Vorsorgedokumente: Was empfiehlt die Bundesärztekammer?
In diesem Artikel enthalten
- Grundsätzlich gilt: Für Patienten ist es ratsam, ihren Behandlungswillen festzulegen
- Ärzte können Patienten auf die Möglichkeit aufmerksam machen, ihren Behandlungswillen vorsorglich festzuhalten
- Ärzte sollen ihre Patienten mit ausführlichen Gesprächen bei der Willensbildung unterstützen
- Die Bundesärztekammer rät vor allem zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht
- Formale Hinweise für ein gültiges Vorsorgedokument:
Die Empfehlungen der BÄK sollen Ärzten helfen, mit ihren Patienten über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu sprechen. Denn damit haben Patienten, Angehörige und Ärzte mehr Klarheit, welche medizinischen Entscheidungen im Sinne des Patienten sind, wenn er selbst sich nicht mehr äußern kann. Um den Blick auf auf verschiedene Vorsorgemöglichkeiten abzurunden, sollte man zusätzlich bedenken:
- Wieviel Zeit haben Ärzte, um mit ihren Patienten über Behandlungswünsche zu sprechen?
- Welche Rolle spielt die Patientenverfügung bei der Vorsorge für kritische Situationen?
- Leisten digitale Lösungen für Patienten bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten zusätzliche Unterstützung?
Grundsätzlich gilt: Für Patienten ist es ratsam, ihren Behandlungswillen festzulegen
Jeder Patient hat das Recht, selbst über Fragen, die seine Gesundheit betreffen, zu entscheiden. Was aber passiert, wenn jemand seinen Willen nicht mehr mitteilen kann? Situationen, in denen eine Einwilligungsunfähigkeit eines Patienten eingetreten ist, sind für Ärzte eine Herausforderung. Da sich die medizinischen Möglichkeiten rasant weiterentwickeln und Menschen individuell sehr verschiedene Behandlungswünsche haben, stellt sich stets die Frage, welche Behandlung ein Patient gewollt hätte und welche nicht. Damit Ärzte den Willen ihrer Patienten auch in kritischen Situationen berücksichtigen können, sollte also vorgesorgt werden.
Ärzte können Patienten auf die Möglichkeit aufmerksam machen, ihren Behandlungswillen vorsorglich festzuhalten
Patienten können die Fähigkeit, selbstständig in medizinische Maßnahmen einzuwilligen, zum Beispiel im Zuge einer riskanten Operation oder einer fortschreitenden Krankheit verlieren. In solchen belastenden Lebenslagen sprechen viele Patienten ihrem Arzt gegenüber Ängste und Sorgen an – auch im Hinblick auf zukünftig fehlende Selbstbestimmung. Die Bundesärztekammer empfiehlt, dass Ärzte ihre Patienten dann grundsätzlich auf die Möglichkeit aufmerksam machen, den eigenen Willen schriftlich festzuhalten.
Ärzte sollen ihre Patienten mit ausführlichen Gesprächen bei der Willensbildung unterstützen
Für medizinische Laien ist es in der Regel schwierig, ihre Behandlungswünsche im Vorfeld festzulegen. Die wenigsten Patienten wissen vollumfänglich, für welche Situationen sie ihre Behandlungswünsche notieren sollten und welche medizinischen Maßnahmen sie dabei berücksichtigen müssen. Wer denkt zum Beispiel daran, auch seine Wünsche bei Verlust einer Sinneswahrnehmung zu bedenken?
Zur besseren Aufklärung der Patienten empfiehlt die Bundesärztekammer, dass Arzt und Patient eine “therapeutische[n] Arbeitsgemeinschaft”(1) bilden. Dabei sollen sie – gegebenenfalls auch im Beisein eines Bevollmächtigten oder Betreuers – im Laufe der Behandlung die folgenden Punkte besprechen:
- Wie kann die Krankheit des Patienten behandelt werden?
- Wie kann sich die Krankheit entwickeln? Welche Prognosen gibt es im günstigsten und im schlechtesten Fall?
- Welche Sorgen und Ängste hat der Patient?
- Welche Erfahrungen hat der Arzt bei anderen Patienten mit der Diagnose gemacht?
Da sich die Wünsche eines Patienten im Laufe der Behandlung verändern können, rät die BÄK außerdem, dieses Gespräch regelmäßig zu wiederholen.
Kommentar: Bei der Beratung von Patienten spielt die knappe Zeit von Ärzten eine entscheidende Rolle.
Der Dialog zwischen Arzt und Patient ist wichtig. Im Praxis-Alltag ist die intensive und kontinuierliche Beratung allerdings schwer umsetzbar. Bereits jetzt haben Arztpraxen nur eine geringe Zeitspanne für die Behandlung und Beratung ihrer Patienten zur Verfügung und sind mit einer Vielzahl von Verwaltungsarbeiten belastet. Das wird durch die oftmals langen Wartezeiten deutlich. Vor diesem Hintergrund scheint eine ausführliche Vorsorgeberatung durch Praxisärzte für alle Patienten kaum realisierbar.
