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Geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland künftig verboten

Wie umstritten das Thema Sterbehilfe unter den Parlamentariern im Vorfeld war, zeigt nicht nur die Aufhebung des Fraktionszwangs sondern auch die Unterschiedlichkeit der vier Gesetzesentwürfe, die zur Abstimmung vorgelegt worden waren und von der Straffreiheit von organisierter Suizidbeihilfe bis hin zum Totalverbot jeglicher Form von Sterbehilfe alles beinhaltet hatten. Zusätzlich hierzu gab es außerdem den Antrag, die bisherige Regelung beizubehalten. Diese besagt, dass die Beihilfe zum Suizid straffrei ist.

Überraschenderweise konnte gleich im ersten Wahlgang eine Einigung erzielt werden: Mit absoluter Mehrheit stimmten 360 Abgeordnete für den Vorschlag von Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) und anderen zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. 233 Abgeordnete stimmten dagegen und 9 enthielten sich.

Als „Regelung mit Maß und Mitte“ bezeichnete Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Entwurf von Brand und Griese; Politiker wie Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler Sigmar Gabriel sowie die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und Grünen hatten sich bereits vorab für diesen Entwurf ausgesprochen¹.

Im Vorfeld hatte der Entwurf jedoch insbesondere unter Medizinern für ein hohes Maß an Kritik gesorgt, da der Terminus „geschäftsmäßig“ eine entscheidende Grauzone schafft – sind doch auch Arztpraxen und Krankenhäuser geschäftsmäßig organisiert. Immerhin: die Bundesärztekammer begrüßte das Ergebnis der Abstimmung. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, teilt die allgemeine Verunsicherung nicht und ist überzeugt: „die Neuregelung wird nicht dazu führen, Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren, wie dies von den Gegnern des Entwurfs im Vorfeld der Abstimmung behauptet wurde“².

Die Bevölkerung dürfte sich über den Ausgang des Votums und die Neuregelung zur Sterbehilfe wenig erfreut zeigen: Umfragen zufolge befürworten etwa 75% bis 80% der Deutschen die Möglichkeit zur Sterbehilfe und lehnen eine Einmischung des Staates ab³. Erste Institutionen haben bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das neue Gesetz einzureichen.

Paul Brandenburg bei DIPAT Die Patientenverfügung

Ein Beitrag von

Paul Brandenburg

Gründer und Geschäftsführer

Medizinstudium in Berlin und Japan. Forschung und Veröffentlichungen mit mehreren Preisen. Promotion an der Charité mit Auszeichnung durch die wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ärztliche Ausbildung an Universitätskliniken in Deutschland und der Schweiz.

Als Facharzt seit 2011 deutschlandweit und international in der Notfall- und Intensivmedizin tätig. KulturSPIEGEL-Bestsellerautor und Publizist zum Gesundheitssystem. Regelmäßiger Gesprächspartner von Medien und Politik.

Zitate und Quellen

¹ Frankfurter Allgemeine: Geschäftsmäßige Sterbehilfe künftig verboten. 06.11.2015, www.faz.net
² Spiegel online: Neues Sterbehilfegesetz: Die Grauzone bleibt. 06.11.2015, www.spiegel.de
³ Tagesschau.de: Mehr Probleme als Nutzen. 06.11.2015, www.tagesschau.de