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Leben oder Sterben: Wenn Angehörige entscheiden müssen

In den aktuellen Diskussionen um Sterbehilfe und Patientenverfügungen spiegelt sich das Schicksal von Ulli Nissen und ihrer Familie wider: Bei einer Explosion vor 34 Jahren wurde ihr Vater schwer verletzt. Um sein Leben zu retten, hätten ihm die Ärzte sowohl beide Arme als auch beide Beine amputieren müssen. Gemeinsam mit ihrem Bruder sprach sich Nissen damals gegen die Amputationen aus. Auch die Ärzte hatten nicht dazu geraten. Innerhalb der Familie wurde im Anschluss kaum über den Tod des Vaters gesprochen: „Sterbehilfe wurde damals tabuisiert, gesellschaftlich und politisch.

Anfang November wird der Bundestag über ein neues Gesetz zur Sterbehilfe abstimmen. Nissen hat sich hier für einen Entwurf entschieden in dem Ärzten eine aktive Sterbehilfe erlaubt ist, sollte der Patient an einer unheilbaren Krankheit leiden, die unweigerlich zum Tode führt: „Wenn man todkrank ist, sollte man zu Hause sterben dürfen und dafür nicht in die Schweiz reisen müssen.“ Eine Einstellung, die die meisten Deutschen teilen. Laut einer Umfrage lehnen lediglich 13 Prozent der Bevölkerung die aktive Sterbehilfe bei Schwerkranken ab.

Daran, dass sie damals die richtige Entscheidung getroffen hat, zweifelt Nissen bis heute nicht. Dennoch hätte sie sich gewünscht, ihr Vater hätte selbst über sein Schicksal entscheiden können.

Paul Brandenburg bei DIPAT Die Patientenverfügung

Ein Beitrag von

Paul Brandenburg

Gründer und Geschäftsführer

Medizinstudium in Berlin und Japan. Forschung und Veröffentlichungen mit mehreren Preisen. Promotion an der Charité mit Auszeichnung durch die wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ärztliche Ausbildung an Universitätskliniken in Deutschland und der Schweiz.

Als Facharzt seit 2011 deutschlandweit und international in der Notfall- und Intensivmedizin tätig. KulturSPIEGEL-Bestsellerautor und Publizist zum Gesundheitssystem. Regelmäßiger Gesprächspartner von Medien und Politik.

Zitate und Quellen

Wydra, D.: Wer todkrank ist, soll sterben dürfen. 26.09.2015, www.faz.net