Organspende

Wissen Sie schon, ob Sie Ihre Organe einmal spenden möchten oder nicht? Egal, wie Sie sich entscheiden: Ihren Willen sollten Sie auf jeden Fall schriftlich festhalten. Damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, beantworten wir hier die wichtigsten Fragen zur Organspende.

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In Deutschland gilt die Entscheidungslösung als Regelung der Organ- und Gewebespende

In Deutschland wird die Regelung zur Organ- und Gewebespende durch die Entscheidungslösung gestaltet - einer Erweiterung der Zustimmungslösung.

Die Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod ist nur zulässig ist, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten oder ihre Angehörigen dem zugestimmt haben.

Die Entscheidungslösung zielt darauf ab, die Menschen bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen und zu begleiten. Die Aufklärung über die Optionen der Organ- und Gewebespende soll die volle Tragweite der Entscheidung vermitteln und muss neutral sein. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern kontinuierlich neutrale und ergebnisoffene Informationen bereitzustellen, um ihnen zu ermöglichen, eine fundierte Entscheidung bezüglich der Organ- und Gewebespende zu treffen. Um sicherzustellen, dass dies gewährleistet ist, erhalten alle Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die bei einer deutschen Krankenversicherung versichert sind, alle zwei Jahre kostenfrei Informationsmaterialien sowie den Organspendeausweis.

Grundlage dafür ist das Transplantationsgesetz (TPG). Es ist am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten und „regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden”.

Was bedeutet postmortale Organspende?

Im Falle einer postmortalen Organspende werden die Organe verstorbener Spender für Transplantationen bereitgestellt. Diese Spenderorgane werden anschließend an die entsprechenden Patientinnen und Patienten vermittelt, die auf ein Organ warten.

Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ich meine Organe postmortal spenden?

Es gibt keine Altersbeschränkung, um Organe zu spenden. Sie können in jedem Alter ihre Organe zur Organspende freigeben. Die 3 folgenden Kriterien entscheiden allerdings darüber, ob Sie als Organspender in Frage kommen:

  1. Sie müssen, während Sie künstlich beatmet werden, einen ärztlich bestätigten Hirntod sterben. Der „Hirntod“ liegt vor, wenn die Funktionsfähigkeit des Gehirns gemäß einer Reihe medizinischer Untersuchungsergebnisse unwiederbringlich erloschen ist. In diesem Zustand kann Ihr Gehirn dem Stand der Forschung nach keinerlei Informationen mehr verarbeiten, Sie können daher auch nicht mehr selbständig atmen und auch keinen Schmerz mehr empfinden. Für eine Organspende ist es dann wichtig, dass Ihr Körper nach dem Hirntod durch maschinelle Beatmung mit Sauerstoff versorgt wird, damit Ihre Organe weiter durchblutet werden.
  2. Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod eines Patienten festgestellt haben.
  3. Der Spender muss in die Organentnahme eingewilligt haben. Optimal ist es, wenn der Patient sich bereits zu Lebzeiten erklärt und seinen Willen festgeschrieben hat. Das kann schriftlich und/oder mündlich geschehen. Sie können etwa einen Organspendeausweis ständig bei sich tragen, eine Patientenverfügung besitzen oder Ihren Spendewunsch im Organspenderegister eintragen.
  4. Gibt es so eine Erklärung nicht, werden Angehörige an seiner Stelle befragt. Dabei sollen die Verwandten so entscheiden, wie es der Patient gewollt hätte.

Was bedeutet Lebendspende?

Eine Lebendspende bezeichnet die freiwillige und altruistische Abgabe von Organen, Geweben oder Zellen von einer lebenden Person zur Transplantation in einen anderen Menschen, um dessen Gesundheit zu verbessern oder Leben zu retten.

Wann und unter welchen Voraussetzungen ist eine Lebendspende erlaubt?

In Deutschland unterliegt die Lebendspende strengen Voraussetzungen, da sie für den gesunden Spender kein Heilverfahren ist und Risiken birgt.

