Patientenrecht: Patienten haben Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung
Zu Beginn dieses Jahres ist das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in Kraft getreten. In diesem ist unter anderem festgelegt, dass Patienten vor einer OP den gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung haben.
Vor einem geplanten operativen Eingriff ist es ratsam, einen zweiten, unabhängigen Mediziner zu Rate zu ziehen. Denn nicht immer ist eine OP auch tatsächlich notwendig. Um die Patienten in ihrem Recht zu bestärken und unnötigen Eingriffen vorzubeugen, ist nun der Anspruch auf eine zweite Meinung auch gesetzlich verankert.
Für den behandelnden Arzt bedeutet dies, dass er seinen Patienten mindestens 10 Tage vor dem Eingriff über dessen Recht auf eine zweite Meinung aufklären und ihn zudem auf Listen mit möglichen Zweitgutachtern hinweisen muss. Solche sind beispielsweise bei der Landeskrankenhausgesellschaft und bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.1
Damit die Ärzte durch das Zweitmeinungsverfahren nicht in ein Wettbewerbsverhältnis zueinander geraten, ist es dem Zweitgutachter laut Gesetz verboten, den Patienten nach einer Bestätigung der Erstdiagnose selbst zu operieren.2
Wenn Erst- und Zweitmeinung nicht übereinstimmen, so sind die beiden Gutachter dazu angehalten, den Sachverhalt im Dialog zu klären. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, kann auch die Meinung eines dritten Arztes eingeholt werden.
Um Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, sollte der Patient alle ärztlichen Befunde bei der Einholung einer zweiten oder dritten Meinung mit sich führen. Die Kosten, die hierfür möglicherweise entstehen, trägt laut aktueller Gesetzeslage die Krankenkasse.3
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Ein Beitrag von
Paul Brandenburg
Gründer und Geschäftsführer
Medizinstudium in Berlin und Japan. Forschung und Veröffentlichungen mit mehreren Preisen. Promotion an der Charité mit Auszeichnung durch die wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ärztliche Ausbildung an Universitätskliniken in Deutschland und der Schweiz.
Als Facharzt seit 2011 deutschlandweit und international in der Notfall- und Intensivmedizin tätig. KulturSPIEGEL-Bestsellerautor und Publizist zum Gesundheitssystem. Regelmäßiger Gesprächspartner von Medien und Politik.
Zitate und Quellen
1 Verbraucherzentrale: Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher 2016 ändert. 01.01.2016, http://www.verbraucherzentrale.de
Aktualisierungshinweis: Zwischenzeitlich ist der Artikel nicht mehr abrufbar
2 Messing, F.: Vor der OP haben Patienten Recht auf eine Zweitmeinung. 27.01.2016, http://www.derwesten.de
3 Asklepios Kliniken: Zweitmeinung: Das sollen Patienten beachten. 23.07.2015, http://www.asklepios.com