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Patientenrechte am Lebensende: Welche vier Gesetzesentwürfe gibt es?

Die strikteste Regelung der Sterbehilfe sieht der Gesetzentwurf „über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ (18/5376) von Patrick Sensburg (CDU), Thomas Dörflinger (CDU) und 33 weiteren Abgeordneten vor. Jegliche Form von Suizidbeihilfe soll hiernach, selbst für Angehörige, verboten und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Eine Straffreiheit ist nur in „etremen Ausnahmefällen“ möglich.

Der Vorschlag zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (18/5373) von Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) sowie 208 weiteren Abgeordneten gilt als Favorit. Ihm zufolge soll die geschäftsmäßige Sterbehilfe durch Ärzte, Organisationen oder Einzelpersonen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden – unabhängig davon, ob diese Person mit Gewinnabsicht oder karikativ handelt. Für Angehörige und „dem Sterbewilligen nahestehende Personen“ soll die Beihilfe zum Suizid straffrei bleiben.

Dem Gesetzentwurf zur „Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ (18/5374) von Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD) und 105 weiteren Abgeordneten zufolge soll Ärzten die Suizidbeihilfe unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei schwerer Krankheit, ausdrücklich erlaubt werden. Hierfür ist eine Neuregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehen, mithilfe derer Verbote im ärztlichen Standesrecht umgangen werden. Änderungen im Strafgesetzbuch hingegen sollen nicht erfolgen.

Der liberalste Entwurf „über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“ (18/5375) stammt von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Sitte (Die Linke) und weiteren 51 Abgeordneten. Sterbehilfe soll hiernach weiterhin straffrei bleiben – auch für Ärzte und Organisationen – sofern keine gewerbsmäßigen Absichten verfolgt werden. Besondere Voraussetzungen, wie zum Beispiel schwere Krankheit, müssen nicht erfüllt werden um den Suizidwunsch zu legitimieren. Für kommerzielle Sterbehilfe sieht der Entwurf eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe vor.

Aktualisierungshinweis: In unserem Artikel "Geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland künftig verboten" können Sie lesen, welcher Gesetzesentwurf sich letztlich durchgesetzt hat.

Paul Brandenburg bei DIPAT Die Patientenverfügung

Ein Beitrag von

Paul Brandenburg

Gründer und Geschäftsführer

Medizinstudium in Berlin und Japan. Forschung und Veröffentlichungen mit mehreren Preisen. Promotion an der Charité mit Auszeichnung durch die wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ärztliche Ausbildung an Universitätskliniken in Deutschland und der Schweiz.

Als Facharzt seit 2011 deutschlandweit und international in der Notfall- und Intensivmedizin tätig. KulturSPIEGEL-Bestsellerautor und Publizist zum Gesundheitssystem. Regelmäßiger Gesprächspartner von Medien und Politik.

Zitate und Quellen

Reimer, S.: Die Details der vier Gesetzentwürfe. 06.07.2015, www.das-parlament.de

Bundestag.de: Debatte über die Vorlagen zur Sterbebegleitung. 14.10.2015, www.bundestag.de