  1. Der Spender muss volljährig und einwilligungsfähig sein und
  2. nach ausführlicher Aufklärung in die Entnahme eingewilligt haben.
  3. Zudem bedarf es einer positiven ärztlichen Bewertung seiner Eignung als Spender.
  4. Die Lebendspende ist nur zulässig, wenn kein Spenderorgan eines Verstorbenen verfügbar ist.
  5. Nieren oder Teile der Leber können von Lebenden transplantiert werden.
  6. Die Entnahme von Nieren oder Leberteilen ist nur für enge Verwandte, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder nahestehende Personen gestattet.
  7. Eine zuständige Kommission muss auch prüfen, ob die Einwilligung des Lebendspenders freiwillig erfolgt und ob Organhandel vorliegt, um den illegalen Organhandel in Deutschland zu verhindern.

Was ist ein Organspendeausweis?

Der Organspendeausweis ist eine Karte im Kredikartenformat. Entgegen seinem offiziell klingenden Namen ist er kein amtlicher Ausweis. Vielmehr ist er ein Instrument zur Förderung der Organspende. Er wird kostenfrei und ohne Identitätsfeststellung an jeden herausgegeben. Niemand ist jedoch verpflichtet, diesen zu nutzen.

Den Organspendeausweis können Sie kostenfrei bestellen.

Was ist das Organspenderegister?

Das Organspenderegister in Deutschland ist eine zentrale elektronische Datenbank, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist. Es dient dazu, die persönlichen Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich ihrer Bereitschaft zur Organspende zu dokumentieren. Im Register können Menschen ihre Zustimmung zur Organspende, ihre Ablehnung oder spezifische Anweisungen zur Organspende festhalten. Die Eintragung ist freiwillig und kostenlos. Die Informationen im Organspenderegister können von autorisierten Personen, wie zum Beispiel Ärzten in Entnahmekrankenhäusern, abgerufen werden, um im Falle einer möglichen Organspende den Willen des Spenders zu respektieren.

Muss ich die Wünsche zur Organspende unbedingt im Organspenderegister hinterlegen?

Trotz der Einrichtung des Organspenderegisters bestehen weiterhin auch andere Möglichkeiten, um die Wünsche zur Organspende zu regeln:

Erklärungen zur Organ- und Gewebespende können außer im Register nach § 2a auch im Organspendeausweis, auf der elektronischen Gesundheitskarte oder in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Damit wird berücksichtigt, dass nicht jeder über die Möglichkeit verfügt, sich jederzeit elektronisch an das Register zu wenden und letztlich jeder selbst entscheiden können muss, auf welchem Weg er sich zur Organ- und Gewebespende äußern möchte.

Deutscher Bundestag vom 25.06.2019a, S. 3

Es ist also trotz der Öffnung des neuen Registers für Organspendewünsche niemand verpflichtet, seine persönliche Entscheidung genau dort festzuhalten. Auch in Zukunft können also für die Erklärung der Wünsche zur Organspende Patientenverfügung, Organspendeausweis oder die elektronische Gesundheitskarte genutzt werden.

Organspende & Patientenverfügung

Die persönlichen Wünsche zur Organspende und der Inhalt der Patientenverfügung können sich widersprechen. Die Frage, ob ein Mensch seine Organe spenden möchte oder nicht, wird oft dann wichtig, wenn er hirntot ist. Möchte jemand im Falle des Hirntodes seine Organe spenden, lehnt aber gleichzeitig in der Patientenverfügung intensivmedizinische Maßnahmen ab, liegt ein logischer Widerspruch vor:

Einerseits muss bei einer Organspende der Körper so lange durch Intensivmedizin am Leben gehalten werden, bis die Organe entnommen worden sind. Andererseits werden diese intensivmedizinischen Behandlungen zur künstlichen Lebenserhaltung (z.B. die Beatmung durch eine Herz-Lungen-Maschine) durch die Patientenverfügung mit entsprechender Formulierung verhindert.

Wenn Organe aber nicht mit Sauerstoff versorgt werden, sterben sie. Bereits kurze Zeit nach Eintritt des Kreislaufstillstandes können Organe nicht mehr gespendet werden.