Die Bundesärztekammer rät vor allem zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht
Entscheidet sich ein Patient, für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit Vorsorge zu tragen, stehen ihm verschiedene Möglichkeiten der Absicherung zur Verfügung. Die wichtigsten Vorsorgedokumente sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Die Bundesärztekammer empfiehlt hauptsächlich, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Mithilfe dieses Dokuments legt ein Patient einen Vertreter in Sachen Gesundheit fest, der Entscheidungen an seiner Stelle treffen soll. Zusätzlich kann eine allgemeiner gehaltene Betreuungsverfügung aufgesetzt werden.
Eine Patientenverfügung, in der ein Patient seinen Willen für verschiedene Situationen selbst festlegt, sieht die Bundesärztekammer vor allem als Entscheidungshilfe für die Vertreter an. Ebenso sollen ihm auch nicht mündlich geäußerte Behandlungswünsche und allgemeine Werte des Patienten als Orientierung dienen.
Kommentar: Aussagekräftige Patientenverfügungen sind unverzichtbar. Warum sagt die BÄK das nicht?
Das Thema Vorsorge ist deswegen so wichtig, weil bei allen medizinischen Entscheidungen der Wille des Patienten respektiert werden muss. Durch Vorsorgevollmachten entscheidet jedoch ein Vertreter über medizinische Maßnahmen für den Patienten. Das gibt den behandelnden Ärzten Rechtssicherheit – der Patientenwille tritt dadurch jedoch in den Hintergrund. Eine medizinisch genau formulierte Patientenverfügung ist die optimale Lösung, um den scheinbaren Zwiespalt zwischen der Selbstbestimmung des Patienten und dem nachvollziehbaren Wunsch der Ärzte nach Rechtssicherheit aufzulösen. Deshalb sind aussagekräftige Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis unverzichtbar.
Formale Hinweise für ein gültiges Vorsorgedokument:
Vorsorgedokumente gibt es in unterschiedlichen Formen mit sehr unterschiedlicher medizinischer Aussagekraft. Die Bundesärztekammer weist darauf hin, dass es zahlreiche Muster für Vorsorgedokumente gibt. Diese unterscheiden sich vor allem in folgenden Punkten:
- Wie teilt man seinen Willen mit? (Zum Beispiel: Ankreuzformulare oder Textbausteine?)
- Für welche Situationen kann man seinen Willen festlegen? (Zum Beispiel: Lebensbedrohliche Situationen oder dauerhafte Bewusstlosigkeit?)
- Wie detailliert kann man seinen Willen angeben? (Zum Beispiel: Allgemeine Formulierungen oder situationsspezifische Behandlungswünsche?)
Die Wahl des Vorsorgemusters sieht die Bundesärztekammer bei den Patienten. Sie weist jedoch darauf hin, dass alle schriftlichen Willensbekundungen formale Mindeststandards erfüllen müssen:
- Der Willen muss schriftlich festgehalten werden.
- Der Patient muss das Dokument persönlich unterschreiben.
- Auf der Verfügung muss das aktuelle Datum vermerkt sein (alle zwei Jahre wird eine erneute Unterschrift empfohlen).
Damit das Dokument rechtlich bindend ist, muss der Patient zum Zeitpunkt der Erstellung volljährig und einwilligungsfähig sein. Eine Person ist einwilligungsfähig, wenn sie nicht durch eine Krankheit wie Demenz in ihrer geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Das festzustellen, liegt laut der BÄK ebenfalls bei dem behandelnden Arzt.
Kommentar: Medizinisch präzise Vorsorgedokumente erstellt man selbst am einfachsten online.
Neben den von der BÄK empfohlenen Vorsorgemöglichkeiten kann man Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen auch selbstständig online erstellen. Digitale Willensbekundungen haben viele Vorteile, die die DIPAT-Patientenverfügung alle vereint:
Die Patientenverfügung ist online hinterlegt und damit im Ernstfall sofort abrufbar.
Erinnerungs-Emails machen Patienten auf Aktualisierungsbedarf aufmerksam und ermöglichen so eine anhaltende Wirksamkeit.
Die von Medizinern entwickelten Formulierungen sorgen dafür, dass die Behandlungswünsche der Patienten eindeutig nachvollziehbar sind.

Ein Beitrag von
Janine Kaczmarzik
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
M.A. Germanistik / Schwerpunkt Sprachwissenschaft. Expertin für Leichte Sprache.
Informiert unsere Kunden und die Öffentlichkeit über wichtige Fragen der Gesundheitsvorsorge und Patientenautonomie.
Zitate und Quellen
- Bundesärztekammer/ Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (2018): Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag. In: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 115, Heft 51-52 vom 24. Dezember 2018, S. 1988-1995.