschaft wird prozentual auf enge oder entferntere Verwandte verteilt.
Wie schreibe ich mein Testament?
Es gibt kein 08/15-Testament, denn jedes Leben ist anders. Nicht nur deshalb sind einfache Formulare oder Vordrucke zum Ausfüllen nicht hilfreich. Denn ein Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst sein. Sein Inhalt sollte gleich als Testament erkennbar sein (z.B. durch die Überschrift „Testament“), dazu sind Orts- und Datumsangabe sowie Ihre eigenhändige Unterschrift nötig. Im Netz erhältliche, oft kostenlose Vorlagen können nur eine grobe Orientierung bieten.
Unter den Ratgebern zum Thema Testament sind vor allem das Handbuch Testament der Verbraucherzentralen oder Das Nachlass-Set der Stiftung Warentest hilfreich.
Muss ein Testament notariell beglaubigt werden?
Das Testament braucht keine Beglaubigung oder Beurkundung, um rechtsgültig zu sein. Sie können es selbst abfassen. Bei einem komplexeren Nachlass, beispielsweise mit Immobilienbesitz oder eigenen Unternehmen, empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt oder Notar.
Wo bewahre ich ein Testament auf?
Sie können Ihr Testament zum Beispiel in einer Dokumentenmappe zuhause aufbewahren, aber auch in einem Bankschließfach. Ein notariell verfasstes Testament wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt. Im Erbfall brauchen die Erben dort nicht den ansonsten üblichen Erbschein zu beantragen, um das Erbe anzutreten.
Zusammenfassung:
- Ein Testament hält fest, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen / Ihren Besitz erbt – auch abseits der gesetzlichen Erbfolge.
- Es muss eigenhändig und handschriftlich verfasst sein. Einfache Vorlagen sind für die oft individuellen Regelungen ungeeignet.
- Um rechtsgültig zu sein, muss es nicht notariell beglaubigt oder beurkundet werden.
5. Bestattungsverfügung: Wie kann ich meine Beerdigung planen?
Mit einer Bestattungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche für die Organisation und Gestaltung Ihrer Bestattung fest und können auch deren finanzielle Abwicklung regeln.
Ist eine Bestattungsverfügung sinnvoll?
Eine Bestattungsverfügung ist für Angehörige eine Hilfe beim Erledigen der vielen Formalitäten nach Ihrem Tod und der Organisation der Beerdigung.
Wenn Sie nicht festlegen, wer sich nach Ihrem Tod um die Bestattung kümmern soll, gilt die gesetzliche Regelung Ihres Bundeslandes: Meist sind Ehepartner dafür zuständig, dann die Kinder, danach andere Verwandte.
Wie schreibe ich eine Bestattungsverfügung?
Schreiben Sie Ihre Vorstellungen in Bezug auf Bestattungsart, -ort und -form auf und unterschreiben Sie das Dokument. Es sollte eine aussagekräftige Überschrift tragen und Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ort und Datum enthalten.
Wann wird eine Bestattungsverfügung gültig?
Eine Bestattungsverfügung ist für Hinterbliebene bindend. Eine bestimmte Form braucht sie nicht, sollte aber Ihren Namen, Ort und Datum enthalten.
Wo lege ich meine Bestattungsverfügung ab?
Bewahren Sie die Bestattungsverfügung im Familien- oder Stammbuch auf. Das brauchen Ihre Angehörigen im Todesfall als Erstes. Binden Sie Familie oder Freunde beizeiten in Ihre Planungen ein.
Zusammenfassung:
- Eine Bestattungsverfügung regelt die Organisation und Gestaltung einer Bestattung – und wer sich darum kümmern soll.
- Wenn Sie keine Verfügung haben, wird dafür meist der Ehepartner oder die Kinder bestimmt.
- In der Bestattungsverfügung können Sie die Bestattungsart, den -ort und die -form festlegen.
Sie wollen selbst entscheiden?
Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung, damit es kein anderer tut.
- leicht verständlich
- auf Sie persönlich zugeschnitten
- 30 Tage unverbindlich testen

Ein Beitrag von
Heike Byn
Freie Autorin & Journalistin
Verfasst medizinisch fundierte Fachartikel mit Expertise vor allem in Gesundheits-, Familien- und Gesellschaftsthemen.
Zitate und Quellen
-
Kostenlose Formular-Vorlage des BMJV für Betreuungsverfügungen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.html -
Kostenlose Formular-Vorlage des BMJV für Vorsorgevollmachten:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html -
Informationen fürs Hinterlegen von Vorsorgedokumenten beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer:
https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen -
Vorsorge-Special der Stiftung Warentest:
https://www.test.de/Vorsorgevollmacht-und-Patientenverfuegung-Wie-Sie-rechtzeitig-Klarheit-schaffen-4641470-0/