In einer solchen Situation kann also eine Patientenverfügung Organspende trotz eigentlich vorhandener Spendenbereitschaft – ungewollt – verhindern17. Dieses Problem wird auch im Rahmen der Zustimmungslösung berücksichtigt.

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Der beste Weg, um die Organspende zu regeln, ist die Rundum-Vorsorge mit einer Patientenverfügung. In diesem Dokument kann man seine Behandlungswünsche für medizinische Notfälle festhalten und damit vielfältige Behandlungssituationen abdecken.

Wichtig ist dabei: Zwischen den Organspendewünschen und weiteren Bestimmungen in einer Patientenverfügung kann es zu Widersprüchen kommen. Daher ist es entscheidend, alles in einem stimmigen (widerspruchsfreien) Dokument zu regeln.

So vermeiden Sie Widersprüche zwischen Organspendewunsch und Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist das zentrale medizinische Vorsorgedokument, in dem Patienten ihren Willen für zukünftige Behandlungen festhalten können. Es wird wirksam, sobald ein Patient einwilligungsunfähig geworden ist, also seinen Willen nicht mehr bilden oder mitteilen kann.

Vermerken Patienten ihre Organspendewünsche direkt in diesem Dokument, hat der Arzt also bereits vor dem Tod alle relevanten Informationen vorliegen. Dann kann er seine Behandlungsentscheidungen optimal auf den Willen des Patienten einstellen.

Spezielle Hinweise können mögliche Widersprüche eindeutig klären:

Dabei muss man jedoch sicherstellen, dass Organspendewünsche nicht im Widerspruch zu anderen in der Patientenverfügung festgehaltenen Behandlungswünschen stehen. Das kann man zum Beispiel mithilfe der folgenden Formulierungen:

Variante 1: Der Organentnahme wird zugestimmt.

Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntods bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch infrage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntods nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.

Bundesärztekammer 2013, A 574

Diese Festlegung kann gegebenenfalls noch auf weitere Situationen ausgedehnt werden, indem der folgende Satz ergänzt wird:

“Dies gilt auch für die Situation, dass der Hirntod nach Einschätzung der Ärzte in wenigen Tagen eintreten wird”.

Bundesärztekammer 2013, A 574

Variante 2: Die Organentnahme wird abgelehnt.

Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab.

Bundesärztekammer 2013, A 574

Was ist, wenn ich keine Angaben zur Organspende gemacht habe?

Falls Sie keinen Organspendeausweis besitzen, sich nicht im Organspenderegister eingetragen haben und auch keine Patientenverfügung haben, werden im Todesfall Ihre nächsten Angehörigen befragt. Diese entscheiden dann, ob Ihre Organe gespendet werden oder nicht. Mehr als doppelt so häufig sprechen sich Angehörige aber gegen eine Organspende des Verstorbenen aus.1

Diese Entscheidung kurz nach dem Tod eines Angehörigen zu treffen, überfordert viele Menschen, deswegen ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Willen rechtzeitig schriftlich festhalten.

Wenn Sie weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht besitzen, wird in wichtigen Fällen das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie bestellen. Dieser Betreuer darf dann auch über eine etwaige Organspende entscheiden.

Welche Organe kann ich spenden?

Organe können aus verschiedenen Gründen beschädigt werden, sei es durch genetische Ursachen, Stoffwechselerkrankungen, Infektionen oder Unfälle. In schweren Fällen kann die Transplantation das letzte Mittel sein, um das Leben zu retten.

Bei einer Transplantation erfolgt der Austausch des erkrankten Organs durch ein Spenderorgan. In Deutschland gibt es strenge Vorschriften, welche Organe durch Transplantation übertragen werden können.

Man kann folgende Organe spenden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm.

Man kann folgende Gewebe spenden: Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden. Gewebe werden – anders als Organe – in der Regel nicht direkt übertragen. Sie können in Gewebebanken konserviert und zwischengelagert werden, bis sich ein geeigneter Empfänger gefunden hat.

Wer bekommt meine gespendeten Organe?

Da weit mehr Personen auf ein Spenderorgan warten, als Organe verfügbar sind, gibt es eine Warteliste. Diese funktioniert nach einem Punktesystem. Welche Position ein Patient auf der Liste einnimmt, hängt hauptsächlich von der Wahrscheinlichkeit seines/ihres Überlebens ab. Andere Kriterien sind z.B. das Alter, die Blutgruppe, Gewicht und Gewebemerkmale des Empfängers.

Reicht es, wenn ich meine Haltung zur Organspende in meinem Testament angebe?

Nein. Für gewöhnlich werden die Verfügungen, die Sie im Testament treffen, erst viele Tage nach Ihrem Tod herangezogen. Dann ist es für eine Organspende aber schon zu spät. Wenn Sie Ihre Haltung zur Organspende schriftlich wirksam festhalten wollen, sollten Sie dies mit einer Patientenverfügung tun.

Die Nachteile des Organspendeausweises

Der Besitz eines Organspendeausweises wird in Deutschland nicht zwingend offiziell registriert. Damit der Organspendeausweis im Ernstfall auch „funktioniert“, beispielsweise nach einem Unfall, müssen Sie ihn zu jeder Zeit bei sich tragen. Das ist aufwändig und im Alltag nicht immer umsetzbar. Das Organspenderegister bietet seit März 2024 die Möglichkeit die eigenen Organspendewünsche online zu hinterlegen, damit Ärzte im Ernstfall darauf zugreifen können

Im Organspendeausweis können Sie keine persönlichen Behandlungsgrenzen festlegen. Im äußersten Falle kann es geschehen, dass Sie eigens nur dafür Wiederbelebt werden, damit die Versorgung Ihrer Organe gewährleistet ist und diese zur Transplantation entnommen werden können.

Warum ist eine Patientenverfügung der bessere Organspendeausweis?

Um eine wirksame Festlegung zur Organspende abzugeben, benötigen Sie keinen Organspendeausweis. Jede schriftliche Festlegung, die medizinisch präzise ist, ist ebenso rechtsverbindlich für Ärzte.

Darum sind Sie mit einer DIPAT-Patientenverfügung besser beraten:

  1. Eine DIPAT-Patientenverfügung hält alle persönlichen Behandlungsentscheidungen fest, die im Zusammenhang mit einer Organspende wichtig sind.
  2. Sie deckt alle Leistungen des Organspendeausweises ab und mehr. Sie können ganz genau festlegen, welche Organe Sie spenden möchten oder nicht und müssen sich nicht, wie im Organspendeausweis, auf wenige Möglichkeiten reduzieren.
  3. Anders als ein Organspendeausweis kann eine DIPAT-Patientenverfügung zudem jederzeit online von Ärzten abgerufen werden. Sie müssen Ihre Dokumente also nicht jederzeit mit sich führen.

Der Organspendeausweis ist automatisch in der Patientenverfügung enthalten

Das Komplettpaket von DIPAT integriert den Organspendeausweis in Ihre persönliche Patientenverfügung. Mit der Patientenverfügung können Sie nicht nur darüber bestimmen, was mit Ihren Organen geschehen soll. Sie entscheiden auch darüber, welche medizinischen Behandlungen Sie erhalten möchten, falls Sie ihre Wünsche nicht mehr äußern können, z.B. weil Sie im Koma liegen.

Die DIPAT Patientenverfügung müssen Sie außerdem nicht extra in der Hosentasche herumtragen oder in einem „Notfall-Ordner“ Zuhause ablegen. Ihre Patientenverfügung, inklusive Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspendeausweis wird ganz einfach online hinterlegt. Damit können Sie sie jederzeit einsehen. Und Ihre Ärzte auch.

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Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie "persönliche Stellvertreter" für bestimmte Lebensbereiche bevollmächtigen, Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie es nicht (mehr) können.

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Die Organspende kann auf Wunsch nach dem unabhängig festgestellten Hirntod erfolgen. Sie wird in einer Patientenverfügung oder mit dem Organspendeausweis geregelt.